SSRQ ZH NF II/3 92-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, par Rainer Hugener
Citation : SSRQ ZH NF II/3 92-1
Licence : CC BY-NC-SA
Festlegung der Grenzen zwischen den Herrschaften Greifensee und Grüningen
1608 mai 9.
Description de la source
- Cote : StAZH C I, Nr. 2380
- Date : 1608 mai 9 Tradition : Aufzeichnung (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 32.0
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StAZH B III 65, fol. 120r
- Date : 1608 mai 9 Tradition : Zeitgenössische Abschrift (Nachtrag)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 23.5 × 32.5
- Langue : allemand
Commentaires
Über die Abgrenzung zwischen den Herrschaften GreifenseeLieu : und GrüningenLieu : war es bereits im Spätmittelalter wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen. Nicht zuletzt war der Grenzverlauf im oberen Teil des GreifenseesLieu : umstritten, wo keine Marchensteine gesetzt werden konnten (SSRQ ZH NF II/3 5-1). Mitunter wurden Leute aus den betroffenen Gebieten zu den Landtagen nach GrüningenLieu : einberufen, wogegen sich diese verwehrten (SSRQ ZH NF II/3 33-1, SSRQ ZH NF II/3 43-1 und SSRQ ZH NF II/3 44-1).
Als die Marchensteine im Jahr 1711 erneut dokumentiert wurden, verlief die Grenze im Wesentlichen noch gleich; indessen wurde dannzumal auch der Grenzverlauf zwischen GreifenseeLieu : und PfäffikerseeLieu : festgehalten (SSRQ ZH NF II/3 106-1).
Texte édité
Als die nothurfft erforderet, das die landtmarchen zwüschent beiden herrschafften GrüningenLieu : und GryffenseeLieu : widerumb unndergangen unnd an der alten marchsteinen statt nüwe marchstein zuͦ khünfftigem bericht der jederwylen fürfallenden sachen gesetzt werdint unnd nun myn gnedig herren, burgermeister unnd rath der statt ZürichLieu : Organisation : , verschinner zyt iren gethrüwen, lieben mitrheten, junkerÀ l’original : j Hannßen EscherPersonne : unnd herren Hannßen KambliPersonne : , beid seckelmeistere, unnd junkerÀ l’original : j Hannß Heinrichen von SchönowPersonne : , alten vogt zuͦ GryfenseeLieu : , dasselbig zuͦverrichten bevolchen, ist daruf sölliches durch ermelte herren, inn bysin herrn Cuͦnradt KamblinsPersonne : , vogts zuͦ GrüningenLieu : , herrn Hannß Heinrich MeyersPersonne : , vogts zuͦ GryffenseeLieu : , unnd annderer der eltisten so wol uß der herrschafft GrüningenLieu : als auch uß der herrschafft GryffenseeLieu : , hernach volgender gstalt beschëchen. Namblich:
Beschechen montags, den 9ten meyens, anno 1608Date : 09.05.1608 ().
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Résumé