SSRQ ZH NF I/1/3 160-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 160-1
Licence : CC BY-NC-SA
Eid der Schaffner und Amtleute über die Klöster in Stadt und Landschaft Zürich
1533 juillet 30.
Description de la source
- Cote : StAZH B III 6, fol. 207r-v
- Date : 1533 juillet 30 Tradition : Eintrag (Nachtrag)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 24.0 × 32.0
- Langue : allemand
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Teiledition
- Sigg 1971, S. 131-132
Commentaires
Bürgermeister sowie Grosser und Kleiner Rat der Stadt ZürichLieu : Organisation : verabschiedeten den vorliegenden Eid im Zuge der Einrichtung des ObmannamtsOrganisation : der aufgehobenen Klöster und Stifte (SSRQ ZH NF I/1/3 158-1).
Die Bedeutung, welche die Obrigkeit der Tätigkeit der Schaffner und Amtleute zumass, lässt sich daran ablesen, dass deren Eid unter Hinweis auf festgestellte Missstände noch während des 16. Jahrhunderts mehrmals ergänzt und erneuert wurde (StAZH B III 6, fol. 208r-209r; StAZH B III 6, fol. 209r-211r; StAZH B III 6, fol. 211r-212r; StAZH B III 4, fol. 55r-59v). Die Ergänzungen behandeln unter anderem die Verrechnung von Spesen und Überschüssen, die Rechnungsprüfung durch Obmann und Rechenherren, den Einzug von Zinsen und Zehnten, die Überwachung des Zustands von Pfarrhäusern und Lehensgütern sowie die Bewirtschaftung der klösterlichen Waldungen. Die Amtleute und Schaffner waren zudem in einigen Klosterämtern (KappelOrganisation : , RütiOrganisation : und TössOrganisation : ) für die Austeilung des Almosens zuständig, weshalb im Jahr 1594 eine diesbezügliche Erweiterung zum Eid verabschiedet wurde (StAZH B III 4, fol. 60r-v). Im 17. Jahrhundert wurden diese verschiedenen Nachträge zu einem erneuerten Eid zusammengefasst, der seinerseits wiederholt überarbeitet wurde (StAZH B III 5, fol. 552r-558r).
Zur Einrichtung des ObmannamtsOrganisation : vgl. Bächtold 1982, S. 149-153; Sigg 1971, S. 124-128; Schweizer 1885, S. 16-17; zur Verteilung von Almosen durch die Klosterämter vgl. SSRQ ZH NF I/1/3 185-1.
Texte édité
Der schaffnernn alld amptlüten eyde
Annotations
- Der letzte Abschnitt bezieht sich nebst dem vorliegenden Eintrag auch auf die Ordnung betreffend Einsetzung eines Obmanns der aufgehobenen Klöster und Stifte sowie dessen Eid, die direkt vorangehen (SSRQ ZH NF I/1/3 158-1; SSRQ ZH NF I/1/3 159-1). Georg MüllerPersonne : war der erste Inhaber dieses Amtes, vgl. HLS, Müller, Georg.↩
Résumé