SSRQ ZH NF I/1/3 66-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 66-1
Licence : CC BY-NC-SA
Verbot der Kumulation von mehr als einer Pfründe an Grossmünster, Fraumünster und in Embrach
1498 novembre 13.
Description de la source
- Cote : StAZH B II 29, S. 85, Eintrag 1
- Date : 1498 novembre 13 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 11.0 × 31.5
- Langue : allemand
-
Edition
- Dörner 1996, S. 97-98, Anm. 531
Commentaires
Papst Sixtus IV.Personne : verlieh der Stadt ZürichLieu : im Jahr 1479 das Präsentationsrecht für diejenigen Pfründen an den drei Stiften GrossmünsterOrganisation : , FraumünsterOrganisation : und EmbrachOrganisation : , die während der ungeraden (päpstlichen) Monate des Jahres vakant wurden (SSRQ ZH NF I/1/3 11-1).
Bereits vor Erlass der vorliegenden Ordnung hatte der RatOrganisation : fallweise Pfründen nur unter der Bedingung vergeben, dass erfolgreiche Bewerber bereits inngehabte Pfründen aufgaben (Dörner 1996, S. 97). Mittels des Verbots der Kumulation von Pfründen an GrossmünsterOrganisation : , FraumünsterOrganisation : und in EmbrachLieu : sollte die Erfüllung der mit der jeweiligen Pfründe verbundenen geistlichen Pflichten gefördert und die Kleriker stärker an die städtische Obrigkeit gebunden werden. Bereits im Jahr 1485 hatte der RatOrganisation : seinen Einfluss auf die Tätigkeit der Chorherren am GrossmünsterOrganisation : geltend zu machen versucht, indem er einen dem geistlichen Stand angemessenen Lebenswandel anmahnte und Spiel und Gastmähler in den Räumlichkeiten des Stifts einschränkte (SSRQ ZH NF I/1/3 20-1).
Zur Vergabe von Pfründen durch den Rat der Stadt ZürichLieu : vgl. Dörner 1996, S. 96-98; Meyer 1986, S. 141-150; Morf 1970, S. 189-194.
Texte édité
Uff zinstag naͧch MartiniPersonne : Date : 13.11.1498, presentibusÀ l’original : pnt herrÀ l’original : hr SwenndPersonne : , ritter, burgermeister, und beyd raͤtOrganisation : , daͧrzuͦ der groß raͧtt, die zweyhundertOrganisation :
Résumé