SSRQ ZH NF I/1/3 149-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 149-1
Licence : CC BY-NC-SA
Ordnung für die Lateinschule am Grossmünster der Stadt Zürich
1532.
Description de la source
- Cote : StAZH G I 1, Nr. 156
- Date : 1532 Tradition : Aufzeichnung (2 Doppelblätter)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 32.0
- Langue : allemand
-
Edition
- Egli, Actensammlung, Nr. 1896
Commentaires
Die vorliegende Schulordnung stammt von der Hand Heinrich UtingersPersonne : , der seit 1507 Chorherr am GrossmünsterOrganisation : war und nach der Reformation als verwaltungstechnischer Experte unter anderem als Kustos des ChorherrenstiftsOrganisation : , Schreiber des EhegerichtsOrganisation : und Almosenpfleger fungierte (HLS, Utinger, Heinrich). Der Erlass der Ordnung fällt in das erste Jahr der Tätigkeit der Amtszeit Heinrich BullingersPersonne : , der bis 1537 als Schulherr das Rektorat der Hohen SchuleOrganisation : und damit auch eine Aufsichtsfunktion über die Lateinschulen ausübte. Die Marginalien in der vorliegenden Aufzeichnung stammen von seiner Hand. Eine Zusammenfassung des Inhalts der Ordnung inklusive Auflistung des Unterrichtsstoffs in Form eines Stundenplans findet sich bei Ernst 1879, S. 89-91.
ZürichLieu : verfügte seit dem Mittelalter über zwei Lateinschulen, die an GrossmünsterOrganisation : und FraumünsterOrganisation : angesiedelt waren. Sie führten in die klassischen Sprachen ein und bauten ihrerseits auf dem Elementarunterricht der Deutschen Schulen auf, wo gegen Entrichtung einer Schulgebühr Grundkenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt sowie Chorgesang und Gebete eingeübt wurden. Für die Mitte des 16. Jahrhunderts sind in ZürichLieu : drei solcher Elementarschulen belegt. Schülerinnen waren lediglich in den Deutschen Schulen zugelassen. Wollten Frauen eine weitere schulische Ausbildung absolvieren, waren sie auf Privatunterricht angewiesen (Stucki 1996, S. 247).
Huldrych ZwingliPersonne : wirkte im Zug der Reformation darauf hin, am GrossmünsterLieu : eine Hohe SchuleOrganisation : für die Ausbildung der Pfarrerschaft im Sinn der neuen Lehre einzurichten (vgl. dazu die Ordnung des GrossmünsterstiftsOrganisation : , SSRQ ZH NF I/1/3 117-1). Zu diesem Zweck wurden renommierte Gelehrte in die Stadt berufen, wie beispielsweise der zuvor in BaselLieu : tätige Konrad PellikanPersonne : , der 1526 eine Stelle als Lektor für Hebräisch, Griechisch und Altes Testament annahm (Stucki 1996, S. 251). Auch die lateinischen Schulen fanden als vorbereitende Institutionen für die Hohe SchuleOrganisation : ein vermehrtes Interesse der Obrigkeit. Der dortige Unterricht war unentgeltlich, was massgeblich aus freigewordenen Pfründen des GrossmünsterstiftsOrganisation : finanziert wurde. Zudem erhielt ein Teil der Schüler Unterstützung aus dem AlmosenamtOrganisation : (Stucki 1996, S. 249).
Zum ZürcherLieu : Schulwesen vgl. Brändli 2019; Maissen 2004; Stucki 1996, S. 246-253; Spillmann 1962; Ernst 1879; zur ZürcherLieu : Buch- und Lesekultur des 16. Jahrhunderts vgl. Leu 2004.
Texte édité
Ordination und ansëhen, wie man sich fu̍rohin mit den schuͦleren, letzgen und anderen dingen halten sol, in der schuͦl zuͦm Mu̍nsterLieu : Organisation : , Zu̍richLieu : , 1532Date : 01.01.1532 – 31.12.1532
Fu̍rnemlich sol mitt allem flyß, tru̍w und ernst von den schuͦlmeisteren angehalten werden, das die knaben gmeinlich in gotsforcht, zucht und frommkeit wol ufzogen werdind, das man in iren worten, wysen und gberden ein zucht spu̍re, insunders soͤllend die, so von dem gstifftOrganisation : erhalten, ein flyssig ufsaͤhen haben.
