SSRQ ZH NF II/11 50-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig
Citation : SSRQ ZH NF II/11 50-1
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Ratsurteil betreffend die von der Gemeinde Wipkingen bestimmte Einschränkung der Stückzahl Vieh auf der Allmende
1517 mai 13.
Description de la source
- Cote : StArZH I.A.2454.
- Date : 1517 mai 13 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 47.5 × 20.5
- 1 sceau :
- Stadt ZürichPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, absent
- Langue : allemand
Commentaires
Die Offnung von WipkingenLieu : enthält keine Bestimmungen zum Weidgang. Das vorliegende Urteil zeigt aber, dass ausserhalb der Offnung entsprechende Regelungen bestanden. Der Versuch der Gemeinde WipkingenLieu : Organisation : , diese Weidgangsbestimmungen eigenmächtig zu ändern, scheiterte, obwohl sie ihre neue Ordnung von der Äbtissin des FraumünstersOrganisation : hatte bestätigen lassen. Erfolgversprechender war die Strategie, solche neuen Ordnungen vor dem Obervogt und mit Bewilligung des RatesOrganisation : zu erlassen, wie WollishofenLieu : dies einige Jahre später tat (SSRQ ZH NF II/11 54-1).
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