SSRQ ZH NF I/2/1 1-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 1-1
Licence : CC BY-NC-SA
Vergleich zwischen dem Leutpriester von Oberwinterthur und Graf Hartmann von Kyburg durch den Bischof von Konstanz im Konflikt um die Zugehörigkeit der Kirche in Winterthur
1180 août 22.
Description de la source
- Cote : STAW URK 1
- Date : 1180 août 22 Tradition : Original (A 1)
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 39.5 × 31.5 (Plica : 4.5 cm)
- 1 sceau :
- Bischof Berthold von KonstanzPersonne : , cire, ovale pointu, attaché à un cordo, endommagé
- Langue : latin
-
Edition
- UBTG, Bd. 2, Nr. 58
- UBZH, Bd. 1, Nr. 336, mit Nachträgen in UBZH, Bd. 12, S. 326, und UBZH, Bd. 13, S. 246
- Bader 1854, S. 123-125
- Gfr. 9, S. 197-198
Regest
Présentation de la situation de tradition
- Cote : LABW GLAK C Nr. 69
- Date : 1180 août 22 Tradition : Original (A 2)
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 43.5 × 29.0 (Plica : 3.5 cm)
- 1 sceau :
- Bischof Berthold von KonstanzPersonne : , attaché à un fil, absent
- Langue : latin
- Cote : winbib Ms. Fol. 49, S. 533-535
- Date : 1629 Tradition : Übersetzung (nach A 1)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 32.5
- Langue : allemand
- Cote : winbib Ms. Fol. 27, S. 101-103
- Date : milieu du 18. s. Tradition : Übersetzung (nach A 1)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 24.0 × 35.5
- Langue : allemand
Commentaires
Bereits in römischerLieu : Zeit befand sich an der Stelle des heutigen OberwinterthurLieu : eine Siedlung. In das 6. oder 7. Jahrhundert datiert der Bau der ersten Kirche aus Holz, der im 10. oder 11. Jahrhundert durch einen Steinbau ersetzt wurde. Im Bereich der WinterthurerLieu : Altstadt wurde im 6. Jahrhundert eine neue Siedlung angelegt. Bei archäologischen Grabungen in der Stadtkirche, die in den Jahren 1980 bis 1982 durchgeführt wurden, fand man Spuren eines hölzernen Vorgängerbaus aus dem 7. oder 8. Jahrhundert. Im 8. oder 9. Jahrhundert wurde die erste Kirche aus Stein errichtet, die weiter ausgebaut wurde und um das Jahr 1000 Pfarreifunktion besass, wie aus Überresten einer Taufanlage zu schliessen ist. Gleichzeitig begann man die Kirche als Grablege zu nutzen, was auf die Herausbildung eines Herrschaftszentrums hindeutet. Als Ausstellungsort von Urkunden und somit als Ort von Rechtshandlungen ist WinterthurLieu : seit dem 9. Jahrhundert belegt, wobei nicht geklärt ist, um welche der beiden Siedlungen es sich jeweils handelt. Einige Jahrzehnte vor der Ausstellung der vorliegenden Urkunde war die WinterthurerLieu : Kirche erweitert worden, so dass sie in ihren räumlichen Dimensionen die Kirche in OberwinterthurLieu : übertraf. Zu diesen Entwicklungen vgl. Windler 2014, S. 28-33, 38-45.
Durch den vorliegenden Urteilsspruch des Bischofs von KonstanzLieu : wurde der offenbar seit Jahren bestehende Konflikt um die rechtliche Stellung der Kirche in WinterthurLieu : zwischen dem Grafen Hartmann III. von KyburgPersonne : und dem Leutpriester von OberwinterthurLieu : DiethelmPersonne : und dessen Vorgängern beigelegt. Der Graf berief sich auf die lange bestehende Unabhängigkeit der Kirche, der Leutpriester reklamierte sie als Filiale der Pfarrkirche in OberwinterthurLieu : . Gegen eine Abfindung erlangte der Graf die Bestätigung der Selbstständigkeit der Kirche durch den zuständigen Diözesanbischof, der zugleich das Patronatsrecht über die Pfarrkirche von Oberwinterthur besass, vgl. Kläui 1968, S. 245-246. Der Prozess der Stadtwerdung WinterthursLieu : vollzog sich im ausgehenden 12. Jahrhundert nicht nur im kirchlichen Bereich. Handel und Handwerk hatten sich etabliert, vermutlich war bereits eine Befestigungsanlage in Form eines Grabens mit Wall vorhanden. Archäologische Befunde weisen auf eine verstärkte, mit Infrastrukturmassnahmen verbundene Bautätigkeit um 1200 hin, vgl. Windler 2014, S. 47-63.
Texte édité
Annotations
- Ajout au-dessus de la ligne.↩
- Suppression par grattage, lecture incertaine : tract.↩
- Ajout au-dessus de la ligne.↩
- Suppression par grattage : h.↩
- Variante alternative dans LABW GLAK C Nr. 69 : audierunt.↩
- Variante alternative dans LABW GLAK C Nr. 69 : et.↩
- Variante alternative dans LABW GLAK C Nr. 69 : tamen.↩
- Endommagé par encre estompée, lecture incertaine.↩
- Ajout à la hauteur de la ligne par une main du XIXe siècle : 22 AugustÀ l’original : Aug.↩
- Illi 1993, S. 119-120 mit Anm. 510, weist darauf hin, dass die Bezeichnung «capella» nicht unbedingt auf den rechtlichen Status schliessen lasse, und schlägt die Interpretation Eigenkirche vor.↩
- Zu der römischenLieu : Rechtsfigur der Ersitzung vgl. Elsener 1981, S. 106.↩
- Abgegangener Ort ArlikonLieu : bei HegiLieu : , vgl. UBZH, Bd. 13, S. 246.↩
- Die Lösung der Vorstädte aus dem Sprengel der Pfarrkirche OberwinterthurLieu : und ihre Eingliederung in die Pfarrgemeinde WinterthurLieu : erfolgte im Jahr 1482 (SSRQ ZH NF I/2/1 123-1).↩
- Weisslingen, vgl. UBZH, Bd. 1, S. 408.↩
- AndwilLieu : , Gemeinde SulgenLieu : (ThurgauLieu : ), vgl. UBZH, Bd. 1, S. 371.↩
Résumé