SSRQ ZH NF I/2/1 96-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 96-1
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Urteil im Konflikt um die Wassernutzung zwischen der Gemeinde Hettlingen und dem Inhaber der Eichmühle
1469 juin 28.
Description de la source
- Cote : PGA Hettlingen I A 1
- Date : 1469 juin 28 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 44.5 × 21.5
- 1 sceau :
- Rat der Stadt WinterthurOrganisation : , il n’existe qu’une fente pour le sceau, absent
- Langue : allemand
Commentaires
Die ausserhalb des Dorfes HettlingenLieu : gelegene Eichmühle war ein Lehen der Abtei ReichenauOrganisation : , die 1540 in das Hochstift KonstanzLieu : inkorporiert wurde. Seither war der Bischof von KonstanzLieu : Lehensherr der Mühle. Zwischen den Inhabern der Mühle und der Gemeinde kam es wiederholt zu Nutzungskonflikten, vgl. hierzu Kläui 1985, S. 103-105.
Texte édité
Annotations
- Endommagé par coulure d’encre, lecture incertaine.↩
- Endommagé par coulure d’encre, lecture incertaine.↩
- Endommagé par coulure d’encre, lecture incertaine.↩
- Endommagé par encre estompée, lecture incertaine.↩
- Lecture incertaine.↩
- Lecture incertaine.↩
- Neben dem Eintrag zu dem Urteilsspruch im Ratsbuch ist vermerkt, dass zwei Urkunden ausgefertigt wurden (STAW B 2/3, S. 42). Dass sich das Gerichtsverfahren mit der Anhörung der Streitparteien, der Vernehmung der Zeugen, der Konsultation der Beweise sowie dem Fällen des Urteils über mehrere Sitzungen erstreckte, schlägt sich ebenfalls in entsprechenden Einträgen nieder. Der Eintrag über die Einreichung der Klage und die Klageerwiderung ist nicht datiert, aber vor dem 12. Juni 1469 anzusetzen (STAW B 2/3, S. 40).↩
Résumé