SSRQ ZH NF II/11 112-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig
Citation : SSRQ ZH NF II/11 112-1
Licence : CC BY-NC-SA
Eingliederung von Wipkingen in die Obervogtei der Vier Wachten
1637 juillet 15.
Description de la source
- Cote : StAZH B II 420, S. 5-6
- Date : 1637 juillet 15 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 12.5 × 32.5
- Langue : allemand
Commentaires
Als am 9. Juli 1635Date : 09.07.1635 () die Wahl eines neuen Obervogts für WipkingenLieu : anstand, befanden einige Ratsherren, das Amt sei nicht mehr zu besetzen, sondern WipkingenLieu : stattdessen der Obervogtei HönggLieu : anzugliedern, worauf das Geschäft an den kleinen RatOrganisation : gewiesen wurde (StAZH B II 412, S. 5). Am 12. August 1635Date : 12.08.1635 () bestimmten beide RäteOrganisation : mit dem Verweis auf altes Herkommen, WipkingenLieu : trotz der geringen Grösse und der hohen anfallenden Kosten als eigenständige Obervogtei bestehen zu lassen, und diese vorerst nicht zur Obervogtei HönggLieu : oder der Vier WachtenLieu : zu schlagen. Zunächst sollte aber kein neuer Obervogt als Ersatz für den nunmehr mit dem NeuamtLieu : betrauten Hans Konrad HeideggerPersonne : bestimmt werden. Es wurde stattdessen entschieden, dass der stillstehende Obervogt Kaspar GossweilerPersonne : das Amt ohne Mitvogt innehaben sollte (StAZH B II 412, S. 11-12). So findet sich ein Eintrag, der HeideggerPersonne : als Obervogt von WipkingenLieu : nennt, letztmals für das Jahr 1633, nachdem HeideggerPersonne : und GossweilerPersonne : gemäss Rats- und Richtebuch das Amt mehrere Jahre alternierend bekleidet hatten. Von 1634 bis 1636 erscheint GossweilerPersonne : als alleiniger Amtsinhaber (StAZH B VI 269, S. 61, 146, 229, 317). 1635Date : 1635 und im Folgejahr erläutern Einträge zudem, dass die RäteOrganisation : alljährlich über den Status WipkingensLieu : zu befinden hätten (StAZH B VI 269, S. 229, 317). Mit dem vorliegenden Ratsbeschluss erfolgte schliesslich der Entscheid und bei der Bestellung der Obervögte im selben Jahr wurde WipkingenLieu : erstmals unter der Obervogtei Vier WachtenLieu : aufgeführt (StAZH B VI 269, S. 410).
Mit der Abschaffung der Gerichtstage auf dem Kelnhof WipkingenLieu : und der Unterstellung der WipkingerOrganisation : unter das ZürcherLieu : Stadtgericht war 1586Date : 1586 bereits eine Neuordnung der Gerichtsverhältnisse erfolgt (SSRQ ZH NF II/11 99-1).
Texte édité
Sambßtags, den 15. dag
juliiDate : 15.07.1637 (), prntpresentibus
herr HirtzelPersonne : , räth und burgerOrganisation :
gering, daß sy eigne vögt nit
ertragen mög, und man vernimbt, daß sy lieber zuͦ den
Vier WachtenLieu : begehrint gestoßen zuͦ werden weder zuͦ
HönggLieu : , ward von mynen g hAbréviation
für dißmaln, und so lang es ihnen wirt gefallen mögen, erkhendt, daß gedachte vogtey
WipkhingenLieu : fürohin under der
verwaltung der obervögten ermelter wachten begriffen
syn mit der erlüterung, daß
sy nüt destoweniger ihre
eignen brüch und rechtsammen
behalten und sonderlich dise
verenderung gemeiner statt
[p. 6]Saut de pageder abzügen halber, von einer
vogtey zuͦ der anderen, khein
nachtheil bringen sölle.
Résumé