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SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe

Citation : SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Licence : CC BY-NC-SA

Catherine Repond – Instruction

1731 juillet 13.

  • Cote : AEF, Ratsmanual 282 (1731), p. 397–398
  • Date : 1731 juillet 13 (13ten julliiChangement de langue : latin [1731])
  • Support d’écriture : Papier
  • Langue : allemand

Texte édité

BefelchTerme :

An den hochgeehrten hAbréviation alt burgermeisterTerme : À l’original : b GottrauuPersonne : , sich alCorrection par-dessus, remplace : nahäroTerme : zu begeben auf den zu künfftigen montag bey eyden, damit er so wohl dem rathschlagTerme : alß der fürnehmenden examinationTerme : der einligender Catherine RepondPersonne : beywohnen könne; ehehaffteTerme : noth vorbehalten, welche er ihr gnadenÀ l’original : g forzustehlenTerme : wißen wirdt.

Die im Bößen thurnLieu : einligende Catherina RepondPersonne : von VillarvollardLieu : soll anheütt durch mein hoch und wohlgeehrten herrenÀ l’original : hh eines wohl bestelten stattgrichts stark examinert werden, auff ihr pactungTerme : mit dem teüffellTerme : , wie, wo und wan solche geschehen, ob es schrifftlich oder auf welche manier.
2do ob sie dem menschen und vichTerme : leibs krankheiten angeblasenTerme : oder sonsten schaden zugefüegt, seye mit eyerenTerme : oder anderwärtig, und solches wie, wo und wan, ob lebenlänglich, oder nur für [p. 398]Saut de pagefürCorrigé de : b auff eine gewiße bestimbte zeit, undt ob sie nit willens gewesen, mehreren leüthenTerme : , so dan auch dem vichTerme : übelsTerme : an zu hencken, in so gehabtem vorhaben aber nit reussiert.
3tio ob sie by der gethaner angebung der mithafftenTerme : verharret, und ob sie nit annoch andere der gleichen anzugeben weist, diß aber in generalibus terminisChangement de langue : latin und ohne nambsung ihrer schwäster1.
4to specialiter und umbständtlichen soll sie befragt werden über die ergangenheit des emfangnen büchßen schutzTerme : ; so dan auch wie, wo und wan und waß für schaden sie der DemoisellesÀ l’original : Dlles von BellerochePersonne : außgewürcktTerme : ; und endtlich werde sie über alle biß dahin eingekommnen inquisitionTerme : undt außaagen examiniert.
Ubrigens werde sie aller ihre kleideren entblöst und durch die ehefrau des scharpffrichtersTerme : oder bettelvögtinnen überall geschohrenTerme : , mit warmen wasser gewaschen und nachwerthsTerme : ihro ein benediciertesTerme : kleid angethan, so dan auch ein agnus deiTerme : , ihro geweichtesTerme : wasser zu trincken geben, und sie mit solchem anspritzen. Anbey soll niemand eingelaßen und der examinationTerme : beywohnen, alß die, welchen ambtshalber gebührt, dorten sich einzufünden.

Annotations

  1. Correction par-dessus, remplace : n.
  2. Corrigé de : .
  1. Gemeint ist Marguerite RepondPersonne : .