SSRQ ZH NF II/11 180-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig
Citation : SSRQ ZH NF II/11 180-1
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Weisung der Obervögte an Bürgermeister und Rat von Zürich im Ersuchen um die Bildung einer Gemeinde Aussersihl
1786 février 14.
Description de la source
- Cote : StAZH A 99.1, Nr. 87
- Date : 1786 février 14 Tradition : Original (Doppelblatt)
- État de conservation : Spuren einer Faltung
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 35.5
- Langue : allemand
Commentaires
Auf der Grundlage des Gutachtens der beauftragten Kommission (StAZH A 99.1, Nr. 88) stimmten Bürgermeister und Rat von ZürichLieu : Organisation : am 21. Februar 1787Date : 21.02.1787 der Bildung einer eigenen Gemeinde AussersihlLieu : Organisation : und der Errichtung eines Einzugsbriefs zu (StAZH B II 1015, S. 18-19); dieser erfolgte unter gleichem Datum (StArZH VI.AS.A.1.:1; Edition: SSRQ ZH AF I/1, XV, Nr. 2). Damit fanden die Nutzungskonflikte zwischen den älteren Gemeindegenossen von WiedikonLieu : Organisation : und den Zuzügern, die ausserhalb des Dorfetters in den Hofsiedlungen lebten, ein Ende. Die Gemeinde erwarb 1813Date : 1813 das Haus «Zur roten Wand», in dem seit 1788Date : 1788 der Schulunterricht abgehalten worden war, und benutzte es auch als Gemeindehaus (KdS ZH NA V, S. 145).
1797Date : 1797 sollte die Gemeinde WiedikonLieu : Organisation : Eigentumsansprüche auf das Gebiet im KreuelLieu : erheben (StArZH III.B.984.35 - III.B.984.38).
Texte édité
sich befindenden ansäßen bey der SilbrukLieu : , im KreüelLieu :
und im HardLieu : beyliegende suplication eingelegt worden,
welche wir nach ihrem innhalt für nothwendig erachtet,
mit schuldgeziemmender ehrerbietung an eüch, ungndunser gnaden hhrenhochwohlgeborene herren
und oberen, zu weisen.1 Um aber auch dieser leüthen
halber eine soweit möglich genaue kenntniß zu erlangen,
haben wir einerseits sämtsämtlichen in unsrem vogteybezirk
befindbefindlichen gerichtsgenoßen und hintersäße in person
für uns bescheiden und um ihre herkonft und berufs
arbeit befraget, anderseits aber unsrer cannzley
aufgetragen, von diesen leüthen eine vollständige
inventur aufzunehmen, welche nachher in eine specificirte tabell2 gebracht worden, die wir anbey die ehre
haben hochdennenselben vorzulegen.
Da wir übrigens die weitern verfügungen hochdero
klugheit und gutbefinden gehorsamst anheim stellen.
Geben, den 14. febrAbréviation 1786Date : 14.02.1786.
Die obervögte
der vogtey WiedikonLieu : und
AlbißriedenLieu :
Weisung
an ungndhhhrunser gnaden hochwohlgeborene hochgeachtete herren
betrefbetreffend
die ansäße in der
vogtey WiedikonLieu : ,
den 14. febrAbréviation 1786Date : 14.02.1786.
Annotations
- Correction par-dessus, remplace : 7.↩
- Die Petition war bereits am 27. September 1784Date : 27.09.1784 erfolgt (StAZH A 99.1, Nr. 85).↩
- Diese Beilage scheint nicht erhalten zu sein.↩
- Bürgermeister und beide Räte von ZürichLieu : Organisation : beschlossen am 1. März 1786Date : 01.03.1786, eine Kommission solle zu dem Begehren ein Gutachten ausarbeiten (StAZH B II 1011, S. 18-19).↩
Résumé