SSRQ FR I/2/8 144.8-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 144.8-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Kleine, Anni Schueller, die Grosse – Interrogatoire et jugement
1649 novembre 16 – 18.
Texte édité
ThurnLieu : Dans la marge, den 16. novembnovembrisChangement de langue : latin 1649Date : 16.11.1649
Herr großgroßweibel1
HAbréviation burgermburgermeisterTerme : GottrauwPersonne :
Haubtman ReiffPersonne :
HrAbréviation CastellaPersonne :
Herr großgroßweibel1
HAbréviation burgermburgermeisterTerme : GottrauwPersonne :
Haubtman ReiffPersonne :
HrAbréviation CastellaPersonne :
Anni Schuoller, die jüngerePersonne : , mit dem halben zendnerTerme : 3 mahl
uffzogenTerme : , sagt, sie wüße nit, ob ihr schwester, die hörloßTerme : ist und
auch gefangen ligt, die auch AnniPersonne : 2 heißt, die kriesenTerme : , dorumb man
sie examiniert, in EischelsLieu : getragen habe. Sie sye nit do gsyn und
habe sie nit getragen. Sie will uff die interrogataChangement de langue : latin nichts bekhennenTerme : .
Sie sye from und nemme die pynTerme : für ein krützTerme : dultigTerme : an. Bittet
umb gnad.
uffzogenTerme : , sagt, sie wüße nit, ob ihr schwester, die hörloßTerme : ist und
auch gefangen ligt, die auch AnniPersonne : 2 heißt, die kriesenTerme : , dorumb man
sie examiniert, in EischelsLieu : getragen habe. Sie sye nit do gsyn und
habe sie nit getragen. Sie will uff die interrogataChangement de langue : latin nichts bekhennenTerme : .
Sie sye from und nemme die pynTerme : für ein krützTerme : dultigTerme : an. Bittet
umb gnad.
a–Ist ledigTerme : ohn costen
gesprochen worden.
18ten 9brisnovembrisChangement de langue : latin 1649Date : 18.11.1649Ajout dans la marge de gauche–a3
gesprochen worden.
18ten 9brisnovembrisChangement de langue : latin 1649Date : 18.11.1649Ajout dans la marge de gauche–a3
Ibidem4 et eadem dieChangement de langue : latin
Die hörtTerme : AnniPersonne : 5, der vorgemelten schwester, mit dem zendnerTerme : 1 mahl
uffgezogenTerme : . Wan man sie fragt, wo sie der böß findtTerme : krauwtTerme : ,
zeigt sie im mulTerme : . Habe machen ein khuoTerme : zu PlaßelbLieu : in MartisPersonne : huß
zu mitternachtHeure : 0:00 zu verderbenTerme : . Bittet umb gnad und fragt, wie sie
den bösen findtTerme : nambsen solle. Sie wüße nit, ob er ein mann oder frauw
sye, wie man ihn nennen soll, PeterPersonne : oder HausiPersonne : oder wie. Stelt sich einfältigTerme : , und weißt man nit uß ihren reden zu kommen.6
uffgezogenTerme : . Wan man sie fragt, wo sie der böß findtTerme : krauwtTerme : ,
zeigt sie im mulTerme : . Habe machen ein khuoTerme : zu PlaßelbLieu : in MartisPersonne : huß
zu mitternachtHeure : 0:00 zu verderbenTerme : . Bittet umb gnad und fragt, wie sie
den bösen findtTerme : nambsen solle. Sie wüße nit, ob er ein mann oder frauw
sye, wie man ihn nennen soll, PeterPersonne : oder HausiPersonne : oder wie. Stelt sich einfältigTerme : , und weißt man nit uß ihren reden zu kommen.6
Annotations
- Ajout dans la marge de gauche.↩
- Gemeint ist Franz Peter VonderweidPersonne : .↩
- Gemeint ist Anni SchuellerPersonne : , die Grosse.↩
- Ce passage se trouve dans la marge de gauche, au début du procès-verbal de l’interrogatoire.↩
- Gemeint ist der Böse TurmLieu : .↩
- Gemeint ist Anni SchuellerPersonne : , die Grosse.↩
- Le passage qui suit concerne le procès mené contre Anni DumontPersonne : . Voir SSRQ FR I/2/8 146.4-1.↩
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