SSRQ SG III/4 56-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 56-1
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Gerichtliche Zeugenaufnahme im Streit zwischen Graf Wilhelm VIII. von Montfort-Tettnant und denen von Griffensee über die Zugehörigkeit von Sevelen und den Rüttnern zum Werdenberger Gericht
1465 octobre 7. Feldkirch
Description de la source
- Cote : LAGL AG III.2409:014
- Ancienne cote : LAGL 36
- Date : 1465 octobre 7 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 34.0 × 23.0
- 1 sceau :
- Georg Stöckli, Stadtammann in FeldkirchPersonne : , attaché à une lanière en parchemin, absent
- Langue : allemand
Commentaires
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Graf Wilhelm VIII. von Montfort-TettnangPersonne : und Hans von GriffenseePersonne : liegen in ZürichLieu : im Recht wegen der Gerichtszugehörigkeit der LeibeigenenTerme : und HintersassenTerme : von SevelenLieu : sowie der RüttnerOrganisation : als Leibeigene der Herren von GriffenseeOrganisation : , die als Hintersassen in St. UlrichLieu : in der Gemeinde SevelenLieu : wohnhaft sind, zum Werdenberger GerichtsbezirkTerme : . Zur Austragung des Konflikts werden mehrere KundschaftenTerme : aufgenommen. Ein abschliessendes Urteil oder ein abschliessender Schiedsspruch sind nicht überliefert. Aus den Kundschaften geht deutlich hervor, dass die RüttnerOrganisation : als Leibeigene der Griffenseer und als Hintersassen des Grafen dem Werdenberger Gericht zugehören und schon immer zugehört haben (vgl. dazu auch die beiden weiteren Kundschaften in der gleichen Streitsache: LAGL AG III.2409:013; AG III.2409:003). Wohl um weitere Konflikte zu vermeiden, kauft Wilhelm VIII. von Montfort-TettnangPersonne : die RüttnerOrganisation : bzw. die GriffenseerOrganisation : Leibeigene um 300 Gulden noch vor 1471Date : 1471 (SSRQ SG III/4 61-1, vgl. auch Gabathuler 2008, S. 186; SSRQ SG III/4 75-1).
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Die GriffenseerOrganisation : besitzen seit 1408Date : 1408 Leute und Güter in der Grafschaft Werdenberg. Es handelt sich mehrheitlich um ehemaligen Besitz der Herren von Richenstein, der über Erbschaft und Kauf an Peter von Griffensee gelangt ist (zu den Herren von Richenstein und den Richensteiner Erben vgl. ausführlich Gabathuler 2008, S. 178–186): Am 31. Mai 1408Date : 1408 Date : 31.05.1408 übergibt Juditha (Guta) von EmsPersonne : , Bürgerin von FeldkirchLieu : , ihren Anteil an den Eigenleuten in Werdenberg ihrer Schwester UrsulaPersonne : und deren Ehemann Peter von GriffenseePersonne : (Abschr. B: StAGR D VII B 284, S. 58). Am 23. Juli 1427Date : 23.07.1427 kauft Peter von Griffensee für 1000Date : 1000 Gulden von Ambrosius von PrassbergPersonne : den ZehntTerme : in MalansLieu : im Gretschinser KirchspielLieu : , Haus, Hof und Hofreite in der Stadt WerdenbergLieu : mit den dazugehörigen GärtenTerme : und BaumgärtenTerme : in und vor der Stadt, den GrabenLieu : und was dazu gehört unter der Stadt, den HinterhofLieu : am Grabser BergLieu : , den die LippunerOrganisation : inne hatten, den Hof am Grabserberg, den der «MinnenwiserOrganisation : » (Winnenwieser) inne hat, einen Hof SchönenbodenLieu : genannt, der an die Simmi stösst (StiBi SG Cod. 659, S. 408-411; vgl. dazu auch KA Werdenberg im OA Grabs Nr. 10-01). 1462Date : 1462 verpfändet Hans von GriffenseePersonne : Hans RüttnerPersonne : von St. UlrichLieu : und seinen Schwestern für 20 Rheinische Gulden den ZehntTerme : in BlattenLieu : im Seveler KirchspielLieu : , der einst seiner Vorfahrin Ursula von EmsPersonne : gehört und über sie und Peter von Griffensee als ErbschaftTerme : an ihn gekommen ist. Ursula von Ems hatte bereits einen Drittel des Hofs GeienhaldeLieu : und einen Drittel des Zehnten in Blatten Lienhard RüttnerPersonne : , dem Vater der Käufer, verkauft (LAGL AG III.2410:012, siehe dazu auch LAGL AG III.2402:024 [1566]).
