SSRQ FR I/2/8 33.6-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 33.6-1
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Clauda Brocard – Instruction
1611 juin 8.
Texte édité
Gfangne
Clauda BrocartPersonne : von VivisLieu : , ein strudlerinTerme : , die
zeichnet anredt und doch beständig ist, das sie gott
verlougnetTerme : . Soll biß
sambstag für gricht gestelt werden, neben dem die geistliche sie
besuchen und instruieren sollen und die hern des grichts sie erfragen.
Darzu uff die angebne1 stellenTerme : .
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