SSRQ ZH NF II/11 178-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig
Citation : SSRQ ZH NF II/11 178-1
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Vergleich im Konflikt um Anspruch auf Kirchenstühle in der Kirche Schwamendingen durch die Gemeinde Oerlikon
1783 mars 29.
Description de la source
- Cote : StArZH VI.OE.A.3.:38
- Date : 1783 mars 29 Tradition : Original (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 37.0
- 1 sceau :
- Salomon HirzelPersonne : , sceau sous papier, rond, pressé, bien conservé
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StArZH VI.SW.A.2.:47
- Date : 1783 mars 29 Tradition : Original (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 37.0
- 1 sceau :
- Salomon HirzelPersonne : , sceau sous papier, rond, pressé, bien conservé
- Langue : allemand
- Cote : StAZH G I 9, Nr. 179
- Date : 1783 mars 29 Tradition : Zeitgenössische Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 25.0 × 41.0
- Langue : allemand
Commentaires
SchwamendingenLieu : wurde am 14. September 1782 zur eigenständigen Pfarrei erhoben, zu der auch OerlikonLieu : gehörte. Zuvor war die 1271 erstmals erwähnte St. NiklausPersonne : -KapelleLieu : eine Filiale des GrossmünstersOrganisation : . 1781 wurde eine neue Empore in die Kirche eingebaut. Nach Abschluss der Bauarbeiten und wohl anlässlich der Selbstständigkeit der Pfarrei erstellten die Obervögte eine Ordnung, wem welcher Sitzplatz in der Kirche gebühre. Neben der Festlegung der Sitzordnung für die Vorgesetzten und Amtsträger der Gemeinden enthielt die Ordnung der Obervögte auch die Bestimmung, dass den Hubern von SchwamendingenLieu : angesichts der geleisteten Frondienste beim Bau 48 Kirchenstühle zu Eigentum überlassen werden sollten, nämlich jeder der 16 Huben drei Stühle. Der Gemeinde OerlikonLieu : Organisation : wollten die Obervögte für die geleisteten Dienste 15 Stühle überlassen, aber nicht zu Eigentum, sondern nur zur ständigen Nutzung. Die Huber von SchwamendingenLieu : protestieren jedoch gegen die Absicht, OerlikonLieu : diese Kirchenstühle zu überlassen, weshalb die Obervögte den Hubern am 19. Dezember 1782 einen Appellationsrezess ausstellten, der den Vorgang schilderte (StAZH A 114.2, Nr. 145; Abschrift: StAZH G I 9, Nr. 178). Damit gelangten die Huber an den ZürcherLieu : RatOrganisation : , der am 19. März 1783 die Ratsherren HirzelPersonne : , LochmannPersonne : und SchinzPersonne : mit der Ausarbeitung des vorliegenden Vergleichs beauftragte (StAZH A 114.2, Nr. 149). Überliefert sind auch ein Promemoria zur Appellation (StArZH VI.SW.A.2.:46,46a), ein Bericht des Oberdorfmeiers Johann VollenweiderPersonne : über den Prozess (StArZH VI.SW.A.2.:48,48a) sowie eine Aufstellung der Prozesskösten (StArZH VI.SW.A.2.:49).
Weitere Konflikte um die Kirchenstühle gab es auch 1776 in EngeLieu : (SSRQ ZH NF II/11 174-1) oder 1728 und 1736 in WipkingenLieu : (StArZH VI.WP.A.8.:72; StArZH VI.WP.A.8.:76). Zu Kirchenstühlen vgl. Spörri 1932; zur Kirche SchwamendingenLieu : vgl. Nüscheler 1864-1873, S. 403-404; KdS ZH NA V, S. 366-371.
Texte édité
Wir nachbenandte, Salomon HirzelPersonne : , des raths von der
freyen wahl und alt stattschreiber, HsHans Conrad LochmannPersonne : ,
zunfftmeister und gesandter über das gebirg, und HsHans Heinrich
SchinzPersonne : , des raths und alt salzdirector, alle des inneren raths
hochloblhochloblichen standes ZürichLieu : , urkunden hiermit, daß, nachdem
wir von ungndhhAbréviation den räthen unterm 19. dißdieses monatsDate : 19.03.1783 den hohen
auftrag erhalten, die vor hochdenselben geschwebte appellations-streitigkeit zwischen den besizern der 16Quantité : 16 hueben zu
SchwamendingenLieu : , kläger einer-, dan e eeine ehrsame gemeind ÖrlikonOrganisation : ,
beklagten andertheils, betreffend die leztern zugeeignete
15Quantité : 15 krebsstühle in der kirche zu SchwamendingenLieu : und einige
andereOmission dans StAZH G I 9, Nr. 179a daher entstandene beschwehrden, näher zu untersuchen
und nach gehaltener verhör mit den partheyen zutrachten,
dieselben gütlich zuvergleichen.
