SSRQ ZH NF I/2/1 130-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 130-1
Licence : CC BY-NC-SA
Einsetzung des Pflegers der Waldbrüder auf dem Eschenberg durch die Stadt Winterthur
1483 septembre 10.
Description de la source
- Cote : STAW B 2/5, S. 35 (Eintrag 2)
- Date : 1483 septembre 10 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 23.0 × 34.0
- Langue : allemand
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Teiledition
- Ziegler 1900, S. 82
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Schultheiss und Rat von WinterthurLieu : Organisation : übten bereits Ende des 14. Jahrhunderts gewisse Aufsichtsrechte gegenüber dem Bruderhaus im EschenbergerLieu : WaldOrganisation : aus, vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 33-1. Zunächst übernahmen sie diese Aufgabe wohl in Vertretung der Herrschaft, der Herzöge von ÖsterreichOrganisation : , doch behielten sie ihre Funktion nach dem Rückzug der HabsburgerOrganisation : aus der Region bei. Zu dieser Einsiedelei vgl. HS IX/2, S. 742-747.
Für die Verleihung des Pflegeramts im Jahr 1506 liegt eine modifizierte Eidformel vor, nach welcher «alle unordnung und unwesen» dem RatOrganisation : zu melden seien (STAW B 2/6, S. 245). Sie wurde auch in das von Stadtschreiber Gebhard HegnerPersonne : angelegte Kopial- und Satzungsbuch aufgenommen (winbib Ms. Fol. 27, S. 638).
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