SSRQ ZH NF I/2/1 153-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 153-1
Licence : CC BY-NC-SA
Aufstellung der Handwerkergesellschaften bei der Fronleichnamsprozession in Winterthur
1489 juin 10.
Description de la source
- Cote : STAW B 2/5, S. 370 (Eintrag 1)
- Date : 1489 juin 10 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 23.0 × 34.0
- Langue : allemand
Commentaires
Nach Darstellung des Chronisten Laurenz BosshartPersonne : wurde die Fronleichnamsprozession in WinterthurLieu : im Jahr 1344 eingeführt und im Zuge der Reformation 1524 wieder abgeschafft (Bosshart, Chronik, S. 12, 100-101). Zur Begehung des Fronleichnamsfests in der Stadt vgl. Niederhäuser 2014, S. 139-140; Ziegler 1933, S. 25; Ziegler 1900, S. 23.
Die religiöse Fundierung der städtischen Verfassung, in der Forschung mit dem Begriff «Sakralgemeinschaft» charakterisiert (Löther 1999, S. 1), wurde durch Prozessionen sowie die Stiftung von Messen und Wallfahrten zum Ausdruck gebracht. Die wochenlange Belagerung WinterthursLieu : durch die eidgenössischen OrteOrganisation : während ihrer Auseinandersetzungen mit den HabsburgernOrganisation : im Jahr 1460 bewog den Schultheissen und die beiden RäteOrganisation : sechs Jahre später zur Stiftung einer Wallfahrt von der Pfarrkirche zu der Kirche in VeltheimLieu : , die jedes Jahr am 2. Juli und 8. Dezember stattfinden sollte und an der sich jeder Haushalt mit mindestens einer Person zu beteiligen hatte (STAW B 2/2, fol. 6v-7r, vgl. dazu den Eintrag im Jahrzeitbuch der WinterthurerLieu : Pfarrkirche STAW Ki 50, S. 188). Zu den Ereignissen und Hintergründen vgl. Niederhäuser 2008; Niederhäuser 2002.
Über ihre religiöse Funktion hinaus dienten obrigkeitlich organisierte Prozessionen der Visualisierung der politischen und sozialen Ordnung, vgl. zu ZürichLieu : Dörner 1996, S. 172-179, und allgemein Rogge 2003a, S. 205-207; Löther 1999, S. 2, 172, 232-233, 248, 265-266. Die Reihenfolge der teilnehmenden Gruppen korrespondiert mit dem jeweiligen Status. Im Zusammenhang mit den Unruhen auf der ZürcherLieu : Landschaft war es 1489 auch in WinterthurLieu : zu innerstädtischen Konflikten gekommen, vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 154-1. Vermutlich motivierten Rangstreitigkeiten unter den Handwerkergesellschaften den vorliegenden Ratsbeschluss, vgl. Niederhäuser 2014, S. 140; Niederhäuser 1996, S. 179-180. Zu den Handwerkergesellschaften in WinterthurLieu : vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 107-1; SSRQ ZH NF I/2/1 162-1.
Texte édité
in pfinst firtagen, anno etcAbréviation lxxxviiijoDate : 10.06.1489
Mine herren haben angesaͤhen zuͦ lob und ere dem
hailgen, wirdigen sacrament des cru̍tzgangs halb, so
gehalten wirt uff unnsers herren fronlichnamstagDate : des fêtes sans date fixe2
also, das der wullwēberOrganisation : kertzen in soͤlchem kru̍tzgang
die naͤchsten hinden uff das sacrament und uff die selben
von der oberstuben geselschaftOrganisation : , mu̍ller, metzgerOrganisation : und pfisterOrganisation : , zwoQuantité : 2 kertzen
und vornen naͤchst uff sacrament a dirCorrection par-dessus, remplace : ecÀ corriger en : derb ku̍rsenenOrganisation : kertzen mit laternen
und schellen, d–
uff die selben
der liniweberOrganisation :
zwoQuantité : 2 kertzenAjout dans la marge de gauche avec un signe d’insertion–d und uff die selben reblu̍tenOrganisation : zweyQuantité : 2 kertzen
und uff die selben der schuͦchmacherOrganisation : zweyenQuantité : 2 kertzen
und uff die selben der zimerlu̍ten und schmidenOrganisation : zweyenQuantité : 2
kertzen. Und vor denen kertzen allen soͤllen gān
wandel kertzen und beinLecture incertainee kertzen von allen geselschaften
in der ordnung, wie obstaut.
Résumé