SSRQ ZH NF I/1/3 192-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 192-1
Licence : CC BY-NC-SA
Testamentarische Vergabung von Heinrich Bullinger und Anna Adlischwyler an das Siechenhaus an der Spanweid
1557 juin 8.
Description de la source
- Cote : StAZH H I 607, fol. 69r-v
- Date : 1557 juin 8 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 32.0
- Langue : allemand
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Die vorliegende Aufzeichnung dokumentiert die erste von insgesamt vier wohltätigen Stiftungen, die Heinrich BullingerPersonne : gegenüber dem Siechenhaus an der SpanweidLieu : tätigte (für die weiteren vgl. StAZH H I 609, S. 2-3). Den Gesamtbetrag von insgesamt 240 Pfund, mit dem er die dortigen Aussätzigen unterstützte, erwähnt BullingerPersonne : auch in seinem privaten Testament (Henrich 2010, S. 35). Auch BullingersPersonne : Patensohn, der nachmalige Theologieprofessor Josias SimlerPersonne : , gehörte zu den Unterstützern des Siechenhauses (Hugener 2014, S. 94).
Der Eintrag findet sich in dem 1539 neu angelegten Jahrzeitbuch des Siechenhauses. Dieses enthält Abschriften von Stiftungen aus dem um das Jahr 1490 angelegten, vorreformatorischen Jahrzeitbuch (StAZH H I 608). Diese fungieren nun jedoch nicht mehr als Anweisungen zur Begehung von Jahrzeiten, sondern als Belege für die empfangenen Wohltätigkeiten. Zudem finden sich aber auch Vergabungen neueren Datums wie diejenige BullingersPersonne : und seiner Ehefrau. Somit fand eine Anknüpfung an die spätmittelalterliche karitative Stiftungspraxis statt, die gleichzeitig unter den Vorzeichen reformatorischer Armenfürsorge transformiert wurde.
Zu den beiden Jahrzeitbüchern des Siechenhauses vgl. Hugener 2014, S. 94; Zimmermann 2007, S. 100; Hegi 1922, S. 193-197; zum nachreformatorischen Umgang mit Jahrzeitstiftungen vgl. SSRQ ZH NF I/1/3 131-1; zu den Lebensverhältnissen der Aussätzigen im vormodernen ZürichLieu : vgl. die Ordnung für deren Beschau (SSRQ ZH NF I/1/3 52-1) sowie die Ordnung für den Kaplan des Siechenhauses an der SpanweidLieu : (SSRQ ZH NF I/1/3 174-1).
Texte édité
Ordnung und gemaͤchtt den armen sondersiechen an der SpanweydLieu : , gethan von meister Heinrichen BullingerPersonne : , zum MünsterLieu : predicanten der statt ZürichLieu : , und siner eelichen husfrowen, Anna AttlyschwilerinPersonne :
Actum den 8. tag brachmonats, was MedardiPersonne : , gezeltt nach Christi geburtt M D LVII jarDate : 08.06.1557.
Résumé