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SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe

Citation : SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Licence : CC BY-NC-SA

Catherine Repond – Instruction

1731 juillet 13.

  • Cote : AEF, Ratsmanual 282 (1731), p. 397–398
  • Date : 1731 juillet 13 (13ten julliiChangement de langue : latin [1731])
  • Support d’écriture : Papier
  • Langue : allemand

Texte édité

BefelchTerme :
An den hochgeehrten hAbréviation alt bburgermeisterTerme : GottrauuPersonne : , sich alCorrection par-dessus, remplace : nahäroTerme : zu begeben
auf den zu künfftigen montag bey eyden, damit er so
wohl dem rathschlagTerme : alß der fürnehmenden examinationTerme :
der einligender Catherine RepondPersonne : beywohnen könne;
ehehaffteTerme : noth vorbehalten, welche er ihr ggnaden forzustehlenTerme :
wißen wirdt.

Die im Bößen thurnLieu : einligende Catherina RepondPersonne : von VillarvollardLieu :
soll anheütt durch mein hoch und wohlgeehrten hhherren eines wohl
bestelten stattgrichts stark examinert werden, auff ihr pactungTerme :
mit dem teüffellTerme : , wie, wo und wan solche geschehen, ob es
schrifftlich oder auf welche manier.
2do ob sie dem menschen
und vichTerme : leibs krankheiten angeblasenTerme : oder sonsten schaden
zugefüegt, seye mit eyerenTerme : oder anderwärtig,
und solches wie, wo und wan, ob lebenlänglich, oder nur für
[p. 398]Saut de pagefürÀ corriger en : b auff eine gewiße bestimbte zeit, undt ob sie nit willens
gewesen, mehreren leüthenTerme : , so dan auch dem vichTerme : übelsTerme : an zu
hencken, in so gehabtem vorhaben aber nit reussiert.

3tio ob sie by der gethaner angebung der mithafftenTerme : verharret,
und ob sie nit annoch andere der gleichen anzugeben weist,
diß aber in generalibus terminisChangement de langue : latin und ohne nambsung ihrer
schwäster1.
4to specialiter und umbständtlichen soll sie
befragt werden über die ergangenheit des emfangnen
büchßen schutzTerme : ; so dan auch wie, wo und wan und waß
für schaden sie der DllesDemoiselles von BellerochePersonne : außgewürcktTerme : ;
und endtlich werde sie über alle biß dahin eingekommnen
inquisitionTerme : undt außaagen examiniert.
Ubrigens werde
sie aller ihre kleideren entblöst und durch die ehefrau
des scharpffrichtersTerme : oder bettelvögtinnen überall
geschohrenTerme : , mit warmen wasser gewaschen und
nachwerthsTerme : ihro ein benediciertesTerme : kleid angethan,
so dan auch ein agnus deiTerme : , ihro geweichtesTerme : wasser
zu trincken geben, und sie mit solchem anspritzen.
Anbey soll niemand eingelaßen und der examinationTerme :
beywohnen, alß die, welchen ambtshalber gebührt,
dorten sich einzufünden.

Annotations

  1. Correction par-dessus, remplace : n.
  2. À corriger en : .
  1. Gemeint ist Marguerite RepondPersonne : .