SSRQ ZH NF I/1/3 163-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 163-1
Licence : CC BY-NC-SA
Nachtrag zur Ordnung der Stadt Zürich für die Fischverkäufer
1536 février 12.
Description de la source
- Cote : StAZH B III 6, fol. 74v, Eintrag 1
- Date : 1536 février 12 Tradition : Eintrag (Nachtrag)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 24.0 × 32.0
- Langue : allemand
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Die vorliegende Aufzeichnung stellt eine Änderung der Ordnung für die FischerverkäuferOrganisation : dar (SSRQ ZH NF I/1/3 89-1). Die spätere Marginalie, welche auf die mangelnde Einhaltung der obrigkeitlichen Bestimmungen hinweist, stammt von Stadtschreiber Werner BeyelPersonne : und bezieht sich vermutlich auf das Verbot des Wässerns von eingesalzenem Fisch. Vergleichbare Anmerkungen brachte BeyelPersonne : auch in der Bäckerordnung von 1530 an (SSRQ ZH NF I/1/3 148-1).
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