[...]Non-pertinence éditoriale
a–§ 28Ajout dans la marge de
gauche–a
WahlTerme : und PflichtenTerme :
der RichterTerme :
Einem herren
landtvogtTerme : gehörret alß ein
reguleTerme : auch zu die
wider-
besetzungTerme : der ledig gewordenen
richter stellenTerme : , doch daß er denn
b neüen aus eben
der
gemeindTerme : nemen muß, in welcher der abgegangene gewesen,
damit eine jede gemeind ihre anzahl richter beybehalte.
Wann
ichAjout au-dessus de la
lignec einem neüen
richterTerme :
durch meinen
reit-knechtTerme : seine beförderung habe
anzeigen und ihme darzu glük wünschen laßen, so pflegten sie anfänglich
vieles wehen von ihrer unwürdigkeit und geringem
ververstandCorrigé de : verstandd zu machen, ja thaten der gleichen, alß wann sie solche
ehreTerme : abgraben oder gar ausschlagen wollend. Darzu aber keinen rechter ernst
gewesen. Weilen ich aber solcher unnöhtiger complimenten überdrüßig ware, so gabe ich
nachgehends dem
reit-knechtTerme : gewohnlich 2 biß 3 in den
vorschlagTerme : , mit dem befehl, daß wann der erste nicht also
bald die angetragene ehre annemmen wolle, er also bald zu dem zweyten, und wann auch
diser bedenklichkeiten mieche, zu dem dritten kehren sollle, welches so viel
gefruchtet, daß hernach je der erste die
ehren-stellTerme : also bald angenommen und in dem
schloßTerme :
seine
verehrungenTerme : gegen mir, meiner liebsten,
beyden
knabenTerme : und sambtlichen
dienstenTerme : abgeherrschet, welches aber, wie leicht zu erachten, ungleich
ausgefallen.
WahlTerme : , PflichtenTerme : und EinkommenTerme : von LandschreiberTerme : und LandweibelTerme :
Die
landschreiberTerme : und
landweibel stellTerme : wird auch von einem
herrnÀ l’original : hrn1 landtvogt
alleinig
besetzetTerme : , ohne
aberAjout au-dessus de la
lignee daß er
hierbey an eine gewüße
gemeindTerme : gebunden ist,
doch ist die
landschreibereyTerme : allen spuhren nach
schon mehr alß ein
seculumPériode : 100 années
successive in dem
SännwaldLieu : gebliben, auch hat
dissere gemeind schon unerdenckliche jahr den
landweibelTerme : gehabt, ehedem ist auch ein
weibelTerme : aus
der
SaxerLieu : gemeind gewesen.
Der
landschreiberTerme :
wäreCorrection au-dessus de la
ligne, remplace : istf pflichtig,
alle
wochenDurée répétée : 1 semaine
2Quantité : 2 mahl in das
schloßTerme : zu kommen, um zu
fragen, ob der herr
landtvogtTerme : etwas zu befehlen
habe, allein ich müeßte mich meistens mit einem mahl benüegen. Hingegen schlichtete ich
dann auch manches allein, worzu der landschreiber nur das
sitzgeltTerme :
von
40 xrUnité monétaire : 40 kreuzer auch gehörret
hätte. Und wann er es dann andete, so tröstete ich ihne mit seiner
saumselligkeitTerme : in das
schloßTerme :
zu kommen.
Er ist auch schuldig, die mandatTerme : in alle 3Quantité : 3
kirchenTerme :
zu machen, was gattung ein herr landvogt solcher ausgehen zu laßen nöhtig
findet.
Auch wäre er pflichtig, alle
sendschreibenTerme : auszufehrtigen, allein ich projectirte und schribe alle
brieffTerme : , wohin sie auch waren, lieber selber. Die geschribene
mandatTerme :
lisetTerme : er im
SännwaldLieu : , in
anderen
kirchenCorrection au-dessus de la
ligne, remplace : gemeindeng
aber die
schulmeistereTerme : . Das
bättagsTerme : und andere hochobrig
keitliche mandata aber
werden von denn herren
pfarrerenTerme :
ab der
cantzelTerme : verlesen.
Dem landschreiberTerme : gabe ich alle
jahrDurée répétée : 1 année
eine nohtdurfft holtzTerme : , doch nicht als eine schuldigkeit,
sonderen weil seine einkönfften sonsten von weniger ertragenheit sind und er, wie
obgemelt, die mandataTerme : schreiben muß.
Der landweibelTerme : ist schuldig, je den anderen tag in das
schloßTerme : zu kommen und die befehl eines herrn landtvogts zu
gewährtigen und zu vollstreken. Wann er das ehe-Terme : oder
sonsten ein halbesTerme :
oder gantzes gerichtTerme : besamlet, so hat er 30 xrUnité monétaire : 30 kreuzer
biehter-lohnTerme :
und am grichtstagTerme :
40 xrUnité monétaire : 40 kreuzer für die abwahrtTerme : . Wann ich eine parthey durch eine andere
parthey in das schloß citiren laßen und solche nicht erscheinen wollen, ich citire sie
dann durch den weibelTerme : , so müeßte ein solche parthey ihme
auch 30 xrUnité monétaire : 30 kreuzer bezahlen. Sonsten gibt es auch anlääs, daß der weibel gäng thun und obrigkeitliche befehl ohne lohnTerme : ausrichten muß, öffters nur
15Unité monétaire : 15 kreuzer biß 20 xrUnité monétaire : 20 kreuzer zu lohn hat, welches alhier so
genau nicht bestimmet werden kan.
