SSRQ ZH NF I/2/1 220-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 220-1
Licence : CC BY-NC-SA
Urteil im Konflikt der Weberstube und der Rebleutestube in Winterthur um die Aufnahme des Hutmachers Jos Grawenstein
1520 janvier 23.
Description de la source
- Cote : StAZH W I 1, Nr. 683
- Date : 1520 janvier 23 Tradition : Original
- État de conservation : Kanzellierungsschnitt
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 43.5 × 33.5 (Plica : 5.0 cm)
- 1 sceau :
- Stadt WinterthurOrganisation : , attaché à une lanière en parchemin, absent
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : STAW AH 99/6 Zü
- Date : 18 e s. Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.5 × 35.0
- Langue : allemand
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In WinterthurLieu : waren Handwerker und Gewerbetreibende nicht in Zünften organisiert, deren soziale Funktion respektive die Interessenvertretung der Mitglieder übernahmen Stubengesellschaften. Der Eintritt in einen dieser Verbände war obligatorisch, wobei die Mitgliedschaft an den ausgeübten Beruf gebunden war. Von dieser Bestimmung waren jene ausgenommen, die schon der Stubengesellschaft ihres Vaters angehörten, vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 107-1. Trotz dieser Regelung kam es bisweilen zu Konflikten in der Frage der Stubenzugehörigkeit, vgl. beispielsweise SSRQ ZH NF I/2/1 279-1.
Gemäss Vermerk auf einer Abschrift der vorliegenden Urkunde aus dem 18. Jahrhundert (STAW AH 99/6 Zü) befand sich das Original im Besitz der WeberstubengesellschaftOrganisation : , die 1798 aufgelöst worden war, im Jahr 1800 neugegründet wurde und bis 1836 bestand (Rozycki 1946, S. 122). Im Urkundenverzeichnis der Antiquarischen Gesellschaft in ZürichLieu : ist notiert, dass die Urkunde von der Notariatskanzlei der Stadt WinterthurLieu : übernommen wurde (StAZH KAT 237, S. 51).
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