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SSRQ ZH NF II/3 116-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, par Rainer Hugener

Citation : SSRQ ZH NF II/3 116-1

Licence : CC BY-NC-SA

Protokoll der ersten Urversammlung der Gemeinde Greifensee

1798 mars 29. Gemeindehaus Greifensee

Wie an der Kantonsversammlung in Zürich beschlossen, veranstaltet der Volksrepräsentant Jakob Pfenninger um 8 Uhr morgens die erste Urversammlung der Gemeinde Greifensee im Gemeindehaus und erläutert den Anwesenden den Entwurf für eine helvetische Staatsverfassung. Der provisorische Landschreiber, Hans Rudolf Hirzel, verliest daraufhin das im Pfarrhaus liegende Taufbuch, aus dem hervorgeht, dass es in der Gemeinde Greifensee 86 stimmfähige Bürger gibt. Die anwesenden 67 Bürger nehmen die neue Verfassung einstimmig an. Für die Wahl eines Wahlmanns wird die Urversammlung in die Kirche verlegt. Gewählt wird der Volksrepräsentant Jakob Pfenninger. Sodann werden weitere provisorische Munizipalbeamte gewählt, nämlich je ein Verwalter für das Gemeindegut, das Kirchengut und das Armengut, ein Ehegaumer und als Gemeindevorsteher die ehemaligen Bürgermeister Pfister und Meier.

  • Cote : StAZH B VII 14.20, S. 51-52
  • Date : 1798 mars 29
  • Tradition : Eintrag
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 22.5 × 33.0
  • Langue : allemand
  • Scripteur : Landschreiber Hans Rudolf Hirzel

Nachdem der Zürcher RatOrganisation : am 13. März 1798 zurückgetreten war, übernahm die Landes- und nachmalige Kantonsversammlung die Regierungsverantwortung (Ulrich 1996, S. 498-499; HLS, Zürich (Kanton)). Dieses Gremium beriet den Entwurf einer helvetischen Einheitsverfassung ab dem 21. März und legte am 24. März fest, dass alle Gemeinden im Kanton ZürichLieu : über deren Annahme oder Ablehnung abstimmen und sodann Munizipalbeamtete für die Verwaltung der Gemeindegüter sowie einen Vertreter für die Kantonsversammlung wählen sollten. In einem Reglement über die Organisation der Urgemeinden wurde bestimmt, dass dieser erste grosse Abstimmungs- und Wahltag am kommenden Donnerstag, 29. März, stattfinden sollte (StAZH K I 56 b, S. 53-57).

Wie in GreifenseeLieu : stimmten auch die übrigen Gemeinden der neuen Verfassung einstimmig oder mit grosser Mehrheit zu. Gleichzeitig bewahrten sie eine gewisse Kontinuität, indem viele der nun gewählten Volksvertreter und Beamten bereits im Ancien Régime ein Amt ausgeübt hatten (Weber 1971, S. 26-30; Vogel 1845, S. 578): Das Gemeindevermögen wurde weiter von den gleichen Personen wie bisher verwaltet, und auch der Ehegaumer blieb derselbe. Als Gerichtsvorsteher hatte die Gemeinde zuvor bereits den ehemaligen Landvogt Andreas SchmidPersonne : gewählt, der dieses Amt bis dahin als Vertreter der Obrigkeit innegehabt hatte (SSRQ ZH NF II/3 115-1).

Texte édité

Verhandlungen der ersten urversamlung zu GreifenseeLieu :

