SSRQ ZH NF I/2/1 35-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 35-1
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Bürgschaft für die Sicherheitsgarantie der Stadt Winterthur zugunsten der Gefangenen in Appenzell
1405 août 11.
Description de la source
- Cote : STAW B 2/1, fol. 6v (Eintrag 1)
- Date : 1405 août 11 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.5 × 31.0
- Langue : allemand
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Gerieten Bürger infolge kriegerischer Ereignisse in Gefangenschaft, bemühte sich die städtische Obrigkeit um ihre Freilassung, die oftmals gegen Kaution und zunächst zeitlich befristet erfolgte. Als Gegenleistung wurden Sicherheitsgarantien von den Angehörigen verlangt. Konnte bis zu einem bestimmten Termin keine Einigung erzielt werden, etwa durch einen Friedensvertrag, der die Freigabe der Gefangenen und der beschlagnahmten Güter vorsah, mussten sich die betreffenden Personen wieder in Haft begeben, vgl. Isenmann 2012, S. 147-148.
In die Auseinandersetzungen zwischen Herzog Friedrich von ÖsterreichPersonne : und den Landleuten von AppenzellOrganisation : war auch die Stadt WinterthurLieu : involviert. Am 12. Juli 1405 vereinbarten Schultheiss und Rat von WinterthurLieu : Organisation : mit einem gewissen SundrerPersonne : die Übergabe zweier Personen, die er in AppenzellLieu : in seine Gewalt gebracht hatte. Sie verpflichteten sich, die beiden am Leben zu lassen und zu versorgen und ihm 90 Pfund Haller zu zahlen, falls sich ein Austausch mit den durch die AppenzellerOrganisation : gefangenen WinterthurernOrganisation : erzielen liesse (STAW B 2/1, fol. 6r).
Zwei Jahre später sahen sich die WinterthurerOrganisation : aufgrund der militärischen Erfolge der AppenzellerOrganisation : und ihrer Verbündeten veranlasst, ein Burgrechtsabkommen mit der Stadt ZürichLieu : zu schliessen (vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 40-1). Zu den Auswirkungen der Appenzellerkriege auf die Stadt Winterthur vgl. Niederhäuser 2004.
Texte édité
Wegen der
Gefangnen
zu AppenzellLieu :
An dem naͤchsten dinstag nach sant OswaltzPersonne : tagDate : 11.08.1405 do hett
Elsbett Tu̍rstinPersonne : , Ann AlbrehtinPersonne : , Elsbet ViolinPersonne : , Elsbett SchlatterinPersonne : ,
Ann BaͤschinPersonne : sich alle fu̍nfQuantité : 5 vor offem râtOrganisation : und vor den viertzigenOrganisation : gestelt
mit Hansen Tu̍rrenPersonne : , dem eltern, irem erkornen vogt u̍ber dis sach. Und hânt
da dieselben froͧwen mit irem vogt und ôch Hans AlbrehtPersonne : , Hans VetterPersonne :
und HeiniPersonne : und Ruͤdi, die EglinPersonne : von ToͤzzLieu : , gebruͦder, aͤlli nu̍niQuantité : 9, unverscheydenlich fu̍r sich und ir erben gelobt, den râtOrganisation : und die viertzigOrganisation : von
allem schaden ze wisent und zeloͤsent, den si in dehein wis enphahent
von der trostung wegen, alz si ir gevangen, die ze AppentzellLieu : ligent,
ussgetroͤst und gewunnen hânt uff ein widerantwurten umb sehs hundert
pfund hallerUnité monétaire : 600 livres .
Résumé