SSRQ ZH NF I/2/1 206-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 206-1
Licence : CC BY-NC-SA
Bestätigung der den Dominikaner-Terziarinnen von Winterthur gewährten Freiheiten durch Papst Julius II.
1508 août 23. Ostia
Description de la source
- Cote : StAZH C II 16, Nr. 546
- Date : 1508 août 23 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 39.0 × 22.5 (Plica : 5.5 cm)
- 1 sceau :
- Papst Julius II.Personne : , bulle, rond, attaché à un fil, bien conservé
- Langue : latin
Commentaires
Der Schwesternkonvent in WinterthurLieu : Organisation : unterstand der geistlichen Aufsicht des Dominikanerklosters in ZürichLieu : Organisation : und der weltlichen Aufsicht des Schultheissen und RatsOrganisation : , die einen «pfleger» als Verwalter einsetzten, vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 10-1. Um 1500 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Schwestern und der städtischen Obrigkeit, die ihren Einfluss auf die klösterliche Frauengemeinschaft verstärken wollte. Die Schwestern sollten keine Mitsprache bei der Einsetzung des Verwalters haben, darüber hinaus sahen sie sich mit Verdächtigungen konfrontiert, «des ingangs halb, den ir gantz unzimlich und unordenlich gehalten werden vermeinend [...]Non-pertinence éditoriale mit fil schmechlicher wortten, die ir unß zuͦ geleit und beser vermitten denn geredt werend», wie sie in einer Rechtfertigungsschrift gegenüber dem Schultheissen und RatOrganisation : darlegten (STAW AM 193/2; Edition: Ziegler 1900, Beilage 6, S. 97-98). Das päpstliche Privileg diente dazu, ihre Position zu festigen. Zu dem Konflikt, der auch in den folgenden Jahren andauerte und beinahe zur Verlegung des KonventsOrganisation : nach FlaachLieu : führte, vgl. HS IV, Bd. 5, S. 1010-1011; Hauser 1906, S. 15-20.
Ihrem Anspruch auf grössere Eigenständigkeit entsprach die Eingabe der Schwestern bei dem Bischof von KonstanzLieu : , vor Ort eine Begräbnisstätte einrichten zu dürfen, statt wie bisher ihre Toten im Kloster TössLieu : Organisation : zu bestatten. Dies wurde ihnen am 14. September 1518 erlaubt (EAF Ha 322, fol. 150r-151r). 1523 wurde die SammlungOrganisation : im Zuge der Reformation aufgelöst. Die Frauen erhielten ihr eingebrachtes Vermögen zurück und das Konventsgebäude wurde entsprechend dem Wunsch der Stifterfamilie dem SpitalOrganisation : übergeben, wie der zeitgenössische Chronist Laurenz BosshartPersonne : berichtet (Bosshart, Chronik, S. 95, 325-326). Wie aus den Quittungen über die Rückgabe der Güter aus den Jahren 1524 und 1525 ersichtlich, hatten damals bereits mehrere Frauen Ehen geschlossen (STAW URK 2134). Das Archiv der religiösen Gemeinschaft ging mit Ausnahme einiger Urkunden und Rödel, die heute im Staatsarchiv Zürich liegen, wie das vorliegende Dokument, in den Besitz der Stadt WinterthurLieu : über, vgl. HS IV, Bd. 5, S. 1014. Zur Aufhebung des WinterthurerLieu : FrauenkonventsOrganisation : vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 241-1 sowie HS IV, Bd. 5, S. 1011; Hauser 1906, S. 22-23.
Texte édité
Annotations
- Correction par une autre main à la hauteur de la ligne, remplace : gentias.↩
- Monat der Komputierung, vgl. Frenz 1986, S. 111.↩
- Taxvermerk, vgl. Frenz 1986, S. 110-111.↩
- Unterschrift des Reskribendars (Frenz 1986, S. 110, Tabelle 1, S. 469).↩
- Unterschrift des Komputators (Frenz 1986, S. 110, Tabelle 1, S. 469).↩
- Vermerk des Auskultators über die Eintragung in ein Kanzleiheft, freundlicher Hinweis von Prof. Dr. Ludwig Schmugge.↩
- Unterschrift des Schreibers (Frenz 1986, S. 426, Nr. 1877).↩
- Unterschrift des Protonotars (Frenz 1986, S. 146, S. 415, Nr. 1730).↩
- Unterschrift des Audientiaprokurators, vgl. Frenz 1986, S. 147.↩
- Unterschrift des Prokurators (Frenz 1986, S. 318, Nr. 605). Freundlicher Hinweis von Prof. Dr. Ludwig Schmugge.↩
- Korrektorenvermerk des Franciscus de ParmaPersonne : , vgl. Frenz 1986, S. 148-149, S. 332, Nr. 757.↩
Résumé