Die stunden soͤllend flyssig gehalten werden von den schuͦlmeisteren und iren zuͦ ggaͤbnen, also das, wenn die glogg schlach, sy zuͦ gegen syend und da lësind und bhoͤrind, bis die glogg widerumb schlecht.
Wo dann verkerte, boͤse buͦben und ergerlich knaben erfunden werdend, als die mitt schalkeit, boͤsen tu̍ken und anders, dann soͤmlichen kinden und knaben gezimpt, umb gand, durch die dann frommer, biderber lu̍ten kind moͤchtind verboͤsert werden, sollend fu̍rderlich uß der schuͦl verschikt werden, damitt sy nieman nachteilig syend. Desglich ouch, die ungehorsam wërind, widerbaͤfftzinnd oder deren elteren nit lyden weltind, das man sy umb ir unzucht, boßheit, unflyß, lu̍gen und was dann unrecht were, sträffen soͤlte, ouch die, so gar nit studieren wellend und alle bitt, sträff, manung und lër verloren ist.
Wo dann soͤmlich vorhanden, sol ein schuͦlmeister die selben dem schuͦlherren1 anzeigen, der sol es mitsampt dem schuͦlmeister, pflëgeren vom gstifftOrganisation : und verordneten zuͦ der schuͦl fu̍r tragen, das der knab bald abgefertiget und der schuͦlmeister nit verdächt werde.
Welche aber also sind, das ettwas guͦts von inen ze hoffen ist, soͤllend jetlicher nach sinem koͤnnen und verstand under sinem lëser und in siner ordnung bliben und in die anderen nit gesetzt werden, er koͤnne und verstande dann das eigentlich und wol, das man in siner classe lërt. Der ordnungen soͤllend iiijQuantité : 4 sin.
Die erstQuantité : 1 ordnung
Die anderQuantité : 2 ordnung
Die drittQuantité : 3 ordnung
In die ghoͤrend, die nun die anfeng der grammatik habend und die rudimenta wol koͤnnend, denen sol man lesen zuͦ volgenden stunden: Umb die 6Heure : 6:00 bis zuͦ den 7Heure : 7:00 das latinisch testament, wie obgemeldet in 2Quantité : 2 ordine, also umb die 8Heure : 8:00 VirgiliumPersonne : , wie ouch vor bestimpt ist. Umb die 12Heure : 12:00 sol inen TerentiusPersonne : gelaͤsen und des anderen tags gerepetiert werden und das ist ouch dero eins, die allweg soͤllend in der schuͦl gehalten werden. Und umb das einHeure : 13:00 soͤllend sy sitzen zuͦ der 4.Quantité : 4 ordine und [p. 6]Saut de page zuͦsaͤhen, wie man inen grece lëse. Sie aber sollend es nun jetz zuͦmal lëren laͤsen und zweyQuantité : 2 vocabula greca, wie vor von dem latin gemeldet, zeichnen und lëren. Umb die iijHeure : 15:00 syntaxim ErasimiPersonne : , och heteroclita, genera und preterita GlareaniPersonne : und ein tag umb den anderen repetieren, ouch flyssig forderen in repetendo VirgilioPersonne : und TerentioPersonne : .
Denen sol man am zinstagPériode : mardi und donstagPériode : jeudi ze mittemtagHeure : 12:00, als man urlob hat, Copia4 ErasmiPersonne : lësen und am samßstagPériode : samedi epistulas CiceronisPersonne : und die ijQuantité : 2 buͤcher soͤllend ouch von einet in der schuͦl belyben. Deßglych soͤllend dis all samstagPériode : samedi epistlen oder experimenta geben.
