SSRQ ZH NF II/11 174-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig
Citation : SSRQ ZH NF II/11 174-1
Licence : CC BY-NC-SA
Bestimmung der Rangfolge der Kirchenstühle der Gemeindevorgesetzten und Stillständer von Enge im Bethaus
1776 mai 23.
Description de la source
- Cote : StArZH VI.EN.LB.A.5.:73
- Date : 1776 mai 23 Tradition : Original (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 23.0 × 38.0
- Langue : allemand
Commentaires
Das Bethaus EngeLieu : war erst kurz zuvor, am 12. Mai 1776, eingeweiht worden und diente auch als Ort, um den Religionsunterricht der Kinder abzuhalten. Davor wurde die Kinderlehre im Gesellenhaus zum SternenLieu : abgehalten, was zu Kritik geführt hatte, weil unmittelbar nach der Kinderlehre der Wirtshausbetrieb begann. Bis 1882 gehörte EngeLieu : jedoch weiterhin zur Pfarrei St. PeterLieu : , in deren StillstandOrganisation : sie auch Vertreter entsandte. Auch WiedikonLieu : hatte 1788 Anrecht auf zwei Sitze im Stillstand von St. PeterLieu : Organisation : (SSRQ ZH NF II/11 181-1). Zum Bethaus und den kirchlichen Verhältnissen von EngeLieu : vgl. Guyer 1980, S. 139-145; zum Stillstand von St. PeterLieu : Organisation : vgl. Ziegler 2006, S. 60-66; zum Gesellenhaus zum SternenLieu : vgl. SSRQ ZH NF II/11 153-1; zu einem Streit um den Besitz von Kirchenörtern zwischen OerlikonLieu : und SchwamendingenLieu : vgl. SSRQ ZH NF II/11 178-1.
Texte édité
Auf geschehenen anzug, was gestalten sich in absicht auf die bewerbung der pläzen in dem neuerbauten bätthauß in der EngeLieu :
entzwüschend den vorgesetzten daselbste und den beyden stillständeren bey
St. PeterLieu : einiger mißverstand erheben wollen, ward erkennt, die bereits
von dem sekelmeister und 4 geschwohrnen beseßen wordenen pläze sollen
weiters für sie bestimmet seyn, da hingegen bedeütete 2 stillständern die
2 ersten pläze vorüber und der gemeinds-ehegaumer den dritten
plaz nebend ihnen beziehen sollen. Bey gemeinds anläsen aber solle
den geschwohrnen der rang vor den stillständeren gebühren.
mhherrAbréviation rathsherr RömerPersonne :
Erkanntnus
für die geschwohrnen in EngeLieu :
unterm 23.sten maii 1776Date : 23.05.1776
Bezüglich kirchenörter
im bethaus
Résumé