SSRQ ZH NF I/2/1 162-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 162-1
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Schiedsspruch im Konflikt der Gesellschaft der Oberen Trinkstube in Winterthur über die Aufnahme von Mitgliedern
1493 décembre 16.
Description de la source
- Cote : STAW URK 1740/2
- Date : 1493 décembre 16 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 47.0 × 37.0 (Plica : 6.0 cm)
- 1 sceau :
- Rat der Stadt WinterthurOrganisation : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, endommagé
- Langue : allemand
Commentaires
Die in Stubengesellschaften organisierten Handwerksverbände erfüllten auch religiöse Bedürfnisse. Im Kerzenkult manifestiert sich der bruderschaftliche Charakter dieser Korporationen, vgl. Henkelmann 2018, S. 331-334; Dubler 1982, S. 66-69. So legte eine Prozessionsordnung des WinterthurerLieu : RatsOrganisation : fest, in welcher Reihenfolge die Kerzen der einzelnen Handwerke und Gesellschaften zu tragen waren (SSRQ ZH NF I/2/1 153-1). Ihre Kerzen beleuchteten an Feiertagen die Pfarrkirche (vgl. STAW B 2/5, S. 443; Teiledition: Illi 1993, S. 140). Darüber hinaus diente der kollektive Auftritt in sakralem Rahmen repräsentativen Zwecken.
In der OberstubeOrganisation : waren mehrere Berufssparten vertreten, darunter Bäcker, Metzger, Buchbinder, Gürtler, Scherer, Bader, Zinngiesser, Sattler, Hafner, Drechsler, Zimmerleute, Maurer, Schmiede, Schlosser, Spengler, Tischmacher, Wannenmacher, Küfer, Seiler, Färber, Uhrmacher, Maler, Müller und Wagner, wie Johann Jakob GoldschmidPersonne : in seinen Aufzeichnungen angibt (winbib Ms. Fol. 30, S. 147). Zunächst hatten sich offenbar nur die nahrungsmittelproduzierenden und -verarbeitenden Gewerbe in der OberstubeOrganisation : zusammengeschlossen. 1477 traten die Schmiede und wohl auch die Zimmerleute, die bisher eine gemeinsame Stube unterhalten hatten (STAW B 2/3, S. 168), der Gesellschaft bei (Bosshart, Chronik, S. 57; vgl. STAW B 2/3, S. 343-344). Noch 1489 wurden den Kerzen der Müller, Metzger und Bäcker als Vertreter der OberstubengesellschaftOrganisation : und denen der Zimmerleute und Schmiede separate Plätze in der Fronleichnamsprozession zugewiesen (SSRQ ZH NF I/2/1 153-1). Dagegen gründeten Rebleute, Weber sowie Schuhmacher und Gerber in WinterthurLieu : eigene Stubengesellschaften, wobei das Spektrum der zugehörigen Handwerke auch hier breit war und Angehörige anderer Berufsgruppen durch Erbschaft des Stubenrechts des Vaters Mitglied werden konnten, vgl. beispielsweise SSRQ ZH NF I/2/1 220-1. Die Herausbildung solcher Gesellschaften aus den Kreisen der Handwerke erläutert Dubler 1982, S. 108-119.
1553 gaben sich die Mitglieder der WinterthurerLieu : OberstubeOrganisation : eine Satzung. Geregelt wurden folgende Punkte: Rechnungslegung der Stubenmeister, Aufnahme in die Stube durch die Vierzehner, Beitrittsgebühr der Personen, die ein zur Stube gehörendes Handwerk erlernen wollten, Erhebung der Mitgliedsbeiträge, Bussen für das Versäumen von Versammlungen («pot») und Neujahrsfeier (STAW AH 99/10 Zü). Die OberstubeOrganisation : bestand bis zum Ende des Ancien Régime fort und wurde dann aufgelöst. Bereits im Jahr 1800 erfolgte die Neugründung, doch Mitte der 1830er Jahre wurde die Gesellschaft wieder aufgehoben (Rozycki 1946, S. 117).
Texte édité
Annotations
- Ajout à la hauteur de la ligne par une main du XIXe siècle : 16 DecemberÀ l’original : DecDate : 16.12.1493.↩
Résumé