SSRQ FR I/2/8 154.42-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 154.42-1
Licence : CC BY-NC-SA
Agathe Wirz-Corboz – Instruction
1652 février 12.
Texte édité
Gefangne
Agathe CorboPersonne : ist diße nacht verschiden, da sie zuvor woll
soll bychtetTerme : unnd communiciertTerme : haben. Jetz ist die question, ob
die lychTerme : in gewychtemTerme : erdtrichTerme : solle bestattetTerme : werden, syttenmahlen
sie wegen verdachter hexeryTerme : in ewige gefäncknus erkhendtTerme : ware.
Man khan ihren christliche sepulturTerme : nit versagen, darumb soll sie
in S. PettersLieu : kilchhoffTerme : gegen dem abend bestattet werden.
soll bychtetTerme : unnd communiciertTerme : haben. Jetz ist die question, ob
die lychTerme : in gewychtemTerme : erdtrichTerme : solle bestattetTerme : werden, syttenmahlen
sie wegen verdachter hexeryTerme : in ewige gefäncknus erkhendtTerme : ware.
Man khan ihren christliche sepulturTerme : nit versagen, darumb soll sie
in S. PettersLieu : kilchhoffTerme : gegen dem abend bestattet werden.
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