SSRQ ZH NF I/2/1 113-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich, Neue Folge, Erster Teil:
Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur, Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der
Stadt Winterthur, Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 113-1
Licence : CC BY-NC-SA
Bitte der Stadt Winterthur an die Stadt Schaffhausen, nach gestohlenen
Wertgegenständen des Klosters Beerenberg zu fahnden
1481 mars 17.
Description de la source
- Cote : StASH Korrespondenzen, 17. März 1481
- Date : 1481 mars 17 Tradition : Original
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 29.0 × 20.0
- 1 sceau :
- Stadt WinterthurOrganisation : , cire, rond, sceau de clôture, absent
- Langue : allemand
Commentaires
Auch Klöster und Stifte wurden in das Bürgerrecht der Städte aufgenommen. Die Schwestern des KonventsOrganisation : in WinterthurLieu : genossen den Schutz des Schultheissen und RatsOrganisation : wie andere Bürgerinnen und Bürger, waren jedoch von Steuer, Wachdienst und Wehrdienst befreit (SSRQ ZH NF I/2/1 10-1). 1350 schlossen Abt und Konvent des Klosters St. GallenLieu : Organisation : einen auf zehn Jahre befristeten Burgrechtsvertrag mit der Stadt WinterthurLieu : , in dem beide Seiten einander militärische Hilfe im Kriegsfall zusicherten (UBSG, Bd. 3, Nr. 1470). 1373 traten Abt und Konvent des Klosters PetershausenLieu : Organisation : für zehn Jahre ins WinterthurerLieu : Bürgerrecht, wobei sie von Steuer, Dienstleistungen und Ladungen vor das städtische Gericht befreit sein sollten (STAW B 2/2, fol. 18r-v). 1437 folgten Propst und Kapitel des Chorherrenstifts IttingenLieu : Organisation : , die eine jährliche Steuer von 3 Gulden zu entrichten hatten (STAW B 2/1, fol. 94r). In einer Aufstellung der Kriegsausrüstung der Bürger und auch Bürgerinnen von WinterthurLieu : aus dem Jahr 1405 sind «die herren im BerenbergLieu : » mit einem Harnisch aufgeführt (STAW B 2/1, fol. 3r; vgl. Hauser 1899, S. 119). Das Bürgerrecht des Augustiner-Chorherrenstifts Mariazell auf dem BeerenbergLieu : Organisation : ist ferner für das Jahr 1431 belegt (STAW URK 674). Im temporären Besitz des WinterthurerLieu : Bürgerrechts lassen sich darüber hinaus das Kloster TössLieu : Organisation : (vgl. StAZH C V 7.1, Nr. 38; Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6772; StAZH C II 13, Nr. 458; Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 7307; SSRQ ZH NF I/2/1 60-1; StAZH C II 13, Nr. 483; Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8657; StAZH C II 13, Nr. 641) sowie das Kloster TänikonLieu : Organisation : (STAW B 2/1, fol. 88v) nachweisen. 1524 erwarben die Chorherren auf dem HeiligbergLieu : Organisation : unter dem Eindruck des sogenannten Ittingersturms (HLS, Ittingersturm) das Bürgerrecht der Stadt, wie Chorherr Laurenz BosshartPersonne : in seiner Chronik schildert: «Morndes kamen wir fŭr ratOrganisation : , schwuͦrent den gmeinen bŭrgereÿd; allso gabent wir hinfŭr das ummgellt vom kernen, das wir vormals nit geben muͦßtendt und sind hinfŭr bŭrger ze Winterthŭr wie annder leÿen» (Bosshart, Chronik, S. 108-109). Zu den mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechten und Pflichten allgemein vgl. den Kommentar zu SSRQ ZH NF I/2/1 38-1.
Wie Laurenz BosshartPersonne : berichtet, war das Kloster BeerenbergLieu : Organisation : reich mit Reliquien ausgestattet, die in Gold und Silber gefasst waren. Die Kanoniker selbst sollen die Preziosen veruntreut und Trinkgeschirr daraus gefertigt haben, was 1484 zu ihrer Verhaftung und Ausweisung durch die WinterthurerOrganisation : geführt habe (Bosshart, Chronik, S. 310-311). Tatsächlich beauftragten Bürgermeister und Rat von ZürichLieu : Organisation : als Kastvögte damals den Landvogt von KyburgLieu : , das Vermögen des Klosters zu sichern, vgl. Hauser 1906a, S. 48-51, 57-62. Zu diesen Vorgängen im Zusammenhang mit Reformbestrebungen vgl. Sieber 2011, S. 24-25. Zum Augustiner-Chorherrenstift Mariazell auf dem BeerenbergLieu : Organisation : allgemein vgl. Sieber 2011; HS IV, Bd. 2, S. 473-491; Largiadèr 1965; Hauser 1906a.
Texte édité
Schultheis und rǎut zuͦ WinterthurLieu : Organisation :
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Résumé