SSRQ ZH NF I/1/3 70-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 70-1
Licence : CC BY-NC-SA
Einstellung von Ludwig Gsell von Basel und Ulrich Trinkler von Zürich als Münzmeister der Stadt Zürich sowie Festlegung ihrer Aufgaben
1500 février 3.
Description de la source
- Cote : StAZH A 69.1, Nr. 10
- Date : 1500 février 3 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 30.0 × 20.0
- 1 sceau :
- Stadt ZürichPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, absent
- Langue : allemand
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Edition
- QZWG, Bd. 2, Nr. 1643
Commentaires
Das Münzrecht der Stadt ZürichLieu : geht auf ein Privileg König SigismundsPersonne : des Jahres 1425 zurück (StAZH C I, Nr. 228). Zuvor hatte allein die Äbtissin der FraumünsterabteiOrganisation : dieses Recht innegehabt, das sie jedoch bereits mehrfach zeitlich befristet unter Vermittlung des RatesOrganisation : an einzelne Stadtbürger verpachtet hatte (vgl. etwa die Verleihung des Jahres 1364 durch Äbtissin Beatrix von WolhusenPersonne : , StArZH I.A.190). Seit dem Privileg von 1425 verfügten Stadt und Äbtissin beide über das Recht Münzen zu schlagen, bis es im Zuge der Reformation im Jahr 1524 alleinig an den RatOrganisation : überging (vgl. dazu die Übergabeerklärung von Äbtissin Katharina von ZimmernPersonne : , SSRQ ZH NF I/1/3 121-1).
Zu Münzmeister Ludwig GsellPersonne : und dem vorliegenden Vertrag vgl. Hürlimann 1966, S. 76-77; für die späteren Münzmandate der Stadt ZürichLieu : vgl. exemplarisch SSRQ ZH NF I/1/11 20-1; allgemein zur ZürcherLieu : Münzgeschichte vgl. Hürlimann 1966.
Texte édité
Annotations
- Der Schlagschatz bezeichnet den Gewinn, welche der Münzherr aus dem Prägen der Münzen erzielte. Für Haller und Angster sieht der vorliegende Vertrag keinen Schlagschatz vor, da mit der Ausprägung dieser geringwertigen Münzsorten kaum Gewinn zu machen war (Hürlimann 1966, S. 74).↩
Résumé