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SSRQ SG III/4 219-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud

Citation : SSRQ SG III/4 219-1

Licence : CC BY-NC-SA

Feuerordnung für die Landvogtei Werdenberg

1733 septembre 9.

Die Feuerordnung für die Landvogtei Werdenberg regelt folgende Brandschutzmassnahmen, die in allen drei Kirchen verlesen werden:

1. Landvogt Johann Peter Zwicky soll dafür sorgen, dass alle Häuser Kamine haben.

2. Öfen und Herdstellen sollen mit steinernen Platten versehen werden.

3. Leicht brennbares Material soll feuersicher aufbewahrt werden.

4. Brotbacken ist bei windigem Wetter verboten.

5. Schmiede und Schlosser dürfen bei Wind kein Feuer entzünden.

6. Waschen ist bei Wind ebenfalls verboten.

7.–10. Nachts muss ein Geschirr mit Wasser unter das Licht gestellt werden und man darf nur mit Laternen ausser Haus gehen.

11.–12. In der Nähe von leicht brennbarem Material darf nicht geraucht werden und Vögel oder Wild geschossen werden.

13. Nachts sollten Feuer gelöscht werden.

14. Zwei Mal jährlich müssen die Kamine gefegt werden.

15.–16. Grabs, Buchs und Sevelen müssen diverses Material zur Feuerbekämpfung anschaffen. Es werden 12 Feuerschauer eingesetzt, die für die Gemeindesechstel oder -drittel verantwortlich sind und zwei Mal jährlich die Kamine, Feuerstätten etc. zu kontrollieren haben. Im Brandfall haben sie die Löscharbeiten zu koordinieren.

  • Cote : StASG AA 3 B 06, 09.09.1733
  • Ancienne cote : StASG AA 3 B 6
  • Date : 1733 septembre 9
  • Tradition : Aufzeichnung (unpaginiert) mit kartoniertem Ledereinband
  • État de conservation : Anfang des Buches fehlt, zahlreiche Blätter dazwischen und im hinteren Teil herausgeschnitten, Blatt 1 und 2 lose
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 33.0
  • Langue : allemand

  1. Die vorliegende Feuerordnung von 1733 für Werdenberg ist die älteste, überlieferte Ordnung und ist im Verkündbuch (Mandatbuch) enthalten, das obrigkeitliche Beschlüsse bzw. MandateTerme : vom 7. April 1733 bis zum 11. November 1761 umfasst, die zum Verkünden in den drei KirchenTerme : SalezLieu : , SaxLieu : und SennwaldLieu : verlesen wurden (StASG AA 3 B 6). Neben den Mandaten, z. B. zum VerkaufTerme : von MostTerme : und WeinTerme : ausser Landes, zu JagdhundenTerme : oder zum ReislaufTerme : , finden sich auch Ankündigungen, wann und wo der ZehntTerme : oder andere AbgabenTerme : eingesammelt werden, Bekanntmachungen über VormundschaftenTerme : oder TodesfälleTerme : , damit die GläubigerTerme : rechtzeitig ihre Ansprüche anmelden können, Informationen über Veranstaltungen wie z. B. JahrmärkteTerme : , Aufrufe zu WaffeninspektionenTerme : oder zur RechnungsablegungTerme : , ZitationenTerme : vor Gericht u. ä. Besonders häufig sind Bekanntmachungen über DurchfahrverboteTerme : , die von PrivatpersonenTerme : erwirkt worden sind.

  2. Zu den Brandereignissen in der Region Werdenberg vgl. das Werdenberger Jahrbuch 20/2007, insbesondere die erneuerte WerdenbergerLieu : FeuerordnungTerme : von 1770Date : 1770, ediert bei Reich 2007, S. 50–52 sowie diejenige von WartauLieu : um 1700Date : 1700 (Stricker 2007, S. 48–49). Die 1770 erneuerte Feuerordnung basiert auf der hier edierten, älteren Feuerordnung von 1733Date : 1733. Einzelne Artikel sind zwar inhaltlich gleich oder ähnlich, andere wurden jedoch 1770Date : 1770 wesentlich verändert und ergänzt, weshalb die ältere Feuerordnung von 1733 in die Rechtsquellensammlung aufgenommen wurde.

