SSRQ ZH NF II/3 113-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, par Rainer Hugener
Citation : SSRQ ZH NF II/3 113-1
Licence : CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Massnahmen zur Behebung von Missständen in der Kanzlei Greifensee
1770 mars 17.
Description de la source
- Cote : StAZH III AAb 1.13, Nr. 60
- Date : 1770 mars 17 Tradition : Einblattdruck
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 40.0 × 32.0
- Langue : allemand
-
Nachweis
- Nicht in Schott-Volm, Repertorium
Commentaires
Bereits im 16. Jahrhundert hatte der Zürcher RatOrganisation : eine Ordnung betreffend Eid und Besoldung der Schreiber auf der Landschaft erlassen (SSRQ ZH NF I/1/3 177-1), die auch in das Kopialbuch der Herrschaft GreifenseeLieu : eingetragen wurde (StAZH F II a 176, S. 119-123). Erneuert wurde diese Landschreiberordnung 1642 und mit einer gedruckten Fassung von 1710 (StAZH III AAb 1.7, Nr. 75).
Die Grundprotokolle der Kanzlei GreifenseeLieu : Organisation : sind ab 1662 überliefert (StAZH B XI 10). 1739 wurden verschiedene Mängel der Kanzlei kritisiert, nicht zuletzt weil der amtierende Landschreiber Hans Jakob ZureichPersonne : erkrankt war und die Geschäfte mehrheitlich dem Substituten Salomon HeusserPersonne : überliess (StAZH A 123.7, Nr. 88, Nr. 90, Nr. 91, Nr. 92, Nr. 93 und Nr. 94). Dieser machte sich tatkräftig ans Werk, indem er zu den Grundprotokollen ein Register erstellte und je eine eigene Protokollreihe für GreifenseeLieu : , UsterLieu : , SchwerzenbachLieu : , FällandenLieu : und MaurLieu : sowie für das OberamtLieu : und HinteramtLieu : anlegte (StAZH B XI 10.19). Trotzdem gab es bereits 1742 erneut Beschwerden gegen die Amtsführung des Landschreibers ZureichPersonne : , der trotz Krankheit und wiederholten Beanstandungen erst 1763 von seinem Amt zurücktrat (StAZH A 123.7, Nr. 148).
Nachdem sich der frisch gewählte Landschreiber Hans Ludwig NüschelerPersonne : im August 1769 über die Zustände in der Kanzlei GreifenseeLieu : Organisation : beklagt hatte, setzte der Zürcher RatOrganisation : im Dezember des gleichen Jahres eine Kommission ein, die Massnahmen zur Behebung der Missstände erarbeiten sollte (StAZH B V 144, S. 22-24). Am 17. März des folgenden Jahres wurde auf Empfehlung dieser Kommission beschlossen, das vorliegende Mandat zu drucken und an sämtliche Landvögte und Obervögte zu verschicken (StAZH B V 144, S. 41). Der Wortlaut dieses Mandats wurde zugleich handschriftlich in die Sammlung der Ratsurkunden aufgenommen (StAZH B V 144, S. 42-44). Die hiermit initiierte Bereinigungsaktion zog sich über mehrere Jahre hin. 1772 erstattete Rechenschreiber Hans Jakob ScheuchzerPersonne : dem Zürcher RatOrganisation : Bericht über die Bereinigung der Grundzinsen in der Herrschaft GreifenseeLieu : (StAZH C III 8, Nr. 86). zugleich hielt der Rat fest, wie die Ordnung in der Kanzlei GreifenseeLieu : Organisation : künftig aufrechtzuerhalten sei (StAZH B V 148, S. 6-7).
Texte édité
Geben Samstags den 17. Merz, nach Christi Unsers Einigen Erloͤsers gnadenreicher Geburt gezehlt, Eintausend, Siebenhundert und Siebenzig JahreDate : 17.03.1770.
Alphabetische Verzeichniß der Dorfschaften und Hoͤfen in der Herrschaft GreifenseeLieu : gelegen.
Canzley der Stadt ZuͤrichLieu : Organisation : .
[fol. v]Saut de page
Résumé