SSRQ ZH NF II/3 106-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, par Rainer Hugener
Citation : SSRQ ZH NF II/3 106-1
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Untersuchung der Grenzsteine zwischen den Herrschaften Greifensee und Grüningen
1711 juin 26 – 27.
Description de la source
- Cote : StAZH C III 8, Nr. 49
- Date : 1711 juin 26 – 27 Tradition : Aufzeichnung, Heft (4 Blätter)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 33.5
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StAZH C III 8, Nr. 63
- Date : 1732 avril 16 Tradition : Abschrift (überarbeitet und beglaubigt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.5 × 31.5
- Langue : allemand
Commentaires
Über den Grenzverlauf zwischen den Herrschaften GreifenseeLieu : und GrüningenLieu : war es immer wieder zu Streit gekommen (SSRQ ZH NF II/3 5-1, SSRQ ZH NF II/3 33-1, SSRQ ZH NF II/3 43-1 und SSRQ ZH NF II/3 44-1). Bereits im Jahr 1608 wurden die Marchen erstmals ausführlich dokumentiert (SSRQ ZH NF II/3 92-1). Ob die damalige Aufzeichnung für die vorliegende Untersuchung der Grenzsteine beigezogen wurde, ist ungewiss. Bei einem Vergleich der beiden Dokumente zeigt sich jedoch, dass die Grenze 1711 im Wesentlichen noch gleich verlief wie 1608.
Texte édité
daß die marchen, welliche die herrschafften GrüningenLieu : und
GreyffenseeLieu : entscheiden, ordenlich besichtiget und daß befundene zu papyr gebracht werden solle, alß sind dahin
solche zuerkundigen abgeordnet worden:
Von GrüningenLieu :
untervogt KellerPersonne : von AltorffLieu :
Von GreyffenseeLieu :
untervogt BachoffnerPersonne : zu UsterLieu :
seithen mit einem leüwen, auff der anderen seithen mit einem
greyffen bezeichnet, andere aber mit einem Z. Item daß
einiche dreyecket, andere aber gemeine march und zehenden stein
seyen.
bey Heinrich BruggbachersPersonne : weid und Heinrich EglinsPersonne : im ReüthihofLieu : wisen, allwo GrüningenLieu : , GreyffenseeLieu : und die vogtey KüßnachtLieu :
zusammen stoßend, allda erforderete es, in einem egg bey einem
bächli und graben ein marchstein zusetzen, welcher dem zuhn nach
biß gegem Neüwen HaußLieu : die herrschafften entscheiden wurde.
marchstein in seinem hanflandächerli.
acher.
Ußeren WißenLieu : genant, und gange dann gantz dem bächli
nach nider gegen der LetziLieu : .
RällickenLieu : acher.
acher, im BodenLieu : genannt.
ZellgliLieu : acher. Von da an gangs an daß Kuglen BaͤchliLieu : oben
in GreyffenseeLieu : , dort hören die marchen auff.
kommen, gesetzt seyn in der StauberenOrganisation : im WylLieu : WalenbachacherLieu : .
seyn, ist hinweg.
von RiedtickenLieu : wißen.
Conrad SpillmannsPersonne : von RiedtickenLieu : wisen.
von zweyenQuantité : 2 persohnen entwendet und an tischmacher zu
SultzbachLieu : für ein maaß weinMesure de volume : 1 mass vin verkaaufft worden, werde
dißmahl zum schleiffen gebraucht.
an der landstraaß gegen der WühriLieu : .
NoßickenLieu : LochacherLieu : .
gegen UsterLieu : .
OberusterLieu : wisen.
bezeichnet.
wisen, bym AathelbachLieu : genannt.
alter leüthen daselbstumb abgelegtem bericht seye dißer
stein nicht an daß rechte orth gesetzt.
auff und stoßt bey OtenhußenLieu : an die graaffschafft
KyburgLieu : .
f
beyde herrschafften entscheiden thüege, zufinden. Wie
nicht weniger umb RobenhußenLieu : , allwo kein gemerk
einicher marchen zusehen, und wäre fast nöthig,
daß beyde herrschafften und WetzickenLieu : von einanderen
durch marchen entscheiden wurde, dardurch allen deßnahen
erhebenden streitigkeiten vorgebauwen und vergaumt
werden könte.1
Weisung deß eingenommnen
augenscheins, die scheidmarchen
beyder herrschafften GrüningenLieu :
und GreyffenseeLieu : betrbetreffend
GreiffenseeLieu :
GreiffenseeLieu :
Annotations
- Suppression : r.↩
- Correction par une autre main au-dessous de la ligne, remplace : Ligt.↩
- Correction par une autre main au-dessous de la ligne, remplace : Item.↩
- Correction par une autre main au-dessous de la ligne, remplace : Ligt.↩
- Suppression Par une autre main : ligt.↩
- Suppression : 29.↩
- Ajout au-dessous de la ligne par une autre main.↩
- Eine weitere Exklave der Herrschaft GreifenseeLieu : befand sich in NeubrunnLieu : ; dort waren die Grenzen zur Grafschaft KyburgLieu : und zur Gerichtsherrschaft des Junkers Hans Wilhelm von BreitenlandenbergPersonne : bereits im Jahr 1563 festgelegt worden (SSRQ ZH NF II/3 80-1).↩
Résumé