SSRQ ZH NF I/1/3 134-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 134-1
Licence : CC BY-NC-SA
Gerichtseid der Juden der Stadt Zürich
1527.
Description de la source
- Cote : StAZH B III 53, fol. 8v
- Date : 1527 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 23.0 × 33.5
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StAZH B III 54, fol. 25r
- Date : 1553 Tradition : Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 32.5
- Langue : allemand
Commentaires
Es handelt sich vorliegend um den ersten überlieferten Gerichtseid der Juden der Stadt ZürichLieu : . Er wurde in der Folge unverändert in die zweite Rezension des Gerichtsbuchs von 1553 sowie in die Gerichtsordnung der Herrschaft GreifenseeLieu : übertragen (StAZH B III 54, fol. 25r; SSRQ ZH NF II/3 94-1). Spezifische Eide für Juden vor Gericht sind gemäss Hans-Jörg Gilomen zum Beispiel auch aus AarauLieu : , BaselLieu : , BremgartenLieu : , SchaffhausenLieu : , WilLieu : und WinterthurLieu : belegt. Die antijudaistische Bestimmung, wonach der Schwörende auf einer Schweinshaut zu stehen hatte, findet sich auch im Schwabenspiegel (Gilomen 2009a, S. 185). Ob dies in ZürichLieu : allerdings tatsächlich in dieser Weise umgesetzt wurde, muss offen bleiben. Überlieferte Eidleistungen jüdischer Personen sprechen lediglich davon, dass auf die fünf Bücher MosePersonne : geschworen wurde (exemplarisch vgl. StAZH B VI 192, fol. 287r).
In der Stadt ZürichLieu : war im 14. Jahrhundert eine bedeutende jüdische Gemeinde ansässig, wovon nicht zuletzt umfangreiche erhaltene Wandmalereien aus dieser Zeit zeugen (Wild/Böhmer 1995). Im Verlauf des 15. Jahrhunderts erfolgte jedoch wie an anderen Orten der EidgenossenschaftLieu : die dauerhafte Vertreibung. JudenOrganisation : war fortan die Niederlassung in der Stadt verwehrt. Anders sah es in der näheren Umgebung ZürichsLieu : aus, wo namentlich in WinterthurLieu : , aber auch in AndelfingenLieu : , BremgartenLieu : , RheinauLieu : und RapperswilLieu : zumindest zeitweilig jüdische Familien nachgewiesen sind, deren Mitglieder sich oftmals als Ärzte und Glasmacher betätigten (Niederhäuser 2018, S. 122-123).
Zum vorliegenden Eid sowie zu vergleichbaren Eiden in anderen Städten vgl. Gilomen 2009a, S. 185-186; zur Einstellung der Reformation gegenüber dem JudentumOrganisation : vgl. Niederhäuser 2018.
Texte édité
Der judenOrganisation : eyd
hand in das buͦch herr MosesPersonne : , da die zechenQuantité : 10 pott stand, leggen
unnd sol man in also fragen:
Also helff dir der gott, der berg und tal, loub und gras und
alle ding geschaffen hatt, unnd also helffen dir die zechenQuantité : 10
gebott, die gott, der herr, herr MosesPersonne : gab uff dem berg SinayLieu :
unnd also helff dir der hochwirdig nam AdonayPersonne : .»
Résumé