    Zum BrandschutzTerme : vgl. auch SSRQ SG III/4 48-1, Art. 4; SSRQ SG III/4 49-1, Art. 3 (FeuerschauerTerme : in der Stadt WerdenbergLieu : ); PGA Sevelen C20.

  3. Zum Brandschutz in Sax-ForsteggLieu : vgl. SSRQ SG III/4 153-1, Art. 32; SSRQ SG III/4 208-1, Art. 6 sowie Kommentar 2.

Texte édité

[...]Non-pertinence éditoriale1
Erichte feür ordnungTerme : für die graffschafft WerdenbergLieu :
anno 1733, auch zu jeedermans hier kömpfttigem verhalt
in allen dry kirchenTerme : zu verlesen, den 9. tag 7brisDate : 09.09.1733.

1.o Weillen dem vernehmen nach zimblich vill haüserTerme : ,
darinnen keine caminTerme : , alß gehett der ernstliche
befelch a heren landtammen Johann Petter ZwikhisPersonne :
alß unßer dißmahligen, hochgeachten und gnädigen
herren landtvogts dahin, das alle mangelbahre, so
bald es immer sein kann, mit leimbTerme : , taugsteinTerme : und
anderen erforderlichen materialien versehen und zu
eigner, auch benachparten sicherheit guete caminTerme : machen
lassen.

2.o Da gleichmäßig in villen haüserenTerme : umb die feürstättTerme : , härdtblatenTerme : undt öffenTerme : , absonderlich die bachöffennTerme : , alzu nach hölzerne theillinen, rigelTerme : oder ander
holzwerkhTerme : , als beschichet der ernstliche befelch durch legung
steinernenTerme : platennTerme : undt errichtung diensammer mauernTerme : ,
sonderheitlich gueter verschließunng der öffenTerme : , das mangelbahre so zu verbeßeren undt in solchen standt zu
stellenn, damit dardurch niemandt kein schaden zu gefüegett werde.

3.o Da so gar dem vernehmmen nach hin und wider
in haüßeren, ja gar nache zu denn feüwrstättenTerme : , haüwTerme : ,
strauwTerme : , bettlaubTerme : , durholzTerme : undt ander dergleichen leicht
brünnende sachen eingelegt undt gesamblet werden, als
gehett die ernstliche anstimung dahin, sich darfür geflißen zu hüeten undt wo albereit verdeüt gefärliche
sagenÀ corriger en : sachenb eingelegAjout au-dessus de la lignect, solche widerum hinweg zu nehmen und an
solche orth zu verwahren, alwo wegen dem feüwrTerme : keine
gefahr nit zubeförchten.
Wan danne an villen orthen auch sonsten gar ohnbehuetsamb undt ohnsorgfeltig das feüwrTerme : gebraucht
old auch verwarth werden, soll d darauß grosen
jahmmer, nachtheil, schaden und schrekhen erwachsen
könte, als gebietet ferners:

4.o Unser hochgeachte und gnädige herr landtvogt, das
bey großen föhnTerme : und windeTerme : weeder die bekhenTerme :
noch andere kein brottTerme : bakhen ald darzu einheizen, bey 5 cronenUnité monétaire : 5 écus/couronnes ohnnachläßer buoßTerme : .

5.o Das gleichmäsig bey ohngestürmer windeszeit
die schmidtTerme : undt schlosserTerme : kein feüwrTerme : nit anzünden,
bey 2 cronenUnité monétaire : 2 écus/couronnes ohnnachlächlicher buoß.

6.o In solch gefärlicher zeit auch niemand kein wöscheTerme :
halte bey 3 cronenUnité monétaire : 3 écus/couronnes ohnnachsächlicher buoß.

7.o NächtlicherTerme : zeit niemand inAjout au-dessus de la lignee keinen haüßerenTerme : bim liechtTerme : nit
schleizeTerme : , man habe dann ein gschirTerme : voll waßerTerme : undter f dem licht,
bey 1 cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne ohn nachläßlicher buoßTerme : .

