SSRQ FR I/2/8 178.11-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 178.11-1
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Margreth Freffer-Corpataux – Interrogatoire
1664 mai 15.
Texte édité
KellerLieu : Dans la marge, den 15ten maiiChangement de langue : latin 1664Date : 15.05.1664
HrAbréviation ammanTerme : 1
HrAbréviation PythonPersonne : , hrAbréviation burgermeisterTerme : 2
RämiPersonne : , MoßerPersonne : , SchrötterPersonne : , AdamPersonne :
FywaPersonne : , VögelinPersonne :
Margereth Corpastaux, sonsten Kolerin genandtPersonne : , wegen
übertrettnen eydts gefäncklich yngezogenTerme : und der unholderyTerme : halber, darumb sie schon hievor yngelegen und verbannisiert worden, wyttläuffig examiniert. Hat
die übertrettung des eydtsTerme : , in demme sie sich inAjout au-dessus de la ligne avec un signe d’insertiona allhieCorrection par-dessus, remplace : arbsige
bottmässigkheitTerme : retiriertTerme : , bekhendtTerme : und ihren fähler
endtschuldigen wöllen, daß sie von LouppenLieu : vereydetTerme :
und uff disen boden geleitet worden. Sagt, sie sye
zu RoßhüßerenLieu : der kilchöriTerme : MüllenbergLieu : , BernerLieu :
[p. 171]Saut de pagegebieths, von ihrer allhießigen gefänkliche ledigungTerme : ein
zeit lang geweßen, von dannen sye sie nacher EinsidlenLecture incertainecLieu :
mit ihrem sohn gangen. Volgendts habe sie sich 10 wuchenPériode : 10 semaines lang
zu NeyLieu : 3 by der AhrenLieu : nit weitt von ArbergLieu : Lecture incertained by
Adam JeanPersonne : uffgehalten, syeAjout au-dessus de la ligne avec un signe d’insertione nachwerthsTerme : gehnTerme : FriesiwylLieu :
und endtlich zu LouppenLieu : khommen. BekhentTerme : , habe
sich daselbsten bym hrAbréviation landtvogtTerme : frywillig angemelt
uß ursachen, daß manAjout au-dessus de la ligne avec un signe d’insertionf sie hin und wider der unholderyTerme : halber
verschryttTerme : und angezogenTerme : g, ob wäre sie von dem
schinterTerme : zu LouppenLieu : 4 für ein unholdinTerme : angeben worden,
derentwegen wylen hrAbréviation landtvogt solte ordnung gegeben
haben, sie einzuzüchen. So habe sie zur anzeigung ihrer
unschuldt sich unerschrockhen presentieren und ihme hrAbréviation
landtvogt vermeldenTerme : wöllen, sie thuye sich gott undt
der gnädigen oberkheitt ihrer unschuldt halber befehlenTerme : .
BekhendtTerme : , daß sie des AmmansPersonne : von LibistorffLieu : tochter
by einem bach angetroffen, welche selbigen tags gottenTerme :
geweßen. Habe ihro h–deßwegen glückhCorrection à la hauteur de la ligne, remplace : glücks–h gewünscht,
will mit ihren nit geschimpfft noch sie berürht haben.
Sagt, solche tochter sye gesundt und jetz schwangerTerme : , dardurch
ihr kranckheit antagetTerme : worden. Eben diße tochter
sye ein ursach, daß sie hinder LouppenLieu : in böße reputation gerathen, dan sie ersuchtTerme : worden, dißer sydts sich zu
verfügenTerme : und zu ihr zu khommen, mit vilfältigen versprechungen
alles guts. Habe aber ihren eydt nit übertrettenTerme :
wollen. Lobe gott, daß solches nit geschechen, sonsten
hette sie den verdacht ußstehn müessen, solche tochter
inficiertTerme : und das übelTerme : von ihren weggenommen zu haben.
Thut ihr unschuldt dem lieben gott heimbsetzenTerme : , ihr
[p. 172]Saut de pagemutter selig habe ihro wohl vermeldtTerme : , daß sie in
bößen pflanzen gebohren worden, sie solle sich
wohl vorsehen und gott vor augen haben.
Will in den ihro vorgehaltenen orthen alß zu HeüttenriedtLieu : , SchwartzenburgLieu : , im GalmLieu : und anderen derglychen wäldenTerme : und sonderlich mit denen ihro genambseten persohnen niemahlen gewesen sein. Sagt, habe
i–mit demCorrection à la hauteur de la ligne, remplace : niemahlen–i schinterTerme : von LouppenLieu : 5 nieh geessen
noch getrunckhen, eins mahls habe er zu GurmelsLieu :
von ihro umb ein batzenUnité monétaire : 1 batz/bache eyerTerme : khauffen wollen, j
syeAjout à la hauteur de la lignek aber damahlen darmit nit versehenTerme : geweßen.
Pittet gott und ein gnädige oberkheit, wölle
sich ihrer erbarmen.
Annotations
- Ajout au-dessus de la ligne avec un signe d’insertion.↩
- Correction par-dessus, remplace : ar.↩
- Lecture incertaine.↩
- Lecture incertaine.↩
- Ajout au-dessus de la ligne avec un signe d’insertion.↩
- Ajout au-dessus de la ligne avec un signe d’insertion.↩
- Suppression : worden.↩
- Correction à la hauteur de la ligne, remplace : glücks.↩
- Correction à la hauteur de la ligne, remplace : niemahlen.↩
- Suppression : habe.↩
- Ajout à la hauteur de la ligne.↩
- Gemeint ist Andres FleischmannPersonne : , der an Stelle des Grossweibels den Vorsitz übernahm.↩
- Gemeint ist Tobias GottrauPersonne : .↩
- Der Ort ist nicht identifizierbar.↩
- Gemeint ist David LässerPersonne : . Vgl. SSRQ FR I/2/8 179.0-1.↩
- Gemeint ist David LässerPersonne : . Vgl. SSRQ FR I/2/8 179.0-1.↩
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