SSRQ ZH NF I/2/1 85-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 85-1
Licence : CC BY-NC-SA
Bürgschaft des Schultheissen und Rats von Winterthur zugunsten eines Bürgers für geliehenes Werkzeug
1462 novembre 5.
Description de la source
- Cote : STAW B 4/1.14c
- Date : 1462 novembre 5 Tradition : Original (Einzelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 29.5 × 19.0
- 1 sceau :
- Stadt WinterthurOrganisation : , cire, rond, sceau de clôture, absent
- Langue : allemand
Commentaires
Wer das Bürgerrecht einer Stadt besass und die damit verbundenen Pflichten erfüllte, konnte seinerseits Leistungen in Anspruch nehmen, beispielsweise die Vertretung seiner Rechte oder die Förderung seiner Anliegen gegenüber Auswärtigen durch die städtische Obrigkeit, vgl. Isenmann 2012, S. 147-148. Das Schreiben scheint BuchenhornPersonne : zur Vorlage mitgegeben und nach Rückgabe der Gerätschaften wieder zurückverlangt worden zu sein.
Texte édité
SchultheisÀ l’original : Schulths und rat zuͦ WintterthurLieu : Organisation :
Résumé