SSRQ SG III/4 107-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 107-1
Licence : CC BY-NC-SA
Grenzen des Hochgerichts zwischen den Herrschaften Sax-Forstegg und Rheintal
1519 août 11. Forstegg
Description de la source
- Cote : StAZH C I, Nr. 3200
- Date : 1519 août 11 (uf dornstag nach st. Lorentzen tag) Tradition : Original
- État de conservation : Wasserflecken
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 37.0 × 22.5 (Plica : 5.5 cm)
- 4 sceaux :
- Kaspar FreiPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, écorné
- Hans StadlerPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, bien conservé
- Fridolin TolderPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, bien conservé
- Ulrich EisenhutPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, bien conservé
- Langue : allemand
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Regest
- Wehrli/Ringger 1904, S. 76
Literatur
- Kuster 1995, S. 25
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StASG AA 2 A 1-5-16
- Date : 17 e s. Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
- Cote : StAZH F II a 383 b, fol. 58r–59r
- Date : 1618 Tradition : Abschrift, Buch (4 Blätter Inhaltsverzeichnis, 174 Folii) mit Ledereinband
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 20 × 31
- Langue : allemand
- Cote : StASG AA 2 B 001a, fol. 51r–52r
- Date : 1618 Tradition : Abschrift, Buch (bis 168 foliert, danach 21 Folii leer) mit Ledereinband
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22 × 32
- Langue : allemand
Commentaires
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Am 16. September 1560Date : 16.09.1560 werden die Grenzen des HochgerichtsTerme : zwischen den Herrschaften RheintalLieu : und Sax-ForsteggLieu : und dem Abt von St. GallenOrganisation : als NiedergerichtsherrTerme : der Gerichtsgemeinde AltstättenLieu : erneuert. Vertreter aus den drei Herrschaften besichtigen und erneueren die GrenzenTerme : . Die erste March beginnt am RheinLieu : unter dem BüchelLieu : , wo das Gericht RüthiLieu : und LienzLieu : aufeinanderstossen, wo ein GrenzsteinTerme : bei einem Lindenstrunk genannt Sanars LindeLieu : gesetzt ist. Von da geht es zu einem Marchstein bei Fluri BüchelPersonne : s Hofstatt und von da an das RietLieu : , wo Lienz und das Rüthiner Gericht aneinanderstossen. Vom RietLieu : verläuft die Grenze Richtung RheinLieu : hinauf zu einer March bei einer grossen Buche, von da gerade der Höhe nach zu einem Marchstein auf dem Büchel genannt BöglistudenLieu : , dann der Höhe nach zu einem Marchstein auf ein Gut genannt die HöchiLieu : . Von da hinab in das Kreuz am OttensteinLieu : . Von dort verläuft die Grenze gerade in das Feld zu einem Grenzstein genannt MurortLieu : , dann Richtung Häuser zu einem Grenzstein genannt Wanza GartenLieu : in einer GasseTerme : und dann hinauf in das LochLieu : im Bach und dann vom Loch in die BlattenLieu : und von da in das Egg und die Spitze, wie die Schneeschmelze anzeigt (Original: StASG AA 2 U 31). Der Grenzverlauf 1560Date : 1560 entspricht in etwa der Grenze von 1519Date : 1519, ist jedoch detaillierter beschrieben. Diese Grenze bleibt bis zum Ende des Ancien Régime unverändert (vgl. SSRQ SG III/4 89-1, Bem. 1).
Wohl im Zusammenhang mit einer Erneuerung der Grenze 1672Date : 1672 wird die Grenzbereinigung von 1560Date : 1560 aufgezeichnet, die allerdings nur die Grenzpunkte vom ersten Grenzstein bis nach Ottenstein umfasst (OGA Sennwald Mappe Nachbarn, 1560).
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Zu den GrenzenTerme : zum RheintalLieu : vgl. auch SSRQ SG III/4 89-1; StAZH A 346.3, Nr. 104; A 346.4, Nr. 182; OGA Sennwald Mappe Nachbarn, Mappe Altstätten, 30.11.1729.
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Zur HochgerichtsbarkeitTerme : eines Herren von Sax-Forstegg in LienzLieu : vgl. SSRQ SG III/4 148-1.
Texte édité
Résumé
Kaspar Frei, Stadtschreiber von Zürich, Hans Stadler, Ratsherr von Zug, Fridolin Tolder, Ratsherr von Glarus, und Ulrich Eisenhut, Ratsherr von Appenzell, setzen im Auftrag der acht Orte, denen die Vogtei und Herrschaft Rheintal gehört, die Grenzen des Hochgerichts in der Lienz fest, das die acht Orte dem Freiherrn Ulrich VIII. von Sax-Hohensax geschenkt haben. Da bisher die Grenzen noch nicht bestimmt worden waren, gab es Unstimmigkeiten, was auf der Jahrrechnung in Baden von den Ratsboten angezeigt wurde. Darauf wurden die vier oben genannten Personen verordnet, die Grenzen zu besichtigen und zu bestimmen.
Nach einer Besichtigung werden die Hochgerichtsgrenzen festgelegt und beschrieben.
Die Aussteller siegeln.