Infolge des von der hohen cantonsChangement de police-versamlung in ZürichLieu : Organisation : ergangenen befehls ließ der bürger volks repræsentantChangement de police PfeningerPersonne : von hier unter heütigem dato die erste urversamlung von der gemeind GreifenseeLieu : Organisation : besamlen, welche sich morgensPériode : le matin um 8 UhrPériode : in allhiesigem schul- und gemeindhaus einfand, wo ermelter bürger volks reprasentantChangement de police PfeningerPersonne : in einer schiklichen und paßenden rede der versamelten gemeinde den haubtendzwek der verhandlungen anzeigte und die dermahlige lage unsers vaterlandes rüksichtlich auf die annahme oder verwerfung des von loblicherÀ l’original : lob cantonsChangement de police versamlung dem souverainenChangement de police volk vorgelegten entwurfes einer allgemeinen HelvetischenLieu : staatsverfasung schilderte, worauf durch endsunterzeichneten provisorischen landschreiber die nammen sowohl der an- als abwesenden wahl- und stimenfähigen bürger hiesiger urversamlung lautÀ l’original : lt extractChangement de police des in hiesigem pfarrhaus ligenden taufbuchs verlesen worden, woraus sich gezeigt, daß 86 stimen fähige bürger in der gemeind GreifenseeLieu : Organisation : sich befinden.

Nach diesem wurde der entwurf der HelvetischenLieu : staatsverfasung und die von loblicherÀ l’original : lob cantonsChangement de police versamlung in ZürichLieu : Organisation : selbiger an alle gemeinden der stadt und landschafft ZürichLieu : beygefügte beylage und erlaüterung darüber der urversamlung vorgelesen. Und nachdeme der volks repræsentantChangement de police PfeningerPersonne : abermahlen der gemeinde die nöthigen bemerkungen über das vorgelesene gemacht, wurde eine umfrage wegen annahmung oder verwerffung der constitutionChangement de police gehalten und einstimmig die neue constitutionChangement de police angenohmen.

Hernach wurde das von der hohenÀ l’original : h cantonsChangement de police versamlung übersannte reglement für die urversamlungen und die versamlung der wahlmäner des cantonsChangement de police ZürichLieu : Organisation : verlesen und die anwesenden stimfähigen bürger gezelt, welche sich auf 67 beloffen.

Hierauf begab sich die urversamlung in die kirche, wo dem volks repræsentantChangement de police zu der vorzunemenden erwählung eines wahlmans, welcher sich sontags, den 1. aprillDate : 01.04.1798, morgensPériode : le matin um 8 UhrPériode : in der St. Peters KirchLieu : in ZürichLieu : einfinden solle, beygeordnet wurden:

bürger MaagPersonne : , chyrurgÀ l’original : chyr
" DenzlerPersonne : , schloßer
[p. 52]Saut de page

Die stelle bemelten wahlmans fiel mit mehrheit der stimen auf den burger volks-repræsentant PfeningerPersonne : Changement de police.

Endlichen wurden nach habender vorschrifft die municipalChangement de police beamtete für hiesige gemeind erwählt und fiele die wahl:

1. Zum provisorischenÀ l’original : provis verwalter der gemeind guths mit mehrheitÀ l’original : mehrh der stimen auf den bürgerÀ l’original : b WalderPersonne : , gewesnen sekelmeisterÀ l’original : sekelmstr.

2. Zum provisorischenÀ l’original : provis verwalterÀ l’original : verw des kirchenguths einmüthig auf den bürger PfisterPersonne : , gewesnen kirchenpfleger.

3. Zum provisorischenÀ l’original : provis verwalterÀ l’original : verw des armen guths auf den bürgerÀ l’original : br PfisterPersonne : , färber.

4. Zum provisorischenÀ l’original : provis ehegaumer mit mehrheitÀ l’original : mehrh der stimen bürgerÀ l’original : b DänzlerPersonne : , gewesnen ehgaumer.

5. Zu provisorischen vorgesezten oder munizipal beamteteChangement de police einmüthig auf:

bürgerÀ l’original : br PfisterPersonne : &Lecture incertainea
" MeyerPersonne : gewesne burgermeistere

Actum donerstag, den 29. mertz 1798Date : 29.03.1798.

[Signature :] HansÀ l’original : H HirzelPersonne : , provisorischer landschreiber zu GreifenseeLieu : 1

Annotations

  1. Lecture incertaine.
  1. Hans Rudolf HirzelPersonne : bekleidete das Amt des Landschreibers seit 1755 und übte es auch in der Revolutionszeit bis zu seinem Selbstmord im Jahr 1802 weiter aus (Sibler 1990, S. 59).