SSRQ ZH NF II/3 73-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, par Rainer Hugener
Citation : SSRQ ZH NF II/3 73-1
Licence : CC BY-NC-SA
Urteil über die Abgabe von Fasnachtshühnern aus dem Dorf Hegnau
1553 mai 13.
Description de la source
- Cote : StAZH C I, Nr. 2491
- Date : 1553 mai 13 Tradition : Original (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.5 × 33.5
- 1 sceau :
- Stadt ZürichPersonne : , sceau sous papier, rond, pressé, bien conservé
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StAZH F II a 176, S. 95-96
- Date : 1555 Tradition : Abschrift (Grundtext)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 31.5
- Langue : allemand
Commentaires
Ein niederadliges Geschlecht von HegnauOrganisation : ist ab dem 13. Jahrhundert belegt (UBZH, Bd. 11, Nr. 4345, mit Anm. 1). Zumindest sporadisch lässt sich nachweisen, dass Mitglieder dieser Familie in HegnauLieu : Gericht hielten und Urkunden ausstellten (StAZH C I, Nr. 771; C II 19, Nr. 39), und noch kurz vor der Reformation forderten die Brüder JakobPersonne : und Kleinhans HegnauerPersonne : von örtlichen Bauern die Entrichtung der Vogtsteuer (StAZH A 123.1, Nr. 84 b). Dies verhinderte indessen nicht, dass Heini HegnauerPersonne : gemäss dem hier edierten Urteil selber entsprechende Abgaben entrichten musste. Während er selber offenbar seine adlige Herkunft geltend zu machen versuchte, vertrat die Obrigkeit die Ansicht, dass die Aufgabe des Stammsitzes mit dem Verlust der Adelsprivilegien einhergehe. Interessanterweise wurde ab der Mitte des 16. Jahrhunderts die Sage kolportiert, dass ein Herzog von ÖsterreichLieu : beim Ritt von RapperswilLieu : nach WinterthurLieu : einst einem stattlichen Bauern bei der Feldarbeit begegnet und von seinem Gefolge darüber unterrichtet worden sei, dass es sich um den «Freiherrn» von HegnauOrganisation : handle (Bluntschli 1742, S. 204; Frei 1993, S. 19).
Texte édité
Résumé