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SSRQ ZH NF II/11 148-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig

Citation : SSRQ ZH NF II/11 148-1

Licence : CC BY-NC-SA

Entscheid des Stadtgerichts in einem Konflikt um das Zugrecht des Grossmünsterstifts im Zusammenhang mit dem Kauf der Volmarshube in Schwamendingen

1707 mars 30.

Das Stadtgericht entscheidet im Streit zwischen Heinrich Weber von Schwamendingen sowie Stiftsverwalter Wolf und dem Grossmünsterstift, vertreten durch Ratsprokurator Albrecht und Stiftsschreiber Bodmer, weil das Stift beim Verkauf der Volmarshube von Heinrich Weber an Kaspar Wüst ein Vorkaufsrecht geltend machte. Nach Berücksichtigung des durch Bodmer aufgesetzten Kaufscheins, des Protests von Statthalter Hirzel als Gläubiger einer auf diesem Hof liegenden Schuld gegen den Fall des Hofs an die Tote Hand sowie weiterer Aussagen von Kaspar Wüst und Pfarrer Köchli entscheidet das Stadtgericht, dass das Grossmünster beim Kauf bleiben kann. Sollte es jedoch vom Kauf zurücktreten, soll Weber die bereits erhaltene Anzahlung als Reuegeld behalten dürfen. Das Stift erhält acht Tage Bedenkzeit.

  • Cote : StAZH G I 8, Nr. 151
  • Date : 1707 mars 30
  • Tradition : Original (Doppelblatt)
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 23.5 × 34.0
  • Langue : allemand
  • Scripteur : Gerichtsschreiber am Stadtgericht Zürich

Unter der Signatur StAZH G I 8, Nr. 143 findet sich ein Entwurf für eine Verleihung der VolmarshubeLieu : an Kaspar WüstPersonne : als Handlehen. Zum StadtgerichtOrganisation : vgl. SSRQ ZH NF II/11 119-1; SSRQ ZH NF II/11 155-1; Bauhofer 1940; Bauhofer 1943a.

Texte édité

In der streitigkeit entzwüschent Heinrich WäberenPersonne : von SchwamendingenLieu : ein-, und hrAbréviation rathsprocurator AlbrechtenPersonne : , mit zu thun herren stifftschreiber BodmersPersonne : , innammen hrAbréviation verwalter WolffenPersonne : und sambtlicherÀ l’original : sambt wolehrwürdiger stifft zum GroßenmünsterOrganisation : alhier anderseits, belangendeÀ l’original : belgdeLecture incertainea die haltung deß zugs, so ein wol ehrwürdiger stifftOrganisation : um den zwüschent obbemeldtem Heinrich WäberenPersonne : als verkaüffer und Caspar WuestPersonne : als vorgegebnem kaüfferen deß so genantenÀ l’original : gnt Vollmats HuebLieu : Ainsi hoffs zu SchwamendingenLieu : um 3600 Unité monétaire : 3600 florins getroffenen kauff gethan habe, ward nach ersehung eines von vorbemeldtem hrAbréviation stifft schreiber BodmerenPersonne : aufgesetzten kauffscheins vom 28.Lecture incertaineb januariiDate : 28.01.1707 letzthin; demnach herren landschreiberÀ l’original : landschr WuestenPersonne : , innammen meines hochgeachten herren statthalterÀ l’original : statthltr HirtzelsPersonne : , als creditoris einer uff dieserem hoff in 900 Unité monétaire : 900 florins capitalÀ l’original : cap bestehenden schuld, wider dieseren in todten hand fallenden kauff-zug abgelegten protestation und hierum ertheilten weitläuffigen bericht; demnach hierüber alles abgelegten klag und antwort sambt deß angeregten Caspar WuestenPersonne : persöhnlicher ußag und herren pfarrer KöchlisPersonne : uff das an ihne gethane angelegenliche begehren eröffneten nachricht um die an Heinrich WäberenPersonne : von obwolvermeldtem herrn verwalter WolffenPersonne : ihme jüngsthin übergeben commission, verhör und betrachtung einhellig erkennt, es solle einer wol ehrwürdigen stifft dieser kauffs-zug eintweders verbleiben oder aber selbige im widerigen fahl dem Heinrich WäberPersonne : die an den kauffschilling [p. 2]Saut de page bereits avancierten 325 Unité monétaire : 325 florins als ein wendschatz nachzusehen schuldig sein, mithin innert acht tagenPériode : 8 jours zeit sich an dieserem orth deß eint- oder anderen zu erklähren habe.

Actum an einem ehrsamben freyen stattgerichtOrganisation : in ZürichLieu d’origine : , mitwuchs, den 30. martii anno 1707Date : 30.03.1707.

Grichtschreiber scripsitÀ l’original : sst

[p. 3]Saut de page[p. 4]Saut de page
[Note dorsale au verso :] Herren verwalter WolffenPersonne : zu hochgeehrten handenÀ l’original : hd
[Note dorsale au verso :] Grichtsurthel betrefend HeinrichÀ l’original : Heinr WäbersPersonne : güeter verkauf.

Annotations

  1. Lecture incertaine.
  2. Lecture incertaine.