8.o Auch kein holzarbeiterTerme : , tischmacherTerme : , schreinerTerme : , zimmerleuthTerme : , keüferTerme :
oldt andere nächtlicherTerme : weiße bim liechtTerme : arbeiten, sie habendt dan
ein gschirTerme : voll waßerTerme : undter dem liecht, bey 2 cronenUnité monétaire : 2 écus/couronnes buoß.
|Saut de page
9.o Niemandt mit einem lichtTerme : ohne in einer latternenTerme :
schleizensTerme : oder tröschzeitTerme : über die gaßenTerme : oder ställTerme :
gehe, bey 2 cronenUnité monétaire : 2 écus/couronnes ohnnachläßlicher buoßTerme : .

10.o Auch niemandt in der schleizzeitTerme : kein offen feüwrTerme :
über die gaßenTerme : trage, bey 1 cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne ohnnachsechlicher buoß.

11.o Bim schleizenTerme : , stenglenTerme : , strauwTerme : in städtlenTerme : undtCorrection au-dessus de la ligne, remplace : oldtg
scheürenTerme : ald ander der gleichen gefärlichen ortthen, niemand
kein tabakhTerme : rauchiTerme : , jeedes mahl demme, so es übersicht,
bei 1 cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne ohnaußsezlicher buoß.

12.o Niemand bimm städtlenTerme : , scheürenTerme : , hanffTerme : , strauwTerme :
und stänglenTerme : vögelTerme : , gwildTerme : ald sonsten schießenTerme : ,
bey 1 cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne buoßTerme : .

13.o Ohne erforderliche nothwendigkeit nächtlicherTerme : zeit weeder
gwirbsTerme : , handtwerkhsTerme : noch andere leüth kein feüwrTerme :
anmachen oder undterhalten, sonderen daßelbige
sorgfeltig und gewahrsamblich löschen und versorgen,
bey 1 cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne ohnnachläßlicher buoß.

14.o Jeedes haußTerme : inwohnereTerme : alljärlichenDurée répétée : 1 année zwey mahlen,
namblich am früehlingPériode : printemps undt herbstPériode : automne, die kähminTerme :
selbsten geflißen buzen und fägen ald aber
die ordinary kähmi fägerTerme : buzen und fägen
laßenn, bey 1 cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne buoß.

Und weillen bekanth, daß ohngeachtet sorgfeltig undt
nothwendig errichteten feürordnungenTerme : , etwan aus
verwahrloßnungAinsi ohnAjout à la hauteur de la lignehsorgfeltigen leüthen, etwan aus
ohnfursichtigkeit und etwann aus anderen, ja bis weillen
verborgenen ursachenn, feüwrsausbrüchTerme : ald feüwrs brunstenTerme :
entstehen können, zu deren widerstandt old dempfTerme :
und auslöschung auch aller orthen üeblich und
gleichmäßig hießigen orths erforderlich, guette
gegen verangstaltungenAinsi zu machen, alß gebietet
nach weiters unser etc etc etcAbréviation:

15.o Das ohne aufschub eine ehrsamme gmeind GrabßOrganisation :
sich versehe und anschaffen laße:
6 feüwr hägenTerme : von einer nit alzu grosen schwäre,
die von 2 männeren geferkhetTerme : und gefürth werden
möggen, 6 leiterenTerme : von einer gnugsammen länge,
das dardurch alle, auch die hochsten haüßerTerme : zubesteigen, |Saut de page
6 hänkelTerme : , 6 bikhelTerme : undt 12 schauflennTerme : , 12 guete äxenTerme : , so
auch 24 feür kübelTerme : , welch alles in die 6tel gleich ein
getheilt undt an füeglich undt gelegenen orthen wohl
undt sicher verwarth werden solle.

16.o Das die beeden anderen gemeinden BuchßOrganisation : und
SefelennOrganisation : auch gemeinsamb sich auf eben gesagte
weiß versehe undt jeede für sich anschaffe:
3 feüwrhägenTerme : von gesagter schwäre,
3 feüwrleiterenTerme : von gemelter lenge,
3 hächelTerme : Ainsi2, 3 bikelTerme : , 6 schauflenTerme : undt 6 guete äxenTerme : ,
auch 12 feürkübelTerme : .

