SSRQ FR I/2/8 76.21-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 76.21-1
Licence : CC BY-NC-SA
Liodeta NN, Anna Ackermann-Renevey, Barbli Wuilleret – Instruction
1626 octobre 14.
Texte édité
Gefangne
ClodetaPersonne : 1, so ir zunamen nit weißt und von Anna ReneveyPersonne :
wider entschlagenTerme : worden. Hat bekhendtTerme : , sie habe sich zwer
mit der yppigkheitTerme : in ir jugentTerme : vergessen. Mit manung
ist erlassen.
wider entschlagenTerme : worden. Hat bekhendtTerme : , sie habe sich zwer
mit der yppigkheitTerme : in ir jugentTerme : vergessen. Mit manung
ist erlassen.
Anna ReneveyPersonne : , welcher frytag verschinnenTerme : zwüschen 8Heure : 20:00 und
9 uhren zu nachtHeure : 21:00 von einem geist zugesprochen worden, sy
sölle handlich sye unnd ire missenthatenTerme : wider lougnen, deßwegen sie ouch alles gelougnet. Daruff sie mit dem zendnerTerme :
einmal uffzogenTerme : worden und wider alles bekhendtTerme : , vor und ehe
sie versehenTerme : werde. Wyl sie etwen vermögens und schulden,
sol hAbréviation großgroßweibel2 und grichtschryberTerme : sie darüber erfragen
unnd by zyten darzu thun, vor die güter wegkhomendt.
9 uhren zu nachtHeure : 21:00 von einem geist zugesprochen worden, sy
sölle handlich sye unnd ire missenthatenTerme : wider lougnen, deßwegen sie ouch alles gelougnet. Daruff sie mit dem zendnerTerme :
einmal uffzogenTerme : worden und wider alles bekhendtTerme : , vor und ehe
sie versehenTerme : werde. Wyl sie etwen vermögens und schulden,
sol hAbréviation großgroßweibel2 und grichtschryberTerme : sie darüber erfragen
unnd by zyten darzu thun, vor die güter wegkhomendt.
Barbli WullieretPersonne : bekhentTerme : , das sie mit einem wyssen geist
zu GyffersLieu : uffm kilchhoffTerme : geredt, aber sye deßhalben von
den geistlichen nit gestrafft unnd improbiertTerme : worden. Mit mahnung, sich der geistern zu müessigen, ist erlassen.
zu GyffersLieu : uffm kilchhoffTerme : geredt, aber sye deßhalben von
den geistlichen nit gestrafft unnd improbiertTerme : worden. Mit mahnung, sich der geistern zu müessigen, ist erlassen.
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