SSRQ ZH NF II/3 47-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, par Rainer Hugener
Citation : SSRQ ZH NF II/3 47-1
Licence : CC BY-NC-SA
Bestimmungen über den Betrieb der Fähre im Rohr bei Fällanden
1507 février 3.
Description de la source
- Cote : StAZH C I, Nr. 2559, S. 1
- Date : 1507 février 3 Tradition : Aufzeichnung
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 31.0
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StAZH B II 40, S. 7
- Date : 1507 janvier 27 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 11.0 × 31.5
- Langue : allemand
- Cote : StAZH B III 65, fol. 82r-v
- Date : ca. 1545 – 1550 Tradition : Abschrift (Grundtext)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 23.5 × 32.5
- Langue : allemand
- Cote : StAZH F II a 176, S. 49
- Date : 1555 Tradition : Abschrift (Grundtext)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 31.5
- Langue : allemand
Commentaires
Bereits drei Jahre zuvor war es wegen des Unterhalts der Fähre zwischen Jakob AeppliPersonne : im RohrLieu : und den Leuten von FällandenLieu : zum Streit gekommen (SSRQ ZH NF II/3 46-1). Offenbar wurde die damals getroffene Regelung von der Familie AeppliOrganisation : weiterhin nicht respektiert, sodass das damalige Urteil nun bestätigt und mit einem Ultimatum verschärft wurde. Nichtsdestotrotz musste die Fährdienstpflicht am 12. Oktober 1534Date : 12.10.1534 erneut vor Gericht behandelt werden, weil sich die Leute von FällandenLieu : beklagten, dass Jakob AeppliPersonne : sich nicht an die Abmachungen halte (PGA Fällanden I A 3).
Auf der Innenseite des Doppelblatts kopierte der Landvogt Gerold EdlibachPersonne : (im Amt 1505-1507, vgl. Dütsch 1994, S. 218) eine Einigung, die zwischen seinem Amtsvorgänger Oswald SchmidPersonne : und dem Gerichtsherr von UsterLieu : , Andres Roll von BonstettenPersonne : über die Fischerei im Usterbach getroffen worden war (SSRQ ZH NF II/3 41-1).
Texte édité
Annotations
- In den älteren Urbaren von GreifenseeLieu : von 1450 und 1483 finden sich keine Hinweise auf den Hof im RohrLieu : oder die damit verbundenen Fährdienstpflichten (StAZH A 123.11, Nr. 1 und Nr. 2). Ist vielleicht ein verlorener Vorläufer des als Urbar bezeichneten Kopialbuchs in StAZH F II a 176 von 1555 gemeint, der auch als Grundlage für die Sammlung der Rechtsverhältnisse in StAZH B III 65 gedient hätte? In dieser finden sich jedenfalls entsprechende Bestimmungen über den Fährdienst auf dem GreifenseeLieu : (SSRQ ZH NF II/3 29-1).↩
- Ruedi MeierPersonne : erscheint um 1450 als Betreiber der genannten Fähre (SSRQ ZH NF II/3 29-1). Auch im Streit zwischen den Leuten aus Fällanden sowie Jakob AeppliPersonne : im RohrLieu : berief man sich auf die Abmachung mit Ruedi MeierPersonne : (SSRQ ZH NF II/3 46-1).↩
- Der Eintrag im Ratsmanual nennt als Datum den Mittwoch vor Karlstag, also den 27. Januar 1507Date : 27.01.1507 (StAZH B II 40, S. 7).↩
Résumé