Wann der
weibelTerme : eine persohn,
mann-Terme : oder
weibhlichen geschlechtsTerme : , in
den
thurnTerme : thut, so gehörret ihme von jede persohn
1Unité monétaire : 1 florin
30 xrUnité monétaire : 30 kreuzer
thurnloßungTerme : und für die
atzungTerme :
alle tagDurée répétée : 1 jour auch für jede persohn
12 xrUnité monétaire : 12 kreuzer , um welches er dann
morgensTerme : und
abendsTerme : dennen
gefangenenTerme : das
eßenTerme :
zu bringen muß und gibet mann ihme jedes mahl
½ mas weinMesure de volume : 0.5 mass vin
und brodtTerme : , für welches der
gefangeneTerme : alle tag
15 xrUnité monétaire : 15 kreuzer
und widerum
15 xrUnité monétaire : 15 kreuzer für seine
eigene
zehrungTerme : zahlen muß. Hat es der gefangene nicht im
vermögen, solche umkösten zu bezahlen, so kommen selbige in die obrigkeitliche rechnung
under den titul ausgeben an kösten, so über die gefangenen und
malefizischeTerme : persohnen ergangen.
Wann ein herr
landtvogtTerme : in einer anderen alß der
SännwalderLieu :
kirchenTerme : , allwo der
weibelTerme :
kirchgenößigTerme : ist, eintweders
ehegaumerTerme :
beeydiget oder sonsten obrigkeitliche geschäfft vorhabe, so laßt mann es den
weibel wüßen, welcher dann für das
schloßTerme : kombt und mit
dem herrn landtvogt in
weiß und blauTerme :
in die
kirchenTerme : gehet. Auch muß der
weibelTerme : in
weiß und blauTerme : mit dem herrn landtvogt
auf die
jahrmarktTerme : gehen und ihme daselbß
abwahrtenTerme : , so wohl alß der
laüferTerme : im
rökliTerme : und an solchen wohl achtung geben, ob sich kein
judTerme :
ohnangemeldet eingeschlichen habe. In welchem fahl einem solchen munter zu
zwahenTerme : wäre. Von seinem schuldigen einzug des
standgeltsTerme : an diseren
jahrmarktenTerme : ist
oben bey anlaas des
zohlsTerme : meldung geschehen.
2 Die
wochen-Terme :
oder
meyen marktTerme : muß er von mahl zu mahl rüefen und
hat hierfür am
zeit grichtTerme : von dem
wäg-geltTerme :
15 krzr.Unité monétaire : 15 kreuzer
Ohne vorwüßen eines herrn landtvogts ist der
weibelTerme : nicht
berechtiget,
i einem
frömbdenTerme : seine
schuldenTerme : in der herrschafft einzutreiben oder
einem einheimischen auf begehren des frömbden einen
schatz-tagTerme : anzukünden, sonderen es solle sich ein rechts begehrender
frömbderTerme : um seine
schuldTerme : eintweders
selbsten bey einem herrn landtvogt anmelden oder seine sach durch den
weibel vortragen laßen.
Was des
weibels ambtTerme : bey dem
zeitgerichtTerme : seye, wird bey desselben beschreibung vorkommen.
3
Es prætendirte der weibel offtermahlen, daß ihme und nicht dem schloß-reit-knechtTerme : die ankündung eines neüen richtersTerme : und eines neü erwehlten landammansTerme : zugehörre, allein ich habe ihne des ersteren halber
allezeit in fründtlichkeit auf die eingerißene übung und also abgewisen. Der landtamman stellTerme : halber glaubte ich selber, es
gehöre das sothane botten-brodtTerme : dem weibelTerme : , ich wurde aber benachrichtiget, daß so wohl
dem landamman RhynerPersonne : sellig zu SallezLieu : , alß landamman RodunerPersonne : sellig im SännwaldLieu : die freüd
ihrer beförderung durch den reitknechtTerme : angekündet
worden, des nahen ich dann auch diseres nützliTerme : dem
reit-knechtTerme : zu hielte. Hingegen dem weibelTerme : sagte, daß wann er mich eines anderen grundlich
berichten könne, mein reitknecht das erhaltene
trinkgeltTerme : taliter qualiter zurukgeben und ihme zustellen müese; allein der bewis seiner rechten blibe us und ich wurde
inzwischend für das recht des reitknechtsTerme : nach des
mehreren berichtet, so daß selbiger sein von dem landammanTerme :
HanselmannPersonne : erhaltenes botten-brodtTerme : nach diser stund behalten hat.
