SSRQ ZH NF II/3 47-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, par Rainer Hugener
Citation : SSRQ ZH NF II/3 47-1
Licence : CC BY-NC-SA
Bestimmungen über den Betrieb der Fähre im Rohr bei Fällanden
1507 février 3.
Description de la source
- Cote : StAZH C I, Nr. 2559, S. 1
- Date : 1507 février 3 Tradition : Aufzeichnung
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 31.0
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StAZH B II 40, S. 7
- Date : 1507 janvier 27 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 11.0 × 31.5
- Langue : allemand
- Cote : StAZH B III 65, fol. 82r-v
- Date : ca. 1545 – 1550 Tradition : Abschrift (Grundtext)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 23.5 × 32.5
- Langue : allemand
- Cote : StAZH F II a 176, S. 49
- Date : 1555 Tradition : Abschrift (Grundtext)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 31.5
- Langue : allemand
Commentaires
Bereits drei Jahre zuvor war es wegen des Unterhalts der Fähre zwischen Jakob AeppliPersonne : im RohrLieu : und den Leuten von FällandenLieu : zum Streit gekommen (SSRQ ZH NF II/3 46-1). Offenbar wurde die damals getroffene Regelung von der Familie AeppliOrganisation : weiterhin nicht respektiert, sodass das damalige Urteil nun bestätigt und mit einem Ultimatum verschärft wurde. Nichtsdestotrotz musste die Fährdienstpflicht am 12. Oktober 1534Date : 12.10.1534 erneut vor Gericht behandelt werden, weil sich die Leute von FällandenLieu : beklagten, dass Jakob AeppliPersonne : sich nicht an die Abmachungen halte (PGA Fällanden I A 3).
Auf der Innenseite des Doppelblatts kopierte der Landvogt Gerold EdlibachPersonne : (im Amt 1505-1507, vgl. Dütsch 1994, S. 218) eine Einigung, die zwischen seinem Amtsvorgänger Oswald SchmidPersonne : und dem Gerichtsherr von UsterLieu : , Andres Roll von BonstettenPersonne : über die Fischerei im Usterbach getroffen worden war (SSRQ ZH NF II/3 41-1).
Texte édité
Von der eich weͣgen, so die AͤpplinenOrganisation : im RorLieu : zuͦ FeͣllandenLieu :
am GriffenseLieu : halten und einem vogtt und den biderben
lu̍ten warten und die, so es die notturft erfordert, u̍ber
und wideru̍ber fuͤren soͤllen, wie dann das im urber
zuͦ GriffenseLieu : geschriben.1 Ist erkennt, das die AͤpplinenOrganisation :
die selben eich nach lut der schriften hallten und on
allen verzug darstellen, oder aber in manotsfristPériode : 1 mois da
dannen und usserm RorLieu : zu̍chen soͤllen. So achttend
min herren, das man lu̍t finde, die dasselb geseͣß
und die nutzung, so von soͤlicher eich weͣgen dem
MeyerPersonne : 2 seligen im RorLieu : nachgelassen ist, es sye im
weydgang, in holtz, in feͣld oder im wasser zuͦ
vischen, gern annemmend und dagegen die eich
halltend und tuͤgend das, so die obgemelten schriften
innhallten. Und doch, ob die AͤpplinenOrganisation : darinn
geveͣrd bruchen und tuͦn woͤlten wie bishar, so sol
der vogtt zuͦ GriffenseeLieu : die buͦssen von inen fu̍r
und fu̍r inzu̍chen bis uff stund und wyl, das si
gehorsam werdent und tuͤgend das, so obstat. Actum
mitwoch nach sant keiser KarolusPersonne : tag anno etcAbréviation
vijoDate : 03.02.15073.
Stattschriber Zu̍richLieu :
Annotations
- In den älteren Urbaren von GreifenseeLieu : von 1450 und 1483 finden sich keine Hinweise auf den Hof im RohrLieu : oder die damit verbundenen Fährdienstpflichten (StAZH A 123.11, Nr. 1 und Nr. 2). Ist vielleicht ein verlorener Vorläufer des als Urbar bezeichneten Kopialbuchs in StAZH F II a 176 von 1555 gemeint, der auch als Grundlage für die Sammlung der Rechtsverhältnisse in StAZH B III 65 gedient hätte? In dieser finden sich jedenfalls entsprechende Bestimmungen über den Fährdienst auf dem GreifenseeLieu : (SSRQ ZH NF II/3 29-1).↩
- Ruedi MeierPersonne : erscheint um 1450 als Betreiber der genannten Fähre (SSRQ ZH NF II/3 29-1). Auch im Streit zwischen den Leuten aus Fällanden sowie Jakob AeppliPersonne : im RohrLieu : berief man sich auf die Abmachung mit Ruedi MeierPersonne : (SSRQ ZH NF II/3 46-1).↩
- Der Eintrag im Ratsmanual nennt als Datum den Mittwoch vor Karlstag, also den 27. Januar 1507Date : 27.01.1507 (StAZH B II 40, S. 7).↩
Résumé