[...]Non-pertinence éditoriale1
Erichte feür ordnungTerme : für die graffschafft
WerdenbergLieu :
anno 1733, auch zu jeedermans hier kömpfttigem verhalt in allen dry kirchenTerme : zu verlesen, den 9. tag
7brisDate : 09.09.1733.
1.
o Weillen dem vernehmen nach zimblich vill
haüserTerme : , darinnen keine
caminTerme : , alß gehett der
ernstliche befelch
a heren landtammen
Johann
Petter ZwikhisPersonne :
alß unßer dißmahligen, hochgeachten und gnädigen herren landtvogts dahin, das alle
mangelbahre, so bald es immer sein kann, mit
leimbTerme : ,
taugsteinTerme : und anderen erforderlichen materialien versehen
und zu eigner, auch benachparten sicherheit guete
caminTerme :
machen lassen.
2.o Da gleichmäßig in villen haüserenTerme :
umb die feürstättTerme : , härdtblatenTerme : undt öffenTerme : , absonderlich die bachöffennTerme : , alzu nach hölzerne theillinen, rigelTerme : oder ander holzwerkhTerme : , als
beschichet der ernstliche befelch durch legung steinernenTerme :
platennTerme : undt errichtung diensammer mauernTerme : , sonderheitlich gueter verschließunng der öffenTerme : , das mangelbahre so zu verbeßeren undt in solchen standt zu
stellenn, damit dardurch niemandt kein schaden zu gefüegett werde.
3.
o Da so gar dem vernehmmen nach hin und wider in haüßeren,
ja gar nache zu denn
feüwrstättenTerme : ,
haüwTerme : ,
strauwTerme : ,
bettlaubTerme : ,
durholzTerme : undt ander dergleichen leicht
brünnende sachen eingelegt undt gesamblet werden, als gehett die ernstliche
anstimung dahin, sich darfür geflißen zu hüeten undt wo albereit verdeüt
gefärliche
sagenCorrigé de : sachenb eingel
egAjout au-dessus de la
lignect, solche widerum hinweg zu nehmen und an
solche orth zu verwahren, alwo wegen dem
feüwrTerme : keine
gefahr nit zubeförchten.
Wan danne an villen orthen auch sonsten gar ohnbehuetsamb undt
ohnsorgfeltig das
feüwrTerme : gebraucht old auch verwarth
werden, soll
d darauß grosen jahmmer, nachtheil, schaden und schrekhen
erwachsen könte, als gebietet ferners:
4.o Unser hochgeachte und gnädige herr landtvogt, das bey
großen föhnTerme : und windeTerme : weeder die
bekhenTerme :
noch andere kein brottTerme : bakhen ald darzu einheizen, bey 5 cronenUnité monétaire : 5 écus/couronnes ohnnachläßer
buoßTerme : .
5.o Das gleichmäsig bey ohngestürmer windeszeit die schmidtTerme : undt schlosserTerme : kein feüwrTerme : nit anzünden, bey 2 cronenUnité monétaire : 2 écus/couronnes ohnnachlächlicher buoß.
6.o In solch gefärlicher zeit auch niemand kein wöscheTerme :
halte bey 3 cronenUnité monétaire : 3 écus/couronnes
ohnnachsächlicher buoß.
7.
o
NächtlicherTerme : zeit niemand
inAjout au-dessus de la
lignee keinen
haüßerenTerme : bim
liechtTerme : nit
schleizeTerme : , man habe dann ein
gschirTerme : voll
waßerTerme : undter
f dem licht,
bey
1 cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne ohn nachläßlicher
buoßTerme : .
8.o Auch kein holzarbeiterTerme : , tischmacherTerme : , schreinerTerme : , zimmerleuthTerme : , keüferTerme :
oldt andere nächtlicherTerme : weiße bim liechtTerme : arbeiten, sie habendt dan ein gschirTerme : voll
waßerTerme : undter dem liecht, bey 2 cronenUnité monétaire : 2 écus/couronnes buoß.
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9.o Niemandt mit einem lichtTerme : ohne in
einer latternenTerme :
schleizensTerme : oder tröschzeitTerme : über die gaßenTerme : oder ställTerme :
gehe, bey 2 cronenUnité monétaire : 2 écus/couronnes
ohnnachläßlicher buoßTerme : .