So alles in die drittelTerme : gleich eingetheilt undt an den
fueglich und gelegnesten orthen wohl undt sicher
verwarth werden solle.

Damit nun hinkömpfftig dißer ordnungTerme : wohl
undt sicher nachgelebt werde, alß wirdt aller forderest jeweilig hin kömpftten heren landtvögten die
allererste vorsorg anheimb gesezt undt überlaßen, die
nach aufhabendt ihrer pflicht für das beste des landts
guete sorge tragen und je nach beschafenheit der zeiten
erforderlichs nach dißer verordnungTerme : selbsten beysezen
werden.

So danne darnach werden zu geflißenen aufseherenTerme :
und anfüehreren verordnet des landts ammenTerme : und
richterTerme : insgemein und ihnnen noch beygesezt aus jedem ⅙tel old ⅓del ins besonder:

Aus dem Grapser hinderen BergLieu : ⅙tel Davidt StrickherPersonne : ,

aus demm vorderen bergLieu : ⅙tel Hanß WinnenwiserPersonne : ,

aus dem OberdorfferLieu : sechstentheil sekhelmrsekhelmeisterTerme : Jacob VetschPersonne : ,

aus dem Undter DorffnerLieu : ⅙tel Andres SchlegelPersonne : , schloserlyTerme : ,

aus dem StudnerLieu : ⅙tel Burkhardt ZoggPersonne : ,

aus dem StattnerLieu : ⅙tel sekhelmrsekhelmeisterTerme : Johannes i HiltyPersonne : ,

aus dem BuxnerLieu : dritel bauwmrbaumeisterTerme : Galliß RohrerPersonne : ,

aus dem AltendorffnerLieu : dritel Burgarth SennPersonne : , der müllerTerme : ,

aus dem RefißerLieu : dritel sekhelmrsekhelmeisterTerme : Hanß BüschPersonne : ,

aus dem OberweiserLieu : dritel von RansLieu : sekhelmrsekhelmeisterTerme : Jacob SpizPersonne : ,
|Saut de page
aus dem dorffLieu : dritel haubtmanTerme : Galliß TischouserPersonne :

und aus dem bergdritelLieu : schuelvogtTerme : Matis SaxerLecture incertainejPersonne : .

Diße werden und sollen aljärlichenDurée répétée : 1 année 2 mahl im früehjahrPériode : printemps und herbstPériode : automne old, so es die nothwendigkeit noch
mehr erforderett, auch noch zwüschett ihnen, alle
haüßerTerme : geflißentlich undtersuechen von undten
bis obenn, ob die feürstättTerme : und caminTerme : versorget und
sonsten alleß geflißentlich nach dißer ordnung alles
eingerichtet seye, auch die fehlbahren und ohngehorsammen
an seiner hochen behörde ohne verschonen eingeben und
anzeigenn.

Auch sollen sie bey ohnglüks zutragenheiten old
auf stoßenden feüwrsbrunstenTerme : (die gottAjout au-dessus de la lignek gnädig verheüten
wolle) auß überlaßung jeweiligen heren landtvogts, die verordnungenTerme : thüen, wie jeederman sich zu
verhalten, was für l instrumenten jeeder
soll mit sich herbringen, gebrauchen und für arbeitTerme :
verrichten, welch an sezenden verordnungen danne
jeederman folgen, gehorchen und nachleben soll
bey hocherwartender straff und ohngnad, zum nachricht. [...]Non-pertinence éditoriale3

Annotations

  1. Suppression : dahin.
  2. À corriger en : sachen.
  3. Ajout au-dessus de la ligne.
  4. Suppression : als.
  5. Ajout au-dessus de la ligne.
  6. Suppression : sich.
  7. Correction au-dessus de la ligne, remplace : oldt.
  8. Ajout à la hauteur de la ligne.
  9. Suppression : Vets.
  10. Lecture incertaine.
  11. Ajout au-dessus de la ligne.
  12. Suppression : verordenung.
  1. Die vorangehenden, unpaginierten Seiten enthalten die verkündeten Mandate seit dem 7. April 1733Date : 07.04.1733.
  2. Wahrscheinlich wie oben Henkel.
  3. Es folgen weitere Mandate bis zum 11. November 1761Date : 11.11.1761.