SSRQ FR I/2/8 154.38-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 154.38-1
License: CC BY-NC-SA
Mathia Palliard-Cosandey – Anweisung
1651 October 27.
Edition Text
Mathia CosandeyPerson:
Die das keyßerliche rechtTerm: unnd andere, schärpfere torturenTerm: ußgestandenAddition above the linea, wegen des
wider sie der häxeryTerm: halben gefaßten argwohnsTerm: in die gefangenschafft ewig
verdambt. Unnd darumb gerathschlagetTerm: worden, ob man sie in dem crottonTerm: ,
in welchem wasser ist, wölle fulenTerm: unnd verschmachtenTerm: lassen. Sie soll in einb
anderen crottonTerm: geführt werden, das daryn kein wasser sye. Unnd hrAbbreviation burgermeisterTerm: 1 zu absehungTerm: selbiger oder anderen gefangenschafften gwalt haben.
wider sie der häxeryTerm: halben gefaßten argwohnsTerm: in die gefangenschafft ewig
verdambt. Unnd darumb gerathschlagetTerm: worden, ob man sie in dem crottonTerm: ,
in welchem wasser ist, wölle fulenTerm: unnd verschmachtenTerm: lassen. Sie soll in einb
anderen crottonTerm: geführt werden, das daryn kein wasser sye. Unnd hrAbbreviation burgermeisterTerm: 1 zu absehungTerm: selbiger oder anderen gefangenschafften gwalt haben.
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