Des dismahligen landweibels vatterTerme :
hätte nebend dem landweibel-postenTerme : auch den holzforsterdienstTerme : . Sie sind dermahlen aber
gesönderet und kan kein landweibel mit einichem recht prætendiren, daß der holzforster-dienst an sein dienst verknüpfet seyn solle. Es hat ein jedwederer
an seinem ohrt genug zu thun.
Dem weibelTerme : gehörret alle jahrDurée répétée : 1 année
5 Unité monétaire : 5 florins alß sein wahrt-geltTerme : , welches mngndhherrenAbréviation verrechnet
wird under dem titul ausgeben an jährlichen belohnungenTerme : .
Und weilen er winters zeitTerme : wenige gelegenheit hatte, sich
in dem gemeindholtzTerme : zu beholtzen, so gabe ich
ihme alle jahrDurée répétée : 1 année eine ehrliche nohturfft holtzTerme : , welches er aber keines wegs mit recht oder alß ein salarium, das von
seinem posten abhange, forderen, sonderen um solches alß eine gnad und gutthat bey
einem herrn landtvogt anhalten solle.
WahlTerme : , PflichtenTerme : und EinkommenTerme : des LandammannsTerme :
Was die
landamman-stellTerme : betrifft, so
thun solche
mnegndhherrenAbréviation
kleine räht in ZürichOrganisation : vergeben. Wann
ein
landtammanTerme : stirbt, so thut ein herr
landtvogtTerme : solchen
todesfahlTerme : durch ein
schreibenTerme :
an
mngndhherrenAbréviation berichten und in dißerem schreiben zu
gleich auch aus jeder
kirchhörriTerme : einen,
also
3Quantité : 3
richtereTerme : in den
vorschlagTerme : , aus welchen er dann einen hochgedacht
mngndhhrnAbréviation
besonders
recommandirenTerme : thut. Da dann noch
allezeit, wenigstens so viel mir im wüßen, erfolget, daß der von einem
herren landtvogt also recommandirte richter von
mngndhhrnAbréviation
einhellig zu einem
landammanTerme :
erwehletTerme : worden, welches dann durch eine
erkantnuß aus der underschreiberey kund gemachet wird und
durch den
reit-knechtTerme : dem neüen landamman, welches von herrn landtvogt
ZieglerPersonne : , meinem lieben
vatterTerme : 4 und mir geüebet
worden, ohngeachtet des widersprechens von seihten des
weibelsTerme : , wie in dem vorgehenden articul das mehrere zu sehen.
Nach solcher wahlTerme : dann thut ein neüer
landammanTerme : gegen einem herrn landtvogtTerme : , frau landtvögtinTerme : , kinderTerme : und
sambtliche dienstTerme : , anständige verehrungenTerme :
machen und præstiret seinen eydtTerme : an dem
nächst darauf folgenden zeit
gerichtTerme : .
Es ist ein
landammanTerme : schuldig,
alle wochenDurée répétée : 1 semaine ein mahl in das
schloßTerme : zu kommen, um zu fragen,
ob der herr
landtvogtTerme : etwas zu befehlen
habe oder ob etwas zu verhandlen seye, in welchem fahl dann ein herr
landtvogt nicht wohl anderst kan, alß bey allen vorfallenheiten da
etwas zubeurtheilen oder auch nur zu schlichten und gütlich zu
vergleichen ist,
j–den landammanAjout au-dessus de la
ligne–j zu sich zu ziehen.
Wurde aber der
landammanTerme : in
beobachtung solcher schuldigkeit
saumselligTerme :
seyn, so hat er sich auch nicht zu beklagen, wann ein herr landtvogt
ohne ihne das eint und andere eröhrteren thut. Sonsten gehörret
der landammann wie zu dem
ehegrichtTerme : , also auch
allen anderen
halbenTerme : und gantzen
herrschaftsgerichtenTerme : , und
k
beziehet jedes mahl
40
xrUnité monétaire : 40 kreuzer
sitz geltTerme : . An dem
zeit
gerichtTerme : führet er den
stabTerme : und
das
præsidiumTerme : , so auch bey dennen so
geheißenen
gekaufften-gerichtenTerme : , sonsten hat er
keine weitere
besoldungTerme : , ausgenommen
1½ Unité monétaire : 1.5 florins
sigel geltTerme : , wann von dem
zeit-grichtTerme : und
gekaufftem
gerichtTerme : an den herrn
landtvogtTerme :
appelliretTerme : wird. Ein herr landtvogt gibt
auch einem
landammanTerme : zu seiner
ergötzlichkeit eine nohturfft
holtzTerme : ,
welches der verstorbene landamman
RodunerPersonne : sellig durch intercession des herrn doctor und
examinator
ZigelersPersonne : sellig von
ihro gnaden dem herren burgermeister
HirzelPersonne : sellig erhalten mögen.
[...]Non-pertinence éditoriale5
Résumé
Der Landvogt Johannes Ulrich beschreibt die Wahl, Pflichten und Einkommen der Amtleute – Richter, Landschreiber, Landweibel und Landammann – der Landvogtei Sax-Forstegg.