SSRQ ZH NF II/11 109-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig
Citation : SSRQ ZH NF II/11 109-1
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Ratsentscheid betreffend die Bettelfuhr von Höngg
1626 novembre 20.
Description de la source
- Cote : StArZH VI.WP.A.6.:40
- Date : 1626 novembre 20 Tradition : Original (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.5 × 33.0
- Langue : allemand
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Seit der Reformation folgte der Umgang mit Armen und Bettlern immer mehr zwei Prinzipien: dem Heimatprinzip, demnach die Versorgung der Armen durch ihre jeweilige Heimatgemeinde zu erfolgen hatte, und dem Abschiebeprinzip, demzufolge nicht im eigenen Territorium heimatberechtigte Bettler so bald wie möglich ausgewiesen wurden (vgl. Ebnöther 2013, S. 190-191). In der Folge gab es kontinuierliche Migrationsbewegungen von Bettlern, die sich von den Territorien gegenseitig zugeschoben wurden. Für den Transport von solchen Armen, Kranken und Bettlern, die sich nicht selbst fortbewegen konnten, wurden Bettelfuhren organisiert, bei denen die Bettler mit Pferdewagen von Gemeinde zu Gemeinde transportiert wurden. Die Organisation der Bettelfuhren oblag den Gemeinden. Wie man im vorliegenden Stück sieht, ging es aber nicht nur darum, fremde Bettler auszuführen, sondern auch darum, die anspruchsberechtigten Bettler zum SpitalOrganisation : zu bringen. 1694 wurde die vorliegende Regelung nach Beschwerden sowohl von WipkingenLieu : als auch von HönggLieu : noch einmal bestätigt (StArZH VI.WP.A.8.:69).
Vgl. zum Bettelwesen allgemein HLS, Bettelwesen, zur Entwicklung in ZürichLieu : SSRQ ZH NF I/1/3 125-1; SSRQ ZH NF I/1/3 157-1; SSRQ ZH NF I/1/11 16-1; SSRQ ZH NF I/1/11 27-1; SSRQ ZH NF I/1/11 31-1; zur Bettelfuhr allgemein Dubler 1970, S. 67-73; zur Organisation in AlbisriedenLieu : SSRQ ZH NF II/11 145-1.
Texte édité
ActumÀ l’original : Act montags, den 20. novembris b–anno 1626.Ajout au-dessus de la ligne–bDate : 20.11.1626 () PresentibusÀ l’original : Prnts herren burgermeister HoltzhalbPersonne : und beid rethOrganisation : .
Underschryber zuͦ ZürichLieu : scripsitÀ l’original : sst
Résumé