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Zu Griffensees Leuten vgl. SSRQ SG III/4 61-1; SSRQ SG III/4 100-1; SSRQ SG III/2.1, Nr. 66; Gabathuler 2008, S. 178–186; Gabathuler 2011, S. 246, 250; zu den Herren von Griffensee und ihrer Herrschaft im Sarganserland vgl. Rigendinger 2007, S. 84–86, 309–317, 446–453; SSRQ SG III/2.1, S. LXII, Nr. 24; Nr. 68; Nr. 83.
Texte édité
Annotations
- Corrigé de : der.↩
- Heinrich GochamPersonne : ist 1428Date : 1428 und 1437Date : 1437 als Vogt in Werdenberg belegt. Er ist eher nicht identisch mit dem oben erwähnten Heinrich GochamPersonne : , der 1462Date : 1462 als Ammann von Werdenberg belegt ist.↩
- Zur Zeit des Schiedsspruchs 1434Date : 1434 ist Friedrich VII. von Toggenburg Pfandinhaber der Grafschaft Sargans (SSRQ SG III/2.1, S. XLIX).↩
- Im Schiedsspruch vom 7. September 1434Date : 07.09.1434 (SSRQ SG III/2.1, Nr. 46) Hans Ulrich von Ems genannt.↩
- Vgl. dazu den Spruchbrief vom 7. September 1434Date : 07.09.1434 (SSRQ SG III/2.1, Nr. 46).↩
Résumé
Vor Georg Stöckli (Jörg Stöcklin), Stadtammann in Feldkirch, erscheint Heinrich Gocham in Vertretung von Graf Wilhelm VIII. von Montfort-Tettnang wegen eines Rechtsstreits mit denen von Griffensee. Dazu wird von Ulrich Plattner, ehemals Vogt von Werdenberg, eine Zeugenaussage benötigt. Dieser antwortet durch seinen Fürsprech Arnold Meier, dass sein Vater vor fünfzig Jahren, dann dessen Schwager Heinrich Gocham, dann Jakob Gossolt und dann nochmals Heinrich Gocham, dann Klaus Vittler, Ammann ebendort, und dann Ulrich Plattner Vögte in Werdenberg gewesen seien. Während seiner Amtszeit gehörten sämtliche Bewohner, Leibeigene und Hintersassen, von Sevelen dem Werdenberger Gericht. Auch die Hintersassen mussten Abgaben und Frondienste in der Grafschaft Werdenberg leisten. Alle, auch die Hintersassen, leisteten die Dienste, ausgenommen die Rüttner, die Eigenleute derer von Griffensee sind. Sie wurden deshalb mit Pfändung und anderem dazu angehalten, gehorsam zu sein.
Als der Graf von Toggenburg die Herrschaft Sargans innehatte, fochten die Bewohner von Wartau und Sevelen miteinander einen Grenzstreit aus. Man zog den Streit vor Junker Hans von Ems als Schiedsrichter, der die Parteien einigte.
Einst schlug Riegel Ägidius Allrich tot, weshalb Ulrich Plattner, als Vogt von Werdenberg, zur Rechtsprechung angesucht wurde, was er aber auf Intervention des Grafen Heinrich II. von Werdenberg-Sargans unterliess. Danach wollten der Graf von Werdenberg-Sargans und der Graf von Montfort-Tettnang sich wegen der Gerichtszuständigkeit mit Peter von Griffensee vor einem Schiedsgericht einigen. Die drei Herren starben aber vor Austragung der Sache. Schlussendlich hat Ulrich Plattner den Totschlag gerichtet.
Der Aussteller siegelt.