SSRQ FR I/2/8 154.42-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 154.42-1
License: CC BY-NC-SA
Agathe Wirz-Corboz – Anweisung
1652 February 12.
Edition Text
Gefangne
Agathe CorboPerson: ist diße nacht verschiden, da sie zuvor woll
soll bychtetTerm: unnd communiciertTerm: haben. Jetz ist die question, ob
die lychTerm: in gewychtemTerm: erdtrichTerm: solle bestattetTerm: werden, syttenmahlen
sie wegen verdachter hexeryTerm: in ewige gefäncknus erkhendtTerm: ware.
Man khan ihren christliche sepulturTerm: nit versagen, darumb soll sie
in S. PettersPlace: kilchhoffTerm: gegen dem abend bestattet werden.
soll bychtetTerm: unnd communiciertTerm: haben. Jetz ist die question, ob
die lychTerm: in gewychtemTerm: erdtrichTerm: solle bestattetTerm: werden, syttenmahlen
sie wegen verdachter hexeryTerm: in ewige gefäncknus erkhendtTerm: ware.
Man khan ihren christliche sepulturTerm: nit versagen, darumb soll sie
in S. PettersPlace: kilchhoffTerm: gegen dem abend bestattet werden.
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