SSRQ ZH NF II/11 121-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig
Citation : SSRQ ZH NF II/11 121-1
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Befreiung Wipkingens von der Wachdienstpflicht
1657 octobre 31.
Description de la source
- Cote : StAZH B II 499, S. 99-100
- Date : 1657 octobre 31 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 10.0 × 32.5
- Langue : allemand
Commentaires
Am 21. Oktober 1657 hatte der ZürcherLieu : RatOrganisation : zusammen mit weiteren Beschlüssen zur Organisation der städtischen Wache entschieden, dass die Gemeinden direkt vor der Stadtbefestigung zum Wachdienst für das Gebiet vor den Stadtmauern herangezogen werden sollten (StAZH B II 499, S. 91). Dagegen protestierte WipkingenOrganisation : , das erst 1637 in die Obervogtei Vier WachtenLieu : eingegliedert worden war (SSRQ ZH NF II/11 112-1). Der RatOrganisation : gab den WipkingernOrganisation : mit dem vorliegenden Beschluss Recht; die Nachtwache solle wie bisher von den Vier WachtenLieu : versehen werden. 1605 hatte der RatOrganisation : beschlossen, dass nicht nur die Anwohner der SihlLieu : vor dem RennwegtorLieu : , sondern auch die Vier WachtenLieu : vor der grösseren StadtLieu : und StadelhofenLieu : vor dem Tor Auf DorfLieu : zu wachen hätten (StAZH A 81.1, Nr. 33, Art. 10) und eine entsprechende Wachtordnung erlassen (SSRQ ZH NF II/11 104-1).
Texte édité
Samstags, den 31sten octobrisÀ l’original : octobrDate : 31.10.1657 (), presentibusÀ l’original : prnt hern WaserPersonne : und beid rethOrganisation :
[...]Non-pertinence éditoriale
[p. 98]Saut de page [p. 99]Saut de pageUff beschechnen anzug, daß die WipkingerOrganisation : sich beschwerind, mit und nebent den 4 WachtenLieu : ire nachtwachten biß an die statt zuhin zeversehen, wyl solches ein nüwerung und ihnen zuvor noch niemalen zugemutet worden syge, ward erkhendt, eß sollind zwahren die von WipkingenLieu : deß wachens mit und nebent den 4 WachtenLieu : umb die Größer StattLieu : herumb erlaßen und solches den 4 WachtenLieu : [p. 100]Saut de page nach altem bruch zeverrichten allein obgelegen syn; wyl aber auch by ihnen das wachen hochnothwendig, solle hrAbréviation obrist Tomas WerdmüllerPersonne : ihnen die nothdurfft zu sprechen, daß sy es gebührend anstellind und nüzit versumind. Glyhe meinung soll es haben der Kleinen StattLieu : halber mit AlbißriedenLieu : und waß mehr für derglyhen orth sind.
Résumé