Wir hierauf dieselben in ihrem für- und wider-bringen
des umständlichen vernohmen, und endlich nach vielfältigen
bemühungen und wohlmeinenden vorstellungen b–in reiffer
erdaurung der sachen beschaffenheitOmission dans StAZH G I 9, Nr. 179–b gegenwärtigen güttlichen
verglich eziehlt haben, vermöge deßen:
besizern der 16Quantité : 16 hueben daselbst auf art und weise, wie
sie solche von lloblichem stifft zum Großen MünsterOrganisation : empfangen
und bisdahin beseßen, fehrner verbleiben.
beständigem besiz angewiesen, nämlich in der unteren [p. 2]Saut de page
kirchen im hinteren geflez 8Quantité : 8 krebs stühle mit nonumero 65, 66, 67
68, 69, 70, 71, 72 und 8Quantité : 8 andere krebsstühle auf dem gewölb
mit nonumero 38, 39, 40, 41, 47, 48, 49, 50 bezeichnet.
MartiniPersonne : tagDate : 11. novembre 130Unité monétaire : 130 florins , sage einhundert und dreyßig guldenUnité monétaire : 130 florins ,
an baarem geld Variante alternative dans StAZH G I 9, Nr. 179 : erlegen undd bezahlen.
2 stühle verbleiben, mit dem beding, daß, wan erOmission dans StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179e, hAbréviation pfahrer,
niemand mit sich bringt, die hubere das recht haben selbige
zu besizen.
weiters verbleiben; wann aber die untervogt stelle jemahls
wider auf die gemeind SchwamendingenOrganisation : fiele, solle es bey
der ehemahligen ordnung sein bewenden haben, und ein dritter
stuhl denen im chor sub nonumero 1 & 2 bezeichneten 2 stühlen widerum beygesezt und dannzumahl dem amtsgeschwohrnen zu
ÖrlikonLieu : angewiesen werden.
kirchen-recht zu SchwamendingenLieu : zuhaben vermeinten, weil
sie dahin begraben werden, so ward deshalben einmüthig befunden, daß obbesagte SchenkelnOrganisation : wie bisdahin in der kirche
geduldet, aber kein recht zu der kirche haben sollen;
hingegen möge der herzoger-müller1 das kirchen recht
fehrner genießen.
(der sich auf den spruch der herren obervögten,2 und wo
einiche abänderung vorgegangen, auf gegenwärtigen compromiss beziehe) und in der gemeindslaad zu SchwamendingenLieu :
aufbehalten werden.
dankbahrlich angenohmen, so haben wir von selbigem zweyQuantité : 2 gleichlautende abschrifften verfertigen,3 jeder parthey eine zustellen,
auchVariante alternative dans StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179 : undf zu wahrem urkund und offentlicher beglaubigung
mit wohlehrengedachtem herren rathsherr HirzelsPersonne : anerbohren
ehren insigel verwahren und bekräfftigen laßen, jedoch
ihme, uns allen und unsern erben ohne schaden.
der statt ZürichLieu :
Raths-urtheil betrefend
streitigkeiten zwischen den 16Quantité : 16 huben
in SchwamendingenLieu : und den bürgern von
ÖrlikonLieu : , wegen der kirche und dem
kirchengut vom jahr 17Correction par-dessus, remplace : 8i83Date : 1783
Annotations
- Omission dans StAZH G I 9, Nr. 179.↩
- Omission dans StAZH G I 9, Nr. 179.↩
- Suppression : n.↩
- Variante alternative dans StAZH G I 9, Nr. 179 : erlegen und.↩
- Omission dans StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179.↩
- Variante alternative dans StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179 : und.↩
- Variante alternative dans StArZH VI.SW.A.2.:47; StAZH G I 9, Nr. 179 : tag.↩
- Variante alternative dans StAZH G I 9, Nr. 179 : anno.↩
- Correction par-dessus, remplace : 8.↩
- Die HerzogenmühleLieu : an der GlattLieu : im noch heute so genannten Quartier gehörte politisch zwar zu WallisellenLieu : , war aber noch bis 1931 nach SchwamendingenLieu : schul- und kirchgenössig.↩
- Vgl. StAZH A 114.2, Nr. 145.↩
- Das vorliegende Stück ist die Ausfertigung für OerlikonLieu : ; die Urkunde für SchwamendingenLieu : trägt die Signatur StArZH VI.SW.A.2.:47.↩
Résumé