SSRQ ZH NF I/1/3 180-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 180-1
Licence : CC BY-NC-SA
Verordnung betreffend die Anlage des Friedhofes zu Predigern und dessen Abgrenzung gegenüber dem Friedhof zum Grossmünster
1541.
Description de la source
- Cote : StAZH A 42.1.6, Nr. 3
- Date : 1541 (Datierung aufgrund des Inhalts) Tradition : Aufzeichnung (Einzelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 32.5
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StAZH B III 7, fol. 34r
- Date : ca. 1550 – 1560 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.5 × 34.0
- Langue : allemand
Commentaires
Die Anlegung des neuen Friedhofs bei der PredigerkircheLieu : lässt sich aufgrund eines Eintrags in den Rats- und Richtbüchern auf das Jahr 1541 datieren (StAZH B VI 256, fol. 49r-v). In diesem werden die Anstellung eines neuen Totengräbers sowie praktische Vorkehrungen bei der Anlegung des Gräberfeldes geregelt. Bereits am 12. Oktober wurde das SpitalLieu : angewiesen, seine Toten nicht mehr zum GrossmünsterLieu : zu bringen, sondern auf dem PredigerkirchhofLieu : zu bestatten, wobei zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten für dessen Neuanlegung noch nicht abgeschlossen gewesen sein dürften (StAZH H II 23.3, Nr. 1). Der neue Friedhof einschliesslich der in der vorliegenden Ordnung erwähnten Mauer und Zugangstore ist im Murerplan von 1576 zu erkennen. Aus diesem wird auch ersichtlich, dass der kleinere mittelalterliche Kirchhof der DominikanerOrganisation : im Zuge der Reformation zum Werkhof des SpitalsLieu : umfunktioniert worden war.
Das in der vorliegenden Ordnung erwähnte Gutachten der Ratsverordneten ist ebenfalls überliefert (StAZH B II 1080, Teil II, fol. 201r-202r). Die Verordneten besprachen angesichts der grossen Anzahl von Pesttoten eine Reihe von Vorschlägen zur Erweiterung oder Neuanlage von Friedhöfen, wobei auch Standorte ausserhalb der Stadtmauern erwogen wurden. Der RatOrganisation : entschied sich jedoch letztlich für eine Lösung innerhalb der Stadt. Zur Anlage eigentlicher Notfriedhöfe vor den Stadtmauern kam es erst im Pestjahr 1611. Dabei handelte es sich um St. Leonhard Lieu : vor dem NiederdorftorLieu : und den Krautgarten vor dem LindentorLieu : (Illi 1992, S. 60).
Zur Neuanlage des Predigerkirchhofes vgl. KdS ZH NA III.I, S. 317; Illi 1992, S. 60; allgemein zum Begräbniswesen im vormodernen ZürichLieu : vgl. Illi 1992; zum GrossmünsterLieu : als Bestattungsort vgl. SSRQ ZH NF I/1/3 67-1.
Texte édité
Variante alternative dans StAZH B III 7, fol. 34r : Die nüw begreptnus zun PredigernLieu : a
Annotations
- Variante alternative dans StAZH B III 7, fol. 34r : Die nüw begreptnus zun PredigernLieu : .↩
- Ajout dans la marge de droite avec un signe d’insertion.↩
- Endommagé par coulure d’encre, complété(e) par analogie.↩
- Suppression : zu.↩
- Ajout au-dessus de la ligne avec un signe d’insertion.↩
- Omission dans StAZH B III 7, fol. 34r.↩
Résumé