10.o Auch niemandt in der schleizzeitTerme : kein offen feüwrTerme :
über die gaßenTerme : trage, bey 1 cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne ohnnachsechlicher buoß.
11.
o Bim
schleizenTerme : ,
stenglenTerme : ,
strauwTerme : in
städtlenTerme :
undtCorrection au-dessus de la
ligne, remplace : oldtg
scheürenTerme : ald ander der gleichen gefärlichen ortthen,
niemand kein
tabakhTerme :
rauchiTerme : , jeedes mahl demme, so es übersicht, bei
1 cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne ohnaußsezlicher buoß.
12.o Niemand bimm städtlenTerme : , scheürenTerme : , hanffTerme : , strauwTerme :
und stänglenTerme :
vögelTerme : , gwildTerme : ald sonsten schießenTerme : , bey 1
cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne
buoßTerme : .
13.o Ohne erforderliche nothwendigkeit nächtlicherTerme : zeit weeder gwirbsTerme : , handtwerkhsTerme : noch andere leüth kein feüwrTerme :
anmachen oder undterhalten, sonderen daßelbige sorgfeltig und gewahrsamblich
löschen und versorgen, bey 1
cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne ohnnachläßlicher buoß.
14.o Jeedes haußTerme :
inwohnereTerme :
alljärlichenDurée répétée : 1 année zwey mahlen, namblich am früehlingPériode : printemps undt herbstPériode : automne, die kähminTerme :
selbsten geflißen buzen und fägen ald aber die ordinary kähmi fägerTerme : buzen und fägen laßenn, bey 1 cronenUnité monétaire : 1 écu/couronne buoß.
Und weillen bekanth, daß ohngeachtet sorgfeltig undt nothwendig errichteten
feürordnungenTerme : , etwan aus
verwahrloßnungAinsi
ohnAjout à la hauteur de la
lignehsorgfeltigen leüthen, etwan aus ohnfursichtigkeit und
etwann aus anderen, ja bis weillen verborgenen ursachenn,
feüwrsausbrüchTerme : ald
feüwrs brunstenTerme :
entstehen können, zu deren widerstandt old
dempfTerme :
und auslöschung auch aller orthen üeblich und gleichmäßig hießigen orths
erforderlich, guette gegen
verangstaltungenAinsi zu machen, alß gebietet
nach weiters unser
etc etc etcAbréviation:
15.o Das ohne aufschub eine ehrsamme gmeind GrabßOrganisation :
sich versehe und anschaffen laße: 6 feüwr hägenTerme :
von einer nit alzu grosen schwäre, die von 2 männeren geferkhetTerme : und gefürth werden möggen, 6 leiterenTerme :
von einer gnugsammen länge, das dardurch alle, auch die hochsten haüßerTerme : zubesteigen, |Saut de page
6 hänkelTerme : , 6 bikhelTerme : undt
12 schauflennTerme : , 12 guete äxenTerme : , so
auch 24 feür kübelTerme : , welch alles in die 6tel gleich ein
getheilt undt an füeglich undt gelegenen orthen wohl undt sicher verwarth werden
solle.
16.
o Das die beeden anderen gemeinden
BuchßOrganisation : und
SefelennOrganisation : auch gemeinsamb sich
auf eben gesagte weiß versehe undt jeede für sich anschaffe: 3
feüwrhägenTerme : von gesagter schwäre, 3
feüwrleiterenTerme : von gemelter lenge, 3
hächelTerme : Ainsi2, 3
bikelTerme : , 6
schauflenTerme : undt 6 guete
äxenTerme : , auch 12
feürkübelTerme : .
So alles in die drittelTerme : gleich eingetheilt undt an den
fueglich und gelegnesten orthen wohl undt sicher verwarth werden solle.
Damit nun hinkömpfftig dißer ordnungTerme : wohl undt sicher
nachgelebt werde, alß wirdt aller forderest jeweilig hin kömpftten heren
landtvögten die allererste vorsorg anheimb gesezt undt überlaßen, die nach
aufhabendt ihrer pflicht für das beste des landts guete sorge tragen und je nach
beschafenheit der zeiten erforderlichs nach dißer verordnungTerme : selbsten beysezen werden.
