SSRQ ZH NF I/1/3 64-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 64-1
Licence : CC BY-NC-SA
Übereinkunft betreffend den Warentransport auf dem Wasserweg zwischen Zürich und Walenstadt
1498 juin 8 – 9.
Description de la source
- Cote : StAZH W I 4.16
- Date : 1498 juin 8 – 9 (Die Übereinkunft datiert vom 8. Juni (fritag in der pfingst wochen), der Nachtrag vom darauf folgenden Tag (morndis sambstag) 1498.) Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 27.0 × 35.5
- Langue : allemand
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Edition
- QZWG, Bd. 2, Nr. 1619
Regest
- QZZG, Bd. 1, Nr. 178
Nachweis
- EA, Bd. 3/1, S. 568, Nr. 604
Commentaires
Der Verkehrsweg via OberseeLieu : , LinthLieu : und WalenseeLieu : zu den Pässen GraubündensLieu : und letztlich nach ItalienLieu : besass für die spätmittelalterliche Handelspolitik ZürichsLieu : eine hervorragende Bedeutung, wobei seit der Niederlage im Alten Zürichkrieg der militärische Einfluss der Stadt auf dieser Route zurückgedrängt war. Umso wichtiger wurden deshalb vertragliche Einigungen mit SchwyzLieu : und GlarusLieu : , welche die Herrschaft über die Schiffleute von WalenstadtLieu : und WeesenLieu : ausübten, die ihrerseits den WalenseeLieu : kontrollierten. Das vorliegende Dokument stellt die erste ausführliche Einigung zwischen allen involvierten Partien dar. Bei Vertragsabschluss wurde den Parteien zugesagt, nachträglich noch Vorbehalte anzubringen, wovon der in den Text aufgenommene Einwand der ZürcherLieu : Schiffleute zeugt (Artikel 7). In SchwyzLieu : hat sich eine weitere Ausfertigung erhalten (Edition: Vollenweider 1912, Beilage 4, S. 548).
Zur Bedeutung des Vertrags vgl. Vollenweider 1912, S. 472-474; zu einem weiteren Abschied vgl. SSRQ SG II/2/1, Nr. 123; zu den Schifffahrtsrechten vgl. Huber 1958; zur handelspolitischen Bedeutung der BündnerLieu : Pässe vgl. Lendenmann 1996, S. 138.
Texte édité
Abscheid eins vertrags ZürichLieu d’origine : gemacht zwüschend den schyflüten von ZürichLieu : Organisation : unnd den OberlendischenLieu : 1 schifflütennOrganisation : , der meynunng:
Annotations
- Ajout au-dessus de la ligne d’une main plus récente : 1498.↩
- Endommagé par encre estompée (3 lignes).↩
- Seit dem 15. Jahrhundert wurde das SarganserlandLieu : OberlandLieu : genannt (SSRQ SG III/2, S. 1348).↩
Résumé