SSRQ ZH NF I/2/1 254-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 254-1
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Anstellung und Eid des Läufers der Stadt Winterthur
1530 février 14.
Description de la source
- Cote : STAW B 2/8, S. 135-136
- Date : 1530 février 14 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 31.0
- Langue : allemand
Commentaires
Der Eid, den der Läufer zu leisten hatte, unterscheidet sich von der Eidformel des Stadtboten von WinterthurLieu : , vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 169-1; winbib Ms. Fol. 241, fol. 27v-28r; STAW B 3a/10, S. 79-80. Es mussten nicht zwei Personen für ihn bürgen, seine Aussenkontakte scheinen gering gewesen zu sein, kostspielige mehrtägige Reisen waren offenbar nicht vorgesehen. Daraus lässt sich schliessen, dass der Läufer auf kürzeren Distanzen und für kleinere Aufträge eingesetzt wurde.
Texte édité
Actum mentag, waß ValentineAinsiPersonne : , anno xxxoDate : 14.02.1530
Résumé