So danne darnach werden zu geflißenen aufseherenTerme :
und anfüehreren verordnet des landts ammenTerme : und richterTerme : insgemein und ihnnen noch beygesezt aus jedem ⅙tel old ⅓del ins besonder:
Aus dem Grapser hinderen BergLieu : ⅙tel Davidt StrickherPersonne : ,
aus demm vorderen bergLieu : ⅙tel Hanß WinnenwiserPersonne : ,
aus dem OberdorfferLieu : sechstentheil sekhelmeisterTerme : À l’original : sekhelmr
Jacob VetschPersonne : ,
aus dem Undter DorffnerLieu : ⅙tel Andres SchlegelPersonne : , schloserlyTerme : ,
aus dem StudnerLieu : ⅙tel Burkhardt ZoggPersonne : ,
aus dem
StattnerLieu : ⅙tel
sekhelmeisterTerme : À l’original : sekhelmr
Johannes i HiltyPersonne : ,
aus dem BuxnerLieu : dritel baumeisterTerme : À l’original : bauwmr
Galliß RohrerPersonne : ,
aus dem AltendorffnerLieu : dritel Burgarth SennPersonne : , der müllerTerme : ,
aus dem RefißerLieu : dritel sekhelmeisterTerme : À l’original : sekhelmr
Hanß BüschPersonne : ,
aus dem OberweiserLieu : dritel von RansLieu :
sekhelmeisterTerme : À l’original : sekhelmr
Jacob SpizPersonne : ,
|Saut de page
aus dem dorffLieu : dritel haubtmanTerme :
Galliß TischouserPersonne :
und aus dem
bergdritelLieu :
schuelvogtTerme :
Matis SaxerLecture incertainejPersonne : .
Diße werden und sollen aljärlichenDurée répétée : 1 année 2 mahl im früehjahrPériode : printemps und herbstPériode : automne old,
so es die nothwendigkeit noch mehr erforderett, auch noch zwüschett ihnen, alle
haüßerTerme : geflißentlich undtersuechen von undten bis
obenn, ob die feürstättTerme : und caminTerme : versorget und sonsten alleß geflißentlich nach dißer ordnung alles
eingerichtet seye, auch die fehlbahren und ohngehorsammen an seiner hochen behörde
ohne verschonen eingeben und anzeigenn.
Auch sollen sie bey ohnglüks zutragenheiten old auf stoßenden
feüwrsbrunstenTerme : (die
gottAjout au-dessus de la
lignek gnädig
verheüten wolle) auß überlaßung jeweiligen heren landtvogts, die
verordnungenTerme : thüen, wie jeederman sich zu verhalten, was für
l instrumenten jeeder soll mit sich herbringen, gebrauchen und
für
arbeitTerme :
verrichten, welch an sezenden verordnungen danne jeederman folgen, gehorchen und
nachleben soll bey hocherwartender straff und ohngnad, zum nachricht.
[...]Non-pertinence éditoriale3
Résumé
Die Feuerordnung für die Landvogtei Werdenberg regelt folgende Brandschutzmassnahmen, die in allen drei Kirchen verlesen werden:
1. Landvogt Johann Peter Zwicky soll dafür sorgen, dass alle Häuser Kamine haben.
2. Öfen und Herdstellen sollen mit steinernen Platten versehen werden.
3. Leicht brennbares Material soll feuersicher aufbewahrt werden.
4. Brotbacken ist bei windigem Wetter verboten.
5. Schmiede und Schlosser dürfen bei Wind kein Feuer entzünden.
6. Waschen ist bei Wind ebenfalls verboten.
7.–10. Nachts muss ein Geschirr mit Wasser unter das Licht gestellt werden und man darf nur mit Laternen ausser Haus gehen.
11.–12. In der Nähe von leicht brennbarem Material darf nicht geraucht werden und Vögel oder Wild geschossen werden.
13. Nachts sollten Feuer gelöscht werden.
14. Zwei Mal jährlich müssen die Kamine gefegt werden.
15.–16. Grabs, Buchs und Sevelen müssen diverses Material zur Feuerbekämpfung anschaffen. Es werden 12 Feuerschauer eingesetzt, die für die Gemeindesechstel oder -drittel verantwortlich sind und zwei Mal jährlich die Kamine, Feuerstätten etc. zu kontrollieren haben. Im Brandfall haben sie die Löscharbeiten zu koordinieren.