Die fierdQuantité : 4 ordnung
Hieryn ghoͤrend, die guͦter mas des latins bericht sind, die soͤllend sich fu̍r ander zuͦ den prediginen schiken, insunders die vom stifftOrganisation : erhalten werdend. Denen sol der schuͦlmeister umb die 6Heure : 6:00 fu̍rlaͤsen dialecticam MelanchtonisPersonne : und die von einet in der schuͦl behalten. Und wenn er ettwo wyt in preceptis kommen ist, sol er allweg des andren tags ein authoren lësen und in dem zeigen das artificium dialecticum und imitationem. Da mag er nemmen SalustiumPersonne : , damitt er ouch ein historiam in der schuͦl habe oder ußerlëßne orationes CiceronisPersonne : etc. Umb die 8Heure : 8:00 soͤllend sy gan in die ordinariam propheticam lectionem und die nit versumen, da lisdt man das alt testament.5 Umb die 12Heure : 12:00 soͤllend sy aber gan in die ordinariam lectionem QuintilianiPersonne : , oder was man denn lißdt. Umb das einHeure : 13:00 sol der schuͦlmeister in der schuͦl lësen grammaticam CeporiniPersonne : 6 oder MelanchtonisPersonne : und allweg dess anderen tags daruff HomerumPersonne : und in dem zeigen rationem grammaticam, also ein tag umb den anderen wëchslen und doch allwegen imm vorlaͤsen HomerumPersonne : ettwas der vorigen letzgen repetieren und losen, [p. 7]Saut de page wie die knaben zuͦnëmmind. Umb die iijHeure : 15:00 lëse man denen rationem carminum, schemata und tropos und allweg des anderen tags OvidiiPersonne : metamorphosim, in dem man die precepta zeige und repetiere und die fierQuantité : 4 stuk grammatica greca. HomerusPersonne : , ratio carminum und OvidiusPersonne : soͤllend von einet in der schuͦl blyben. Am samstagPériode : samedi mag der schuͦlmeister ettwas introduction lësen in mathesim und Pomponium MelamPersonne : . Es soͤllend aber ouch von diser 4.Quantité : 4 ordnung carmina und epistel ggaͤben werden.
Der schuͦlmeister sol insunders die letzgen der 4.Quantité : 4 ordnung ferggen und ein flyssig ufsëhen haben, wie die ubrigen versorgt werdind, das alle mëngel und prësten allweg gebesseret werdind.
Und dise ordinantz soll unverzogenlich nach dem herbstPériode : automne angehept werden. 1532Date : 01.01.1532 – 31.12.1532.
Annotations
- Correction à la hauteur de la ligne, remplace : ufzeichnen.↩
- Suppression : lich.↩
- Ajout dans la marge de droite.↩
- Ajout dans la marge de gauche.↩
- Der Schulherr war Rektor der Hohen SchuleOrganisation : und übte hinsichtlich der Lateinschulen eine Aufsichtsfunktion aus (Stucki 1996, S. 247).↩
- Die «Christianae Juventutis Crepundia» war ein verbreitetes lateinisches Lehrbuch für den Schulgebrauch, das in ZürichLieu : erstmals im Jahr 1527 duch Christoph FroschauerPersonne : gedruckt wurde und zahlreiche Neuauflagen erlebte (zur Erstauflage: Vischer, Druckschriften, C 123). ↩
- Der niederländische Humanist Johann MurmelliusPersonne : gilt als ein Vorreiter des humanistisch geprägten Schulunterrichts. Sein Werk «Pappa Puerorum» erschien erstmals 1513 in KölnLieu : (VD16, M 6952).↩
- Dies bezieht sich auf «De duplici copia rerum ac verborum commentarii duo», eine Sammlung rhetorischer Stilmittel des Erasmus von RotterdamPersonne : , die erstmals 1512 in ParisLieu : erschien und in zahlreichen Neuauflagen weite Verbreitung erlangte (für die 1519 in StrassburgLieu : erschienene Ausgabe vgl. ZBZ Rrc 72).↩
- Die Hohe SchuleOrganisation : , in der die Schüler der obersten Klasse der LateinschuleOrganisation : einige Vorlesungen hören durften, wurde auch als Prophezei bezeichnet (Stucki 1996, S. 250).↩
- Jakob CeporinPersonne : war ein enger Mitarbeiter Huldrych ZwinglisPersonne : und wirkte in der ersten Hälfte der 1520er Jahre als Lehrer für Griechisch und Hebräisch in ZürichLieu : . Sein Lehrbuch «Compendium Grammaticae Graecae» wurde 1526 erstmals bei FroschauerPersonne : gedruckt und bis 1575 nicht weniger als acht Mal neu aufgelegt (zur Erstauflage: Vischer, Druckschriften, C 93).↩
Résumé