SSRQ ZH NF I/2/1 211-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 211-1
Licence : CC BY-NC-SA
Zuteilung von Schindeltannen und Zuschüsse für Ziegeldächer in Winterthur
1512 septembre 27.
Description de la source
- Cote : STAW B 2/7, S. 66 (Eintrag 2)
- Date : 1512 septembre 27 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 23.0 × 31.0
- Langue : allemand
Commentaires
Die Förderung von Ziegeldächern war eine Brandschutzmassnahme der städtischen Obrigkeit. So war der Pächter der Ziegelhütte verpflichtet, seine Produkte zu festgelegten Preisen an die Bürger abzugeben, vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 174-1. Bereits die Verordnung über die Nutzung des städtischen Walds aus den 1460er Jahren schränkte den Bezug von Schindeln ein (SSRQ ZH NF I/2/1 94-1) und von 1568 an gab der WinterthurerLieu : RatOrganisation : zur Schonung der Ressourcen keine ganzen Tannen zu diesem Zweck mehr ab, sondern liess selbst Schindeln herstellen und den Bürgern verkaufen, wie Ulrich MeyerPersonne : in seiner Chronik vermerkt (winbib Ms. Quart 102, fol. 194r).
Texte édité
Actum mentag ante MichaelisPersonne : , anno xijoDate : 